Hallo,
in all den Fragen werden zwei Wörter bunt durcheinander gemischt, die in der Frage der Kosten aber exakt getrennt werden müssen.
Wenn die Abdichtung einer Doppelverglasung undicht ist und sich deshalb Kondenswasser zwischen den Scheiben sammeln kann wird sie ihre isolierende Wirkung nicht mehr erzielen. Ein Austausch dieser Scheibe gegen eine gleichartigem neue, funktionstüchtige ist keine Modernisierung, sondern eine Instandsetzung. Diese wird durch den Vermieter getragen.
Wird bei der Instandsetzung allerdings auch der Wohnwert verbessert, weil zum Beispiel eine Dreifachverglasung eingesetzt wird, oder mehrere kleine Fenster gegen ein großes ausgetauscht wird, ist das eine Modernisierung. Diese kann auf den Mieter umgeschlagen werden. Allerdings muss die Instandhaltung dagegen aufgerechnet werden. (Der Vermieter dürfte also nur die Mehrkosten 3-fach Vergasung gegenüber Doppelverglasung umlegen.)
Grüße
Pierre
Nachtrag:
Nachdem ich alle Antworten nochmal überflogen habe, sehe ich, dass @ramses90 bereits 30 min nach der Frage eine gleichlautende Antwort gegeben hat …