Wer bezahlt DIESE Markise?

Wer bezahlt die Markise?

Hallo zusammen!
Folgende Geschichte:
Wir wohnen in einer Mietwohnung und hatten bisher ein äusserst gutes Verhältniss zum Vermieter.
Letztens fragten wir ihn, ob er nicht eine Markise am Balkon anbringen wolle, da es im Sommer fast unerträglich sei.
Klar sagte er, das liesse sich machen.
Gesagt, getan, die Markise wurde nach einigen Wochen von einer Firma montiert. Jetzt kommt plötzlich ein Schreiben: „Hallo, anbei die Rechnung für die Markise. Wir hatten ja vereinbart, dass jeder die Hälfte bezahlt!“

DIES wurde jedoch nie vereinbart, und auch nie auch nur ansatzweise so besprochen!!
Ich wurde auch weder nach Farbe, Grösse, Elektrisch/Mechanisch oder sonst was gefragt!
Was kann (soll) ich tun?
Es geht immerhin um knappe 1000,00 Eur.!
Und angenommen, ich würde bezahlen, wem gehört das Ding, wenn ich ausziehe?

Danke schon mal im voraus!

Hallo Aaka,
wenn für die Anbringung einer Markise keine schriftliche Vereinbarung darüber existiert, wonach ihr euch verpflichtet, die Hälfte der Kosten zu zahlen, dann ist Auftraggeber der Vermieter, er trägt die Kosten. Es ist allerdings ganz klar eine Wertverbesserung, denn sie bringt euch an heißen Tagen die Nutzbarkeit des Balkons. Diese Wertverbesserung kann er euch berechnen.Muster dieser Rechnung, ich setze nur als Beispiel einmal Material und einbau mit 2000 Euro an.
11 % der gesamtrechnung pro Jahr betragen 220 Euro. geteilt durch 12 Monate, erhöht sich die Miete wegen Wertverbesserung um monatlich 18,33 Euro.Diese Wertverbesserung bleibt als fester Bestandteil künftig in eurer Miete enthalten.

Ich wünsch euch weiter ein harmonisches Verhältnis zwischen Vermieter und Mieter.

Diese Auskunft ist keine Rechtsberatung, dass dürfen nur Anwalte und evtl. derMieterverein. Meine Antwort ist die jaahrzehntelang Erfahrung, die ich als Mitglied an andere Mitglieder weitergeben darf.

LG
Ingrid = Zwillingsjungfrau

hallo,

wenn nichts vereinbart wurde und schon gar nicht schriftlich und auch nicht mündlich (hierfür müsste er zeugen benennen) dann würde ich da erstmal nichts zahlen. der maximalbetrag den der vermieter verlangen könnte (aber auch das ist eigentlich nur bei reparaturen der fall) ist die höhe die als eigenanteil für reparaturen. teilen würde ich den betrag schon gar nicht, weil sich dann ja die frage beim auszug stellt wem sie gehört.

Hallo Zwillingsjungfrau
Vielen Dank für die schnelle Antwort. So in etwa, mit einer Mieterhöhung, hatte ich mir das auch vorgestellt (womit ich auch gut leben könnte)
Mal schauen, wie sich die Sache entwickelt.
Gruß

Ach, noch etwas: Wie kommst du auf diese 11%?
Ist das eine Art Regelsatz?
Gruß

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Hallo freudenberg79
Danke für deine schnelle Antwort. So in etwa hatte ich mir das eben auch gedacht.
Gruß

Hallo Aaka,
versucht erst einmal mit dem Vermieter zu sprechen u. teilt ihm Eure Meinung bzgl. der Zahlung mit.
Und versucht gemeinsam eine Lösung zu finden, damit das gute Verhältnis bestehen bleibt.
Rechtlich gesehen kann der Vermieter kein Geld fordern, da es keine schriftliche Vereinbarung gibt.
Liebe Grüße
Heike

Hallo Heike
Danke für deine Antwort. Ich denke auch, dass das so der beste Weg ist, mal miteinander zu reden.
Ich bin äusserst „harmoniebedürftig“ und will keinen Streit/Ärger haben. :smile:
Liebe Grüße: Frank

Liebe Aaka,

du stellst mir wirklich schwere Fragen, ich musste darüber schmunzeln, als ich mir vorstellte, wie ich deine Frage wahrheitsgemäß beantworten soll. Ist es ein Gesetz und im Mietrecht verankert? Auf jeden Fall ist es gängige Rechtsprechung. Wenn du das ganz genau wissen möchtest, dann such doch mal im Internet unter Wertverbesserung oder 11 % Wertverbesserung. Wenn du etwas findest, das würde mich interessieren. Außerdem würde ich mich über eine Rückmeldung freuen, wie sich dein Vermieter verhält. Wenn du weitere Fragen hast,schreibe mir, so schwer wie diese werden sie sicherlich nicht sein.
Für diese Anfrage habe ich dir ein Sternchen gegeben, denn du hast mich (über mich selbst) zum Lachen gebracht.
Liebe Grüße
Ingrid

Liebe Aaka,
juhu, ich habs. Die 11 % - Klausel steht in § 559 BGB. Der Text lautet

§ 559
Mieterhöhung bei Modernisierung

(1) Hat der Vermieter bauliche Maßnahmen durchgeführt, die den Gebrauchswert der Mietsache nachhaltig erhöhen, die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern oder nachhaltig Einsparungen von Energie oder Wasser bewirken (Modernisierung), oder hat er andere bauliche Maßnahmen auf Grund von Umständen durchgeführt, die er nicht zu vertreten hat, so kann er die jährliche Miete um 11 vom Hundert der für die Wohnung aufgewendeten Kosten erhöhen.

(2) Sind die baulichen Maßnahmen für mehrere Wohnungen durchgeführt worden, so sind die Kosten angemessen auf die einzelnen Wohnungen aufzuteilen.

(3) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

Das Gesetz ist gültig seit 2001. Durch dich hab ich etwas dazugelernt.

Liebe Grüße
Ingrid

Hallo Ingrid
Klar werde ich dich auf dem laufenden halten.
Sobald sich was „abzeichnet“ werde ich dir berichten!
Liebe Grüße, und…Danke für das Sternchen! :smile:
Frank = Aaka