Wer bezahlt (Folge-)Kosten nach Versicherungsende?

Hallo zusammen,

eine RSV wurde seitens des VNs gekündigt. Diese Kündigung wurde auch wie folgt bestätigt: „Ab diesem Zeitpunkt entstehen weder Ihnen noch der … Versicherung Rechte oder Pflichten zu diesem Risiko.“

D. h., dass sämtliche Folgekosten eines Rechtsstreits entweder die Nachfolgeversicherung bezahlt oder, sofern keine vorhanden, man selbst zahlen muss?

Z. B. wurde in einem Rechtsstreit eine Kostendeckungszusage für die Erstberatung erteilt. Nach der Erstberatung lief aber die RSV aus. Wenn der Anwalt jetzt eine erneute Kostendeckungszusage für die erste Instanz einholen möchte, dann kann er das nicht mehr bei der RSV, die die Kostendeckungszusage für die Erstberatung erteilt hat, weil eben der Vertrag bei dieser geendet hat. Also entweder holt er sich eine Kostendeckungszusage bei der Nachfolgeversicherung ein oder der Mandant muss selbst bezahlen? Zahlt eine Nachfolgeversicherung überhaupt Folgekosten, also z. B. Kosten für die erste Instanz, die auf der Erstberatung beruht, für die noch die Vorgängerversicherung bezahlt hat? Spielt es da eine Rolle, ob die Nachfolgeversicherung eine Wartezeit von z. B. drei Monaten hat oder nicht?

Danke + Grüße

Terence

Hallo,

sollte der Rechtschutzfall (Ereignis) in der versicherten Zeit befinden leistet die gekündigte RSV auch nach Kündigung, sofern versichert. Die Frist läuft 3 Jahre. Nach Ablauf dieser Frist kann keine Kostenübernahme gewährt werden.

Gruß
LampEh

Hallo,

interessant. Ist das allgemein so, ist das sogar gesetzlich vorgeschrieben?

Sollte so etwas in den Versicherungsbedingungen stehen?

Gruß

Terence

Hallo,

Hallo,

interessant. Ist das allgemein so, ist das sogar gesetzlich
vorgeschrieben?

ja.§ 195 BGB.

Sollte so etwas in den Versicherungsbedingungen stehen?

Ein entsprechender Passus findet sich in den ARB.

Gruß

Terence

Grüße,sapine