Wer bezahlt Krankenversicherung in der

… Berufsschule. Mein Sohn fängt im September eine Lehre an. Das erste Jahr muß er nur in die Berufsschule. Ich lebe im Ausland und er kann sich so nicht Familienversichern, er lebt in einer WG. Wie muß er sich versichern. Er wird in dem Jahr Bafög bekommen, so hoffen wir. Aber die Versicherung ist uns noch unklar.

Hallo Claudia Jauchmann,

leider kann ich Dir diese Frage nicht beantworten.

Gruß

Marianne Bürger

er ist ganz normal gesetzlich krankenversichert!!

oder gibt es keinen Arbeitgeber??

sonst einfach bei der ortsandsässigen Krankenkasse anfragen!!

MfG

Thomas Wolter
www.thomas-wolter.eu

Hier bin ich etwas überfragt. Aber meines Wissens muss er seine KV selbst bezahlen. Ich würde an seiner Stelle zur Agentur für Arbeit (dem ehemaligen Arbeitsamt) gehen und um Zuschuß nachfragen.
Grundsätzlich muss man sagen: wenn er/sie eine Arbeit hat, die auf Dauer ausgelegt ist, ist er/sie selbst für die KV zuständig.
Es gibt aber Möglichkeiten, dass die AfA hier hilft.
Grüße
Hupftiegel

Ich meine, die Frage sei hier schon mal gestellt worden und konnte wegen unvollständiger Informationen nicht geklärt werden.

Was ist das für eine Ausbildung ? Wer ist Träger der Ausbildung ? Was sagt der zur Krankenversicherung ? Wie ist er jetzt krankenversichert ? Warum sollte die jetzige KV bei Aufnahme der Ausbildung wegfallen ?

Nach § 5, Abs. 10 SGB V, sind ohne Entgelt zur Ausbildung Beschäftigte pflichtversichert. Der Beitrag entspricht dem für Studenten. Ob er BAB (Bundesausbildungsbeihilfe) bekommt und ob die einen Zuschuss zur KV zahlt, weiß ich nicht.

Hallo Claudia Jaumann,

Ihr Sohn wird mit Beginn der Ausbildung versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenkasse
(z.B. AOK, HEK…)
Die Höhe des Beitrages richtet sich seiner Ausbildungsvergütung.
Die Hälfte bezahlt der Ausbildungsbetrieb/Ausbildungsträger, die andere Hälfte kann Ihr Sohn vom Bafög bezahlen.
Er sollte sich bei einer Krankenkasse seiner Wahl melden und beraten lassen.

Viele Grüße
Jochen Seidel

Hallo,

bitte wenden Sie sich an eine Krankenkasse Ihrer Wahl.