HAllo Tessa,
zunächst solltest Du prüfen, was der Vermieter mit dem Vormieter bezüglich des Bodens in dessen Mietvertrag festgelegt hat:
a) dass er auf eigene Kosten Laminat verlegen kann,der Vermieter aber bei Auszug keinen Wertersatz leistet
b) dass auf eigene Kosten Laminat verlegen kann, aber bei Auszug den ursprünglichen Zustand wieder herstellen muss
c) dass auf eigene Kosten Laminat verlegen kann, der Vermieter bei Auszug aber keinen Wertersatz leistet, er aber vom Nachmieter einen Wertersatz verlangen kann.
Im Falle a) muss der Vormieter den Laminatboden ersatzfrei drin lassen.
Im Falle b) muss er das Laminat auf seine Kosten rückstandsfrei beseitigen.
Im Falle c) ist der Vormieter davon abhängig, wie Ihr Euch einigt.Es kommt darauf an, wie sich der Vermieter zu Eurer Auseinandersetzung stellt, d.h. ob er auf Dich als Neumieterin bereit ist zu verzichten, um dem Vormieter die Möglichkeit zu geben, von einem neuen Mieter die 500 € zu kassieren.
Wichtig ist auch, was in DEINEM Mietvertrag bezüglich des Bodens drinsteht.Ist der Mietvertrag bereits unterschrieben? Ist die Wohnung MIT Laminatboden vermietet?
Was möchtest Du denn erreichen? Möchtest Du, dass der Laminatboden drin bleibt, aber zu einem geringeren Preis? Dann biete das an, was Du bezahlen möchtest.
Möchtest Du, dass das Laminat rauskommt? Dann musst Du vermutlich den Boden entweder akzeptieren, wie er ist oder ihn auf Deine Kosten abschleifen und versiegeln lassen.
Viel Glück wünscht Heihei