Wer bezahlt Modernisierung bzw.Instandsetzung

Meine Balkonfensterfront ist mehr als 25 Jahre alt und in der Doppelverglasung der großen Scheibe sammeln sich bereits Schimmel und Mengen an kleinen Fliegen an.
Ich will bitte grundsätzlich wissen, WER die Modernisierung (Einsatz einer neuen
kompletten Balkontür)zahlt, Mieter oder Vermieter.Und von welcher Summe die 8(?
)Prozent Mieterhöhung errechnet wird?

Besten Dank für sachdienliche Hinweise!
David

Dann ist sie auf Jeden Fall nicht mehr dicht.
Der Austausch mit gleichwertiger Doppelverglasung wäre eine Instandsetzung.
Nimmt er eine höherwertige Verglasung wäre es eine Modernisierung gegen die aber die Instandsetzung aufgerechnet werden muß.
Lies da mal: https://www.mietrecht.org/modernisierung/abgrenzung-modernisierung-instandsetzung/#3-b
8% Mieterhöhung dürfen wegen Modernisierung auf die Miete aufgeschlagen werden.
ramses90

Ist das eine Doppelverglasung, die man als Benutzer zum Reinigen öffnen kann?

Nein,die beiden Scheiben kannst du nicht miteinander öffnen.

Die Hauptfrage von mir bezieht sich auf die Bezahlung,WER die Modernisierung bezahlt,wenn es eine völlig neue Balkonfront sein soll.Mieter oder Vermieter.Das ist des Pudels Kern.

hi,

ganz klar der Vermieter.

Das ist so klar, dass danach an sich keiner fragt und dir daher Antwortet gegeben werden die sich darauf beziehen, ob es Überhaupt eine Modernisierung ist und ob der Vermieter die Kosten nachträglich eventuell auf dich umlegen kann.

grüße
lipi

Der Vermieter bezahlt, alleine der Vermieter entscheidet aber auch, ob eine Modernisierung stattfindet.
Eine defekte Verglasung hat der Vermieter zu reparieren (gegen gleichwertige zu ersetzen). Dazu meldest du ihm den Mangel und bittest um Behebung. Vermutlich ist der Wohwert noch nicht erheblich eingeschränkt, eine Mietminderung sollte daher noch nicht möglich sein. Repariert der Vermieter nicht, dann setze eine Frist und kündige Eigenvornahme an.

Die Kosten einer Modernisierung werden berechnet über die Gesamtkosten abzüglich der (berechneten) Instandhaltungskosten.

Hallo,

in all den Fragen werden zwei Wörter bunt durcheinander gemischt, die in der Frage der Kosten aber exakt getrennt werden müssen.

Wenn die Abdichtung einer Doppelverglasung undicht ist und sich deshalb Kondenswasser zwischen den Scheiben sammeln kann wird sie ihre isolierende Wirkung nicht mehr erzielen. Ein Austausch dieser Scheibe gegen eine gleichartigem neue, funktionstüchtige ist keine Modernisierung, sondern eine Instandsetzung. Diese wird durch den Vermieter getragen.

Wird bei der Instandsetzung allerdings auch der Wohnwert verbessert, weil zum Beispiel eine Dreifachverglasung eingesetzt wird, oder mehrere kleine Fenster gegen ein großes ausgetauscht wird, ist das eine Modernisierung. Diese kann auf den Mieter umgeschlagen werden. Allerdings muss die Instandhaltung dagegen aufgerechnet werden. (Der Vermieter dürfte also nur die Mehrkosten 3-fach Vergasung gegenüber Doppelverglasung umlegen.)

Grüße
Pierre

Nachtrag:
Nachdem ich alle Antworten nochmal überflogen habe, sehe ich, dass @ramses90 bereits 30 min nach der Frage eine gleichlautende Antwort gegeben hat …

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Meinst du die monatlich 8 Prozent sozusagen von der Gesamtrechnung der neuen Balkonfront …?

Besten Gruss,David

8% der anrechenbaren Kosten auf die JAHRESmiete.

Wenn ich einem Mieter etwas für 14.000€ neu erstelle, obwohl ich das alte für 8.000€ hätte reparieren oder gegen etwas Gleichwertiges ersetzen können, dann betragen die anrechenbaren Kosten der REINEN Modernisierung eben nur 6.000€.
Wenn diese Modernisierungskosten einzig für die eine Wohnung angefallen sind, dann darf die Jahresmiete um 8% davon erhöht werden, also um 480€.
Die Monatsmiete darf also wegen dieser Modernisierung maximal um 40€ steigen.