Wer bescheinigt mir bei P-Konto den Unterhalt?

Hallo und guten Morgen! Ich bin alleinerziehend ( 1 Kind, 10 Jahre ) und habe seit einiger Zeit ein P-Konto, es liegt (noch) keine Pfändung vor. Eine Bescheinigung zur Erhöhung der Pfändungsgrenze für das Kindergeld liegt vor. Jetzt brauche ich eine Bescheinigung für den Unterhalt, den mein Sohn monatlich von seinem Vater bekommt. Wer stellt mir diese aus und welche Unterlagen werden benötigt? Reichen die Kontoauszüge aus? Wie gesagt, der Unterhalt kommt vom Vater, nicht vom Amt…

Über Tipps würde ich mich sehr freuen!

Winterliche Grüße Elke

Jetzt brauche ich eine Bescheinigung für den Unterhalt, den mein Sohn
monatlich von seinem Vater bekommt.

Nach meiner Kenntnis gibt es einen Freibetrag pro Kind. Das hat mit Kindergeld oder Unterhalt nix zu tun.

Wer stellt mir diese aus und welche Unterlagen werden benötigt?

Da gibt es bei uns ein Standardformular vom Bankenverbank.

Reichen die Kontoauszüge aus? Wie gesagt, der Unterhalt kommt vom Vater, nicht vom Amt…

Wie schon geschrieben ist das soweit ich weiß egal. Logisch weitergedacht würde das bedeuten, daß zu viel auf dem Konto eingehender Unterhalt gepfändet werden kann. Wenn der Vater also nennenswert mehr Geld als den Grundbetrag der Düsseldorfer Tabelle zahlt, könnte bei bestimmten Einkommen von Dir ein Teil des Unterhalts gepfändet werden …

Über Tipps würde ich mich sehr freuen!

Wie wäre es mit einem Besuch oder Anruf bei der Bank, bei der Du das Konto führst?

Evtl. könntest Du für das Kind ein separates Konto einrichten. Vorherige Rechtsberatung (Schuldnerberatung, Anwalt) wäre angebracht.

Winterliche Grüße Elke

Grüße

Erdbeerzunge

Hallo !

seit einiger Zeit ein P-Konto, es liegt
(noch) keine Pfändung vor.

solange -noch- keine Pfändung vorliegt, brauchen Dich die
Freigrenzen/Freibeträge auch nicht zu beunruhigen.
Ohne vorliegende Pfändung wird das Konto auch nicht gesondert
„disponiert“, d.h. die Umsätze werden nicht überwacht, ob die
Freibeträge überschritten werden

Eine Bescheinigung zur Erhöhung der
Pfändungsgrenze für das Kindergeld liegt vor.

gut
dann ist der Grundfreibetrag schonmal um das Kindergeld erhöht

Jetzt brauche
ich eine Bescheinigung für den Unterhalt, den mein Sohn
monatlich von seinem Vater bekommt. Wer stellt mir diese aus
und welche Unterlagen werden benötigt?

richtig
um den Grundfreibetrag weiter zu erhöhen, muß die Bescheinigung
ergänzt und bestätigt werden- siehe hier : -

http://www.f-sb.de/service_ratgeber/pkonto/P-Konto_B…

Bescheinigen dürfen Arbeitgeber, Sozialleistungsträger, Familienkassen, Rechtsanwälte, Steuerberater und die anerkannten Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsstellen. Sie sind jedoch nicht dazu verpflichtet. Banken und Sparkassen müssen Sozialleistungsbescheide oder auch elektronisch erstellte Gehaltsabrechnungen, aus denen sich Unterhaltsverpflichtungen ergeben, als Bescheinigung anerkennen.

Wer über diese Stellen keine oder keine ausreichende Bescheinigung erhält oder wenn die Bank diese nicht akzeptiert, kann sich an das Vollstreckungsgericht oder die Vollstreckungsbehörde wenden (wenn durch einen öffentlichen Gläubiger gepfändet wird), das/die dann auf Antrag die pfändungsfreien Beträge bestimmt.

Am besten gehst Du mit Deinen Unterlagen (Kontoauszüge, Gerichtsurteil usw…) zum Kreissozialamt bzw. Jugendamt, die
Dir die Bescheinigung ausfüllen und bestätigen.

Viel Erfolg
u. frdl. Gruß
-heddygg-

Das ist eine sehr ausführliche, verständliche Antwort!
Ein herzliches Dankeschön an heddygg!

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