Wer bezahlt die Rettung des Höhlenforschers?

Hi,

ohne Wertung mal ganz sachlich gefragt: Wer bezahlt die Rettung des Höhlenforschers? http://www.spiegel.de/panorama/riesending-schachthoe…

Die private/gesetzl. KV wird wohl erst einspringen wenn er an der Oberfläche ist. Was ist mit einer priv. Unfallversicherung (sofern vorhanden)? Die kommt ja auch für Bergungskosten auf. Sind solche Leute über einen Verband o.ä. versichert? Das wird ja sicher ein Vermögen kosten.

Gruss
K

Hallo,

Die private/gesetzl. KV wird wohl erst einspringen wenn er an
der Oberfläche ist. Was ist mit einer priv. Unfallversicherung
(sofern vorhanden)? Die kommt ja auch für Bergungskosten auf.
Sind solche Leute über einen Verband o.ä. versichert? Das wird
ja sicher ein Vermögen kosten.

Berechtigte Frage, wie immer im Zweifelsfall wohl der Steuerzahler!

Gruß

BHShuber

Hallo,

der Begriff entscheidet und Du hast den richtigen auch verwendet!
Rettung vs Bergung!
Eine Rettung wird (so weit mir bekannt ist) voll von der KV übernommen.
Die Bergrettung hat mMN Verträge mit den KV´s.

Da dies nun, auch wenn er wieder oben sein sollte, immer noch keine Bergung ist, müssen auch keine Bergungskosten übernommen werden.

Ob und wo er sonst noch versichert ist, wird wohl keiner wissen, außer er selber.
Und mit ganz viel Glück, war er beruflich da unten und somit wäre die Berufsgenossenschaft auch noch dabei!

16BIT

Hi,

ich weiss worauf Du hinaus willst, aber es ist wohl doch auch eine Bergung: https://de.wikipedia.org/wiki/Bergung_%28Technische_…

„Die Bergung bezeichnet in Deutschland laut Wörterbuch der Ständigen Konferenz für Katastrophenvorsorge und Katastrophenschutz (SKK) eine Befreiung von Lebewesen (Mensch und Tier) aus einer nicht lebensbedrohlichen Lage, die jedoch ihre Bewegungsfreiheit einschränkt. Definiert wird der Begriff dabei im Wörterbuch der SKK (…) Da die Feuerwehr aber auch ständiges Mitglied des SKK war, ist auch die erste Definition bei der Feuerwehr verwendbar.“ https://de.wikipedia.org/wiki/Bergung_%28Technische_…

Gruss
K

Hallo 16BIT

Hallo,

der Begriff entscheidet und Du hast den richtigen auch
verwendet!
Rettung vs Bergung!
Eine Rettung wird (so weit mir bekannt ist) voll von der KV
übernommen.

Mich würde mal interessieren auf welche Versicherungsbedingung Du dich hier beziehst.

Nach dem Begriff KV (Krankenversicherung) gehe ich mal davon aus, dass Du die PKV meinst, da es sich bei Krankenkassen (deiner Meinung nach) ja nicht um Krankenversicherungen handelt.

Die Bergrettung hat mMN Verträge mit den KV´s.

Und was soll uns dies nun sagen ?
Für die Kosten ist der Patient und nicht die Bergrettung zuständig !

Da dies nun, auch wenn er wieder oben sein sollte, immer noch
keine Bergung ist, müssen auch keine Bergungskosten übernommen
werden.

Ups… Auch hier noch einmal, was versteht Du unter dem Begriff „Bergung“ ?

Ob und wo er sonst noch versichert ist, wird wohl keiner
wissen, außer er selber.
Und mit ganz viel Glück, war er beruflich da unten und somit
wäre die Berufsgenossenschaft auch noch dabei!

Ei der Daus… Wie kommst Du auf solch eine Idee.
Aber selbst wenn, übernimmt diese auch Bergungskosten und wenn ja in welcher Höhe ?

16BIT

Gruß Merger

Hallo,

Berechtigte Frage, wie immer im Zweifelsfall wohl der
Steuerzahler!

so wie es bei Universitäten meist noch üblich ist.

Gruß
T.

Hallo Merger,

Nach dem Begriff KV (Krankenversicherung) gehe ich mal davon
aus, dass Du die PKV meinst, da es sich bei Krankenkassen
(deiner Meinung nach) ja nicht um Krankenversicherungen
handelt.

Im Überflug der Frage, las ich nur private…KV…,dass dort auch noch gesetzl. stand, hab ich überlesen/ignoriert/nicht bemerkt.

Und was soll uns dies nun sagen ?
Für die Kosten ist der Patient und nicht die Bergrettung
zuständig !

