Wer bezahlt Rückwirkend die Grundsteuer?

Heute habe ich einen Brief von einer Anwaltskanzlei erhalten. Die Mandantin der Kanzlei, möchte mein Grundstück kaufen was an ihren Haus angrenzt , was ich angeblich durch einen Onkel geerbt habe! Mir war aber bis heute nicht bewusst , dass ich ein Grundstück mit Bruchbude, geerbt habe. Normal schickt einen das Grundbuchamt doch einen Brief , ich war so gar bei der Nachlassverwaltung, selbst da wurde mir nichts über dieses Grundstück berichtet. Da ich seid Anfang 2017 als Erbe feststehe(Nach langen erfolglosen Versuchen das Erbe nachträglich abzulehnen) aber der Erblasser schon seid 2007 tot ist , frage ich mich, wer nun für die angefallene Grundsteuer und sonstige Nebenkosten in diesem Zeitraum aufkommen muss. Das ich das Grundstück an die Nachbarin verkaufe steht außer Frage! Bis jetzt stehe ich auch noch nicht im Grundbuch. Wir würdet ihr euch verhalten und auf was muss ich sonst noch beim Verkauf achten?

Ich würde mich diesbezüglich definitiv von einem Notar beraten lassen!

Man Erbt nicht nur das Gute, sondern auch die Schulden. Also werden sich die jeweiligen Behörden an Sie wenden.
Es wäre gut, wenn es noch alte Unterlagen gibt aus denen zu ersehen ist, wie hoch die Kosten für jedes Jahr waren.
Beim Verkauf des Grunstücks kann man dann feststellen wieviel Geld man benötigt um kein Minusgeschäft zu machen.
Es ist auch von Vorteil den Kauf nicht über einen Makler abzuwickeln, weil man sich so die Provision spart.
Also, viel Erfolg beim Verkauf!

Hallo,
Eigentuemer oder Berechtigte (sehe ich hier gegeben, das Grundbuchamt kann einen Beweis brauchen) duerfen Einsicht ins Grundbuch nehmen, vor Ort oder schriftlich per Post als Grundbuchauszug.
Im Grundbuch sind Rechte anderer Personen am Grundstueck (zB Wegerecht, Wohnrecht) vermerkt sowie Kredite auf das Grundstueck, auch weitere Eigentuemer.
Alle Eigentuemer sind im Grundbuch einzutragen, mindestens als nachtraegliche reine Eintragung bei Vergessen bisher.
Erst dann kann verkauft werden.
Zum Verkaufen ist ein Notar noetig. Auch er benoetigt klare Eigentumsverhaeltnisse.
Also gleich den Notar des Vertrauens suchen und die Vorgehensweise ab sofort abstimmen.
Die Grundsteuer ist in dem Zusammenhang vermutlich Dein kleinstes Problem, paar Hunderter pro Jahr. Wesentlicher sind zB Versicherung und Schneeraeumen im Winter.
Gruss Helmut

Muss das tatsächlich rückwirkend gezahlt werden? Zumindest Schneeräumen eher nicht, denn wäre eine Firma damit beauftragt gewesen, hätte sie sich sicherlich schon gemeldet.

Ich weiß nicht, wie es mit der Verjährung im Falle der Grundsteuer aussieht, und bin jetzt auch zu faul, um zu recherchieren, aber die wird wahrscheinlich zumindest für 3 Jahre rückwirkend zu zahlen sein.

Gruß
Christa

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Man sollte im notariellen Vertrag vereinbaren, wer die Grundsteuer bis wann / ab wann zu tragen hat.

Diese Vereinbarung des Tragens ist bei solventen Vertragsparteien sinnvoll. Ich weise aber darauf hin, dass die Grundsteuerzahlungspflicht für das gesamte Kalenderjahr gegenüber der Kommune immer der hat, der am 1. Januar des Jahres Grundstückseigentümer war. Der Grundstücksverkäufer bleibt während des Jahres also in der Zahlungspflicht gegenüber der Kommune und muss sich das Geld vom Grundstückskäufer wiederholen.

Ich habe darauf hingewiesen, dass auch Verjährung für einen Teil der Grundsteuer eingetreten sein könnte. Wenn du es besser weißt oder ganz fleißig recherchieren möchtest, dann mach es, oder spar dir einfach solche Nichtsnutzbeiträge. :unamused:

Nichtsnutzbeiträge zeichnen sich durch

aus.

Verjährung bei Steuern ist ganz anders geregelt, als dein Verweis auf die allgemeine Verjährungsfrist nach BGB mit den 3 Jahren vermuten lässt, hier greift die Festsetzungs- und gegebenenfalls Vollstreckungsverjährung nach den Vorschriften der AO. Deswegen ist deine Antwort eine Nebelkerze, irgendwelche Dinge die du vermutest, vom Hörensagen, ohne jegliche Sachkenntnis. Ich habe darauf nur noch einmal hingewiesen, dass der Kern deiner Antwort in dem

besteht.

Das wollte ich eigentlich rüberbringen, dass Nichtsnutzbeiträge, die nur Desinformation stiften, bestenfalls überflüssig, vielleicht sogar schädlich sind.

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Erstmal danke für die vielen Antworten, dass hat mich schon ein Stück weiter gebracht. Ich habe jetzt in den nächsten Wochen ein Termin mit dem Anwalt, der für die Mandantin das Grundstück kaufen möchte. Er hat mir telefonisch mitgeteilt, dass er die ganzen Unterlagen bei sich in der Kanzlei vorliegen hat. Auszug aus dem Grundbuch u.s.w.
Ich werde mir das Angebot erstmal anhören und dann weitere Schritte einleiten, dort ist auch erstmal ersichtlich ob ich Alleinerbe von dem Grundstück bin oder ob eine Grundschuld besteht.
Ich habe mir das Grundstück heute auch selbst mal angeschaut und es sieht so aus als ob es sogar teilweise von der Nachbarin, die es kaufen möchte mitgenutzt wird. Ich werde mir auch einen Anwalt oder Notar suche und ihm die konkrete Situation erläutern. Hat jemand Ahnung ob man die kompletten Schulden, an einem bebauten Grundstück notariel aufnehmen lassen kann und es dann verkauft ?

Das heißt, ich habe die Grundschuld von Ableben des Onkels 2007- 2018 zu tragen auch wenn ich erst seid 2017 als Erbe feststehe und ich selbst noch keine Eintragung im Grundbuch vorgenommen habe?

Nach Möglichkeit sollten die beiden Schritte in umgekehrter Reihenfolge erfolgen, damit du gut informiert in das Gespräch mit dem „gegnerischen“ Anwalt gehst!

Verkauf gegen Übernahme von Verbindlichkeiten, das ist natürlich grundsätzlich möglich. Dass der neue Eigentümer als Schuldner an die Stelle des vormaligen Eigentümers tritt, ist allerdings nicht so einfach möglich, da in den meisten Fällen eine Zustimmung der Gläubiger dafür erforderlich ist.