Hey ich bin neu hier
und hab gleich ne Frage.
Ich meine mal gelesen zu haben, das der Bundesrat und die Bundesregierung die Gesetze beschließen und der Bundespräsident sie zum Schluss unterzeichnet.
aber kp ob das so korrekt ist :S
Herzlich willkommen! Und dann gleich so eine schwere Frage…
Die man ganz unterschiedliche beantworten kann (Theorie und Praxis).
Es geht um die Gewaltenteilung in D ( 1.Legislative, 2. Exekutive, 3.Jurisdiktion). Hier 1. Gesetzgebung:
Generell läuft es so , wie von Dir beschrieben. Die Regierung legt den Abgeordneten die auf Grund von Kommissionen und deren Empfehlungen erarbeiteten Gesetzestexte in einer oder mehreren Lesungen zur Abstimmung vor. Hier soll - in der Theorie - der BT-Abgeordnete , nur „seinem Gewissen folgend“, in offener Abstimmung zustimmen oder ablehnen. In der Praxis aber gibt es einen Fraktionszwang, der entscheidet (legt der gutee Mann sich quer, wird er bei Wahlen in Aussschüsse etc. übergangen, was dann z.B. weniger Fernreisetätigkeit und andere Nachteile hat bis hin zum Bestechungsgeld durch Lobbyisten).
Manche - wichtige - Gesetze (auch wenn sie Länderinteressen betreffen) müssen zur Ratifizierung noch dem Bundesrat vorgelegt werden, bevor sie vom BP unterzeichnet werden (oder auch nicht, s. Köhlers Verzweiflungstat).
danke für die schnelle und ausführliche eantwortung
damit ist alle geklärt =)
Hi.
Von mir auch noch ein herzliches Willkommen hier auf www. Ich hoffe mal es wird dir gefallen
Viel Spaß noch
Gruß legolas95
Hallo Max
müssen zur Ratifizierung noch dem Bundesrat
vorgelegt werden, bevor sie vom BP unterzeichnet werden (oder
auch nicht, s. Köhlers Verzweiflungstat).
Was meinst du mit Köhlers Verzweiflungstat? Ich hab mich immer gefragt, warum der eigentlich zurückgetreten ist. Hat er sich etwa geweigert, ein Gesetz zu unterschreiben?
Hans
Guten Tag,Hans,
über die Gründe Köhlers kann man nur spekulieren, er hazt sich dazu bisher nicht öffentlich geäußert. Offensichtlich ist aber die diametrale Diskrepanz zwischen seinen vormaligen Aussagen für die Schaffung einer gemeinsamen, „sicheren“ Währung Euro und dembeschlossenen "Rettungs"gesetz.
Hallo Max, danke für die Antwort
über die Gründe Köhlers kann man nur spekulieren, er hazt sich
dazu bisher nicht öffentlich geäußert.
Dann spekuliere ich mal, daß es so ist. Er hätte ein Gesetz unterschreiben müssen, das er nicht verantworten konnte. Vielleicht erfahren wir erst in Jahren, worum es ging.
Hans
Der mangels Ahnung wirklich nur wild spekuliert.
Köhlers Rücktritt
Hallo Max,
über die Gründe Köhlers kann man nur spekulieren, er hazt sich
dazu bisher nicht öffentlich geäußert.
Das stimmt so nicht ganz. Hier kannst Du lesen, was er dazu gesagt hat:
http://www.report-k.de/content/view/40580/
http://www.zeit.de/2011/24/Interview-Koehler/komplet…
Viele Grüße
Marvin