Hallo Merger,
Nach dem Begriff KV (Krankenversicherung) gehe ich mal davon
aus, dass Du die PKV meinst, da es sich bei Krankenkassen
(deiner Meinung nach) ja nicht um Krankenversicherungen
handelt.
Im Überflug der Frage, las ich nur private…KV…,dass dort auch noch gesetzl. stand, hab ich überlesen/ignoriert/nicht bemerkt.
Und was soll uns dies nun sagen ?
Für die Kosten ist der Patient und nicht die Bergrettung
zuständig !
Ein Patient kann nicht zuständig sein, da es sich somit um eine Rettung handeln würde!
Siehe bitte dazu auch weiter unten!
Zu den Verträge sei noch gesagt (Auszug aus der Hompage der Wacht:smile:
„Die Bergwacht ist eine humanitäre, gemeinnützige und bergsporttreibende Gemeinschaft des Deutschen Roten Kreuzes“…
…Außerdem sind sie bereit, auch in den kompliziertesten Situationen Erste Hilfe zu leisten und uneigennützig und ehrenamtlich Wach- und Einsatzstunden zum Wohle Anderer zu leisten.
Und wäre es andem, so gebe es wohl keine Bergrettung mehr.
Dass die entstandenen Kosten bei einer Rettung überhaupt übernommen werden, ist nicht nur diesen Verträgen geschuldet, sondern diese Verträge sind exsitentiell für die Bergrettung! Und ich begrüße diese Verträge!
Da dies nun, auch wenn er wieder oben sein sollte, immer noch
keine Bergung ist, müssen auch keine Bergungskosten übernommen
werden.
Ups… Auch hier noch einmal, was versteht Du unter dem
Begriff „Bergung“ ?
Bergung= unverletzt
Rettung=verletzt
Wenn für Dich ein Schädel-Hirn-Trauma keine Verletzung ist, dann werden wohl Bergungskosten fällig werden.
Ob und wo er sonst noch versichert ist, wird wohl keiner
wissen, außer er selber.
Und mit ganz viel Glück, war er beruflich da unten und somit
wäre die Berufsgenossenschaft auch noch dabei!
Ei der Daus… Wie kommst Du auf solch eine Idee.
UP-Frage: Sind solche Leute über einen Verband o.ä. versichert?
Aber selbst wenn, übernimmt diese auch Bergungskosten und wenn
ja in welcher Höhe
Wenn es zu den Geld- oder Sachleistungen gehört die eine BG zahlt, dann ja!
Und die Höhe ist z.Z. 0,-€
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