Ein Patient kann nicht zuständig sein, da es sich somit um eine Rettung handeln würde!
Siehe bitte dazu auch weiter unten!:wink:

Zu den Verträge sei noch gesagt (Auszug aus der Hompage der Wacht:smile:
„Die Bergwacht ist eine humanitäre, gemeinnützige und bergsporttreibende Gemeinschaft des Deutschen Roten Kreuzes“…
…Außerdem sind sie bereit, auch in den kompliziertesten Situationen Erste Hilfe zu leisten und uneigennützig und ehrenamtlich Wach- und Einsatzstunden zum Wohle Anderer zu leisten.

Und wäre es andem, so gebe es wohl keine Bergrettung mehr.
Dass die entstandenen Kosten bei einer Rettung überhaupt übernommen werden, ist nicht nur diesen Verträgen geschuldet, sondern diese Verträge sind exsitentiell für die Bergrettung! Und ich begrüße diese Verträge!

Da dies nun, auch wenn er wieder oben sein sollte, immer noch
keine Bergung ist, müssen auch keine Bergungskosten übernommen
werden.

Ups… Auch hier noch einmal, was versteht Du unter dem
Begriff „Bergung“ ?

Bergung= unverletzt
Rettung=verletzt
Wenn für Dich ein Schädel-Hirn-Trauma keine Verletzung ist, dann werden wohl Bergungskosten fällig werden.:wink:

Ob und wo er sonst noch versichert ist, wird wohl keiner
wissen, außer er selber.
Und mit ganz viel Glück, war er beruflich da unten und somit
wäre die Berufsgenossenschaft auch noch dabei!

Ei der Daus… Wie kommst Du auf solch eine Idee.

UP-Frage: Sind solche Leute über einen Verband o.ä. versichert?

Aber selbst wenn, übernimmt diese auch Bergungskosten und wenn
ja in welcher Höhe

Wenn es zu den Geld- oder Sachleistungen gehört die eine BG zahlt, dann ja!
Und die Höhe ist z.Z. 0,-€

:wink:

16BIT

Hallo Kasi,

nicht lebensbedrohlichen Lage

Was ist lebensbedrohlich? :wink:
Wenn ich am Berg hänge und Schiss habe hinabzuklettern?
Für mich wäre es lebensbedrohlich.:smile:)
Nur nicht für die Anderen. Die würden nur sagen „feige Sau!“

Hab ich mir einen Daumen gebrochen und kann daher nicht mehr absteigen…lebensbedrohlich!
Auf dem platten Lande wäre es ne Bagatelle, aber am Berg würde ich somit verhungern und es wäre (mMn) lebensbedrohlich!

Manche Sachbearbeiter sehen dies ggf. anders!:wink:))

16BIT

lt. Münchner Tageszeitung TZ…
…vom 16.6., da stand kurz und bündig: „Die Kosten werden von seiner Sozialversicherung“ übernommen"

Volontärsstadl
Servus,

wenn da „Sozialversicherung“ stand, wurde offenbar im Detail so grob geschlampt, dass man auf die „Tendenz“ der Aussage, auch wenn sie in groben Zügen erkennbar ist, auch nichts geben kann.

Schöne Grüße

MM

Hallo 16BIT,

hast Du zu deinen gegebenen Antworten auch entsprechende Quellen ?

Dazu eine Geschichte einer Rettung eines Bergwanderers (Kunden) durch die Bergwacht:

Ein junger Mann war beim Schneewandern von einem Skifahrer umgefahren worden (außerhalb der Ski-Piste). Der junge Mann blieb verletzt liegen. Freunde verständigten die Bergwacht, die dann für den Transport ins Tal sorgten. Der Skifahrer gab Fersengeld und ward nicht mehr gesehen.

Rechnung der Bergwacht ca. 6.000 €, was dann von der Unfallversicherung über Bergungskosten bezahlt wurde.

Schon aus diesem Grunde kann ich deine Antworten nicht nachvollziehen.

Gruß Merger

Hallo Merger,

ja, da kann man sich sicher immer wieder darüber streiten, ob Bergung oder Rettung.
Ich hatte Kasi schon geschrieben, dass dies wohl Sachberarbeiter mal so, mal so sehen.
Was schlußendlich jedoch dann ausschlaggebend ist, obliegt wohl dann ebenfalls dem Sachbearbeiter, denn der wird dann Vorgaben haben, was lebensbedrohlich ist und was nicht.
In Deinem angesprochenem Fall kann genau dies passiert sein oder der Unfall ereignete sich außerhalb von D.
Aber Du siehst, dieser Thread sollte jeden wachrütteln, der noch keine UV hat!:wink:

16BIT

BayRDG
http://www.bundesrecht24.de/cgi-bin/lexsoft/bundesre…

Gruß Merger

Ergänzung
heute stand nochmal das mit der „Sozialversicherung“ drin, ergänzend dass es evtl. die Berufsgenossenschaft zahlt, da es sich um aktive Forschungsarbeit handelt.
Die Kosten werden im 6-stelligen Bereich eingeschätzt