Hallo!
ich bin heute auf diesen interessanten Beitrag zum Thema Rücksendekosten gestoßen.
Frage :
Jemand hat im Online-Shop eine Jacke für 70 € auf Rechnung gekauft. Weil sie nicht gefallen hat, hat man den Kauf nach Lieferung widerrufen. Nun verlangt Händler die Kosten der Rücksendung.
ist das korrekt ?
Antwort :
JA.
Für die Kosten der Rücksendung nach einem Widerruf gilt beim Online-Einkauf bis zum 13. Juni 2014 zwar grundsätzlich die 40 €- Regel .
Dem Verbraucher kann das Rückporto nur auferlegt werden, wenn der Preis der Ware bis zu 40 € beträgt.
Diese Preisgrenze gilt aber nicht, wenn der Käufer zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht bezahlt hat.
Wer auf Rechnung bestellt, hat i.d.R. noch nicht bezahlt. Das heißt, der Kunde muss die 70 € Jacke auf eigene Kosten zurückschicken.
In jedem Fall muss diese für den Kunden unerwartete Kostenregel schon bei Bestellung im Kaufvertrag gestanden haben. Sonst trägt der Verkäufer die Rücksendekosten.
Ab 13.Juni 2014 fällt die 40 €-Regel weg.
Dann kann der Händler dem Kunden stets das Rücksendeporto auferlegen, unabhängig vom Kaufpreis.
Es ist aber zu erwarten,dass viele Shops freiwillig das Porto der Rücksendung übernehmen werden, um keine Kunden zu verlieren.
Zitat aus „test“ 5/2014, Stiftung Warentest, Berlin
MfG
duck313