Moin.
Mieterin A mietete eine Wohnung.
Ihre Freundin/Lebensgefährtin F zahlt die Kaution.
Sie wohnt aber nicht dort.
Nach 2,5 Jahren zieht A aus.
Sie hat sich von der Freundin getrennt.
Vermieter V bittet A um eine Bestätigung, das er die Kaution an A zahlen kann und F keine Ansprüche stellt.
A verweigert das, da sie keinen Kontakt zu F mehr hat.
Muss V die Kaution an A ohne die Bestätigung zahlen? Oder an F zurück überweisen und Thema erledigt?
Wenn VM die Adresse bzw. Kontodaten kennt müsst er sicher nicht bei A nachfragen. Dann könnte er F einfach die Kaution überweisen.
Rein mietvertraglich schuldet A die Kaution und bekäme sie nun zurück. Wer sie bezahlt hat ist ein internes Verhältnis zwischen A und F, das geht den VM nichts an. Er hat Kaution von A verlangt ,das ist sein Vertragspartner aus dem Mietvertrag.
MfG
duck313
danke, dann bekommt A die Kaution und wenn F sich mal melden sollte verweist V sie an A.
Danke
Was steht denn dazu im Mietvertrag - nur dies ist maßgebend.
Ich hab ja schon einige Mietverträge gesehen, aber dass dort drin steht, dass eine Kaution nicht an den Mieter, sondern abweichend davon an Lieschen Müller zurückzuzahlen sei, habe ich noch nie gesehen.
Das Ganze riecht nach zu erwartendem Ärger.
Als Vermieter würde ich ohne gemeinsame Bestätigung* auf einem Stück Papier weder an A noch an F auszahlen.
(*) kann man alles schriftlich per Post ohne persönlichen/ direkten Kontakt zwischen A + F erledigen
A könnte zumindest die Adresse von F.besorgen, damit sich V direkt an F wenden kann.
Ich erinnere mich, dass ich vor Jahren in einem ähnlichen Zusammenhang mal was gehört habe:
(BGB) § 268 Ablösungsrecht des Dritten
(3) Soweit der Dritte den Gläubiger befriedigt, geht die Forderung auf ihn über. Der Übergang kann nicht zum Nachteil des Gläubigers geltend gemacht werden.
Ich gehe als Annahme davon aus, dass es keine unübliche Regelung im Mietvertrag gab, sondern die Mieterin (A) die Kaution schuldete.
Durch die Begleichung der Schuld durch die Freundin (F) ist die Schuld beim Vermieter beglichen. Allerdings schuldet (A) jetzt (F) das Geld. (erster Satz.)
(F) kann sich auf keinen Fall das Geld beim Vermieter zurück holen. (zweiter Satz)
Mit anderen Worten: der Vermieter hat nach meinem Verständnis entsprechend nach dem Auszug keine Schulden bei (F), sondern nur bei (A). Er braucht also keine Bestätigung, dass (F) auf das Geld verzichtet, denn er hat es nie (F) geschuldet, sondern (A). Allerdings sollte (A) überlegen, was sie mit dem Geld macht, denn (F) könnte irgendwann (wie auch schon in der Vergangenheit) auf (A) zukommen und die Schulden beglichen haben wollen.
Aber wie schon angedeutet, ich bin ein Amateur und kann das ganze auch völlig falsch verstanden haben. Vielleicht haben wir Glück und @Threepwood meldet sich zu Wort.
Du triffst den Nagel auf den Kopf - und daher muss die Mietkaution nur an den Mieter zurück zu zahlen werden.
Vielen Dank Euch!
Der Vermieter wird die Kaution an den Mieter zahlen.