Wer bezahlt die Rücksendung ?

Hallo!

ich bin heute auf diesen interessanten Beitrag zum Thema Rücksendekosten gestoßen.

Frage :

Jemand hat im Online-Shop eine Jacke für 70 € auf Rechnung gekauft. Weil sie nicht gefallen hat, hat man den Kauf nach Lieferung widerrufen.  Nun verlangt Händler die Kosten der Rücksendung.

ist das korrekt ?

Antwort :

JA.
Für die Kosten der Rücksendung nach einem Widerruf gilt beim Online-Einkauf bis zum 13. Juni 2014  zwar grundsätzlich die 40 €- Regel .

Dem Verbraucher kann das Rückporto nur auferlegt werden, wenn der Preis der Ware bis zu 40 € beträgt.
Diese Preisgrenze gilt aber nicht, wenn der Käufer zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht bezahlt hat.
Wer auf Rechnung bestellt, hat i.d.R. noch nicht bezahlt. Das heißt, der Kunde muss die 70 € Jacke auf eigene Kosten zurückschicken.

In jedem Fall muss diese für den Kunden unerwartete Kostenregel schon bei Bestellung im Kaufvertrag gestanden haben. Sonst trägt der Verkäufer die Rücksendekosten.

Ab 13.Juni 2014 fällt die 40 €-Regel weg.
Dann kann der Händler dem Kunden stets das Rücksendeporto auferlegen, unabhängig vom Kaufpreis.
Es ist aber zu erwarten,dass viele Shops freiwillig das Porto der Rücksendung übernehmen werden, um keine Kunden zu verlieren.

Zitat aus „test“ 5/2014, Stiftung Warentest, Berlin

MfG
duck313

Hallo,

Für die Kosten der Rücksendung nach einem Widerruf gilt beim
Online-Einkauf bis zum 13. Juni 2014  zwar grundsätzlich die
40 €- Regel .

Dem Verbraucher kann das Rückporto nur auferlegt werden, wenn
der Preis der Ware bis zu 40 € beträgt.
Diese Preisgrenze gilt aber nicht, wenn der Käufer zum
Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht bezahlt hat.
Wer auf Rechnung bestellt, hat i.d.R. noch nicht bezahlt. Das
heißt, der Kunde muss die 70 € Jacke auf eigene Kosten
zurückschicken.

das ist jetzt nichts Geheimnisvolles, denn das steht so auch im Gesetz (§357 Abs. 2 BGB):
Der Verbraucher ist bei Ausübung des Widerrufsrechts zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Sache durch Paket versandt werden kann. Kosten und Gefahr der Rücksendung trägt bei Widerruf und Rückgabe der Unternehmer. Wenn ein Widerrufsrecht nach § 312d Abs. 1 Satz 1 besteht, dürfen dem Verbraucher die regelmäßigen Kosten der Rücksendung vertraglich auferlegt werden, wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn bei einem höheren Preis der Sache der Verbraucher die Gegenleistung oder eine Teilzahlung zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht erbracht hat, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht.

Ab 13.Juni 2014 fällt die 40 €-Regel weg.
Dann kann der Händler dem Kunden stets das Rücksendeporto
auferlegen, unabhängig vom Kaufpreis.

Was ich auch wichtig finde:
Der Widerruf erfolgt mit Erklärung gegenüber dem Unternehmer, das bloße kommentarlose Zurücksenden der Ware reicht hierfür künftig nicht mehr aus.

Und auch das:
Kosten der Lieferung:
Der Unternehmer hat die Kosten der Lieferung zu übernehmen, es sei denn der Verbraucher wählt ausdrücklich eine andere als die vom Verkäufer angebotene, günstigste Standartlieferung (zum Beispiel Expresslieferung).
(ich bitte, die falsche Schreibweise von Standard zu entschuldigen, es ist nicht auf meinem Mist gewachsen :smile:).

Hier steht noch mehr zu den Änderungen:
http://www.hk24.de/recht_und_steuern/wirtschaftsrech…

Gruß
Christa

Mit Wirkung 13,06.2014 tritt im Rahmen der Umsetzung der EU-Verbraucherrichtlinie das neue VRRL-Gesetz in Kraft, nach dem Onlineshop-Kunden künftig selbst für die Kosten einer Rücksendung eines Widerrufs oder Rückgabe unabhängig des Bruttowarenwerts aufkommen sollen.

G imager761