Wasserschaden im EG in Eigentumswohnung durch verstopftes Hauptabflussrohr. Das Wasser quoll aus Dusche und WC,und lief dann vom Bad in den Flur. Dort wölbt sich jetzt der Parkett. Meine Frage ist, wer den Schaden am Parkett bezahlt. Die Rohrreinigung bezahlt die Gemeinschaft.
Ich denke, dass der Fall relativ klar ist.
Wenn eine Verstopfung in einer Zuleitung zum Fallrohr entstanden ist, ist das eine Angelegenheit des Eigentümers und muss für die Kosten selber aufkommen.
Ist aber eine Verstopfung im Fallrohr entstanden, geht das auf Kosten der Eigentümergemeinschaft. In diesem Falle ist die Verantwortung nicht einem einzelnen Eigentümer zu zuordnen. Deshalb denke ich, dass entstandene Folgeschäden durch Rückfluss von Abwasser in einzelnen Eigentumswohnungen, die Versicherung der Gemeinschaft übernehmen muss. Wenn es nur eine Eigentumswohnung betrifft, könnte es sein, dass diejenigen Eigentümer unter Beweispflicht stehen. D.h., sie müssen glaubhaft machen können, dass der Schaden wirklich durch den Rückfluss, ausgelöst durch die Verstopfung, entstanden ist.
Ich hoffe, dass die Antwort etwas weiter hilft.
Gruss: Fredi
Danke für den Tipp.
[Mod] Re: Falsches Brett - Gehört in Versicherungen
Hallo,
ich finde schon, dass es hier gut aufgehoben ist, denn es gibt auch Versicherungen die diese Schäden begleichen.
Mal abwarten ob der UP noch weitere Fragen hat… je nachdem verschiebe ich es dann oder halt nicht!
VG
Hallo,
den Schaden am Parkett zahlt, völlig unabhängig vom Verschulden, eure Gebäudeversicherung.
Gruß
tycoon