Wer bezahlt einen Lamitnatboden bei Mietbeginn?

Guten Morgen!

Ich ziehe bald in eine neue Wohnung und habe dazu eine Frage. Meine Vormieterin hat einen Laminatboden verlegt, den sie für 500€ an mich abtreten will - was mir eindeutig zu teuer ist. Darunter befinden sich unbehandelte, nicht abgeschliffen und versiegelte Dielen.

Nun meine Frage: Wenn die Dame ihren Laminat heraus nimmt, muss ich dann für die Behandlung des Bodens aufkommen, sie oder der Vermieter, weil es sich beim Boden um einen Teil der Wohnung handelt?

Danke!
T.

Hallo und guten Morgen,
meines Wissens nach muß in der Wohnung ein „vernünftiger und bewohnbarer“ Boden drin sein. Wenn also die Vormieterin ihren Boden rausreissen will, dann soll sie das doch tun. Kostet sie wahrscheinlich mehr und mit dem rausgerissenen Laminat wird sie sowieso nicht viel anfangen können.
Wie sich das aber konkret rechtlich verhält,was der vermieter genau machenmuß, kann ich leider nicht sagen. Da würde ich mich entweder beim Mieterbund oder bei einem Anwalt schlau machen.

Lieber Gruß
Daylighter

>Hallo Tessa,
kommt darauf an was im Mietvertrag steht, normalerweise sind Boden und Wandbeläge Sache des Mieters, wenn die Wg unrenoviert übernommen wird.
LG
Martin

Der vorhandene Laminatboden, dessen evtl. Verbleib oder die Wiederherstelung des Boden nach Entfernung sind Verhandlugnssache zwischen Vermieter und dem scheidenden Mieter. Sie haben Anspruch auf einen ordentlichen Boden in der Wohnung im vertraglich verinbarten Rahmen oder können eine Kostenzusage des Vermeiters aushandeln, falls Sie sich bereiterklären, die Wiederherstellung des ursprünglchen Bodens oder den eines neuen Bodens selber zu übernehmen, soweit mit dem scheidenden Mieter keine vernünftige Einigung erzielt werden kann.

Hallo Tessa,

sorry dass ich dir nicht helfen kann. Bin selbst Mieterin und absoluter Laie auf dem Gebiet. Mein Tipp, suche das Gespräch mit dem VErmieter, denn ich bin - privat - der Auffassung, dass der Boden Bestandteil der Wohnung ist und somit nicht von dir gesondert zu bezahlen ist. Man kann eine Ablöse für Küche oder Möbel fordern, aber nicht für einen festen Bestandteil der Wohnung. Das ist m.E. Sache des Vermierters und deine Vormieterin muss sich das Geld von dort holen.

Viel Glück

Pigee

guten tag.

wenn der vermieter die entfernung wünscht, selbstverständlich der jetzige mieter. der mieter hat auf verlangen des vermieters das laminat zu entfernen - eventuell dann sogar die kosten für die instandsetzung des holzbodens zu tragen! eigentlich könnetn Sie pokern!
aber anspruch auf topfittes parkett haben wiederum Sie nicht. schwierige kiste…
und was, wenn Sie den abstand verweigern? bekomen Sie dann den vertrag nicht?

grüße,
udo

HAllo Tessa,

zunächst solltest Du prüfen, was der Vermieter mit dem Vormieter bezüglich des Bodens in dessen Mietvertrag festgelegt hat:
a) dass er auf eigene Kosten Laminat verlegen kann,der Vermieter aber bei Auszug keinen Wertersatz leistet
b) dass auf eigene Kosten Laminat verlegen kann, aber bei Auszug den ursprünglichen Zustand wieder herstellen muss
c) dass auf eigene Kosten Laminat verlegen kann, der Vermieter bei Auszug aber keinen Wertersatz leistet, er aber vom Nachmieter einen Wertersatz verlangen kann.

Im Falle a) muss der Vormieter den Laminatboden ersatzfrei drin lassen.
Im Falle b) muss er das Laminat auf seine Kosten rückstandsfrei beseitigen.
Im Falle c) ist der Vormieter davon abhängig, wie Ihr Euch einigt.Es kommt darauf an, wie sich der Vermieter zu Eurer Auseinandersetzung stellt, d.h. ob er auf Dich als Neumieterin bereit ist zu verzichten, um dem Vormieter die Möglichkeit zu geben, von einem neuen Mieter die 500 € zu kassieren.

Wichtig ist auch, was in DEINEM Mietvertrag bezüglich des Bodens drinsteht.Ist der Mietvertrag bereits unterschrieben? Ist die Wohnung MIT Laminatboden vermietet?

Was möchtest Du denn erreichen? Möchtest Du, dass der Laminatboden drin bleibt, aber zu einem geringeren Preis? Dann biete das an, was Du bezahlen möchtest.

Möchtest Du, dass das Laminat rauskommt? Dann musst Du vermutlich den Boden entweder akzeptieren, wie er ist oder ihn auf Deine Kosten abschleifen und versiegeln lassen.

Viel Glück wünscht Heihei

Hallo Tessa,
ich habe gerade einen Laminatboden in einer leerstehenden Wohnung neu verlegen lassen. Ich übergebe ihn kostenfrei dem Mieter. Das ist doch normal. Alles, was zur Wohnung gehört, ist Sache des Vermieters. Wenn Mieter irgendwelche Gegenstände, z. B. Möbel oder Heißwasserbereiter über einer Spüle, der nicht zur Wohnung gehört, übernehmen, müssen sie unterschreiben, dass diese Dinge nicht Bestand der Wohnung sind und der Vermieter für Reparaturen nicht aufkommt.
Du hast weder mit dem neuen Laminat etwas zu tun noch mit dem darunter liegenden Fußboden. Wenn du dann auf den alten Fußboden Teppichboden oder PVC legst, ist es allerdings deine Sache.

Eindeutig nein zur Übernahme von Kosten für einen neuen Laminatboden, es sei denn du würdest ihn bei einem Auszug so demoliert haben, dass er nicht mehr zu nutzen ist. Aber auch da spielt das Alter des Bodens eine Rolle.

MfG
Ulla

Laminatboden kann die Mieterin zwar an sie abtreten , besser ist aber sie verhandelt das mit dem Vermieter.Dieser kann die Entfernung verlangen oder übernimmt es. Den Preis müssen dann Ihre Vormieterin und der Vermieter aushandeln.Wenn das Laminat rausgenommen wird , dann müssen sie die Wohnung entweder ohne Laminat nehmen , oder mit dem Vermieter eine andere Lösung suchen .

hallo tessa,
kann ich leider nicht beantworten. ich schätze dass das im mietvertrag geregelt ist bzw. geregelt sein sollte. habe mal gegoogelt. wenn der boden fester bestandteil des hauses ist und bereits bei deinem einzug drin war, müßte es vermietersache sein. der wird sich sicherlich dagegen wehren. aber einhellige meinung war das es vermietersache sei.
gruß bernd

Wenn die Vormieterin auszieht dann kann sie natürlich auch das Laminat mitnehmen, wenn Ihnen der Preis zu hoch erscheint. Sie muss aber nur den Zustand herstellen, wie er vor Legung des Bodens war.

Wenn die darunter liegenden Dielen nicht mehr in Ordnung sind, wäre das die Aufgabe des Vermieters, sie abschleifen zu lassen.

hallo guten tag,würde das nicht bezahlen.Dann soll sie den laminat mitnehmen.Und bitte mit em Vermieter sprechen das ist vermietersache und wenn noch unstimmigkeiten sind würde ich den Mieterbund anrufen,die helfen ihnen liebe grüße luise

Hallo Tessa,

dies hängt davon ab, was mietvertraglich vereinbart wird.

Wenn zum Zeitpunkt des Mietvertragsabschlusses das Laminat zwar weg ist, aber der Dielenboden unbehandelt ist und andererseits vereinbart wird, dass der Zustand so wie er ist akzeptiert wird, dann muß niemand (d.h. VM oder Vormieterin) etwas veranlassen.

Ich würde daher darauf dingen, dass im Mietvertrag aufgenommen wird, dass der VM den Dielenboden noch instandsetzt, d.h. abschleift.

Ich hoffe dies hilft ein wenig.

Gruß
Sebastian

Hallo,
für einen vermietbaren Fußboden ist natürlich nur der Vermieter verantwortlich, er muss auch in einem zumutbaren Zustand sein!!
Eine Übernahme vom Vormieter, besonders dann wenn auch noch Geld dafür verlangt wird, birgt große Nachteile in sich für Sie als Nachmieter; so wären Sie für Ersatz und Erhalt dieses Bodens verantwortlich und nicht der Vermieter, wenn der Belag reparaturbedürftig wird; ggf. müssten Sie bei einem Auszug diesen übernommenen Belag entfernen auf Ihre Kosten usw.
Fazit: ich rate davon ab, erscheint mir auch zu teuer.
Verlangen Sie vom Vermieter einen ordentlichen Fußboden, der aber durchaus auch eine Dielung sein könnte.
Gruß suver

Hallo T!

Du hast leider vergessen zu schreiben , wie groß (qm) dieses Zimmer ist…aber egal!
Was würde denn passieren , wenn du sagst…„Nö , mag ich nicht!“
Genau!!! Entweder sie geht mit dem Preis runter …und zwar soviel , das es auch für dich annehmbar ist , …oder sie muß ihn rausreissen!!!..wobei weitere Schäden an dem darunter befindlichen Boden entstehen können!!!
Ergo?? Handele sie runter!!! ich denke-je nachdem welches Holz- so an 10 - 15 €/qm! Das ist annehmbar!
Du solltest auch nicht außer Acht lassen , daß der Boden ja dort bleibt! Den kannste nicht mitnehmen und dabei kann dir der Vermieter auch helfen , denn das Finish des Bodens ist ja auch in seinem Interesse und wertet seine Bude auf…oder auch ab…also nimm ihn mit ins Boot!
Den Boden kannst du sicherlich billig kriegen , denn deine Vormieterin wird sich sicher nicht noch gerne die Arbeit machen , um das Laminat wieder raus zu reissen!
Ich bin sicher , du findest eine Lösung und letztlich ist es eigendlich Sache deines Vermieters!!
Viel Glück und eine schöne Zeit in der neuen Wohnung…ob mit oder ohne „neuen“ Boden wünscht dir
Frank

Hallo, Ein Fußboden gehört zur Grundausstattung. Sie haben einen Mietvertrag mit dem Vm, dieser hat Ihnen eine Wohnung mit einem gebrauchsfähigen Fußboden zur Verfügung zu stellen. Der Gesetzgeber sagt „mittlerer Art und Güte im Sinne aller billig und gerecht denkenden Menschen“.
Wenn der Laminatboden in ihrem Mietvertrag als Bestandteil der Mietsache erwähnt ist, haben Sie sogar das Recht- daß dieser verbleibt (bzw. ein neuer gelegt wird), ohne selbst einen Cent zahlen zu müssen.
Der Vm sollte der Vormieterin den Laminatboden abkaufen
abkaufen -das wäre das Sinnvollste- oder aber für einen anderen gebrauchsfähigen, üblichen Fußboden sorgen.
Rohe, unbehandelte „Bretter“ sind in diesem Sinne kein wohntauglicher Fußboden.- Also, keine Sorge!- Gruß, Achim

Hallo!

Den Vertrag habe ich bereits erhalten und unterschrieben. Leider ist das meine erste eigene Wohnung, weswegen auch auch nicht wirklich über diese Problemchen mit Boden und Ablöse Bescheid wusste.
Ich werde auf jeden Fall den Vermieter anrufen und versuchen, ein Entgegenkommen zu erwirken.