Ich habe mit einer Käuferin bei ebay ärger, sie hatte von einem Produkt eine falsche Vorstellung. Zuerst verneinte ich eine Rückabwicklung. Aber nach fünf Tagen der letzten Auseinandersetzung, dacht ich mir egal es geht um nur 8,- Euro, ich überweise es zurück + Poro für Rücksendung. Heute früh habe ich das Geld auch Großzügig zurück überwiesen mit dem Ausschluss jeglicher Fehleranerkennung. Geld zurück.
Jetzt fällt mit gerade im unbesetzen Nachbarbriefkasten ein Einwurfeinschreiben adressiert an mich auf. Als der Briefträger hat den Brief in den falschen Briefkasten geworfen. Zwischenzeitlich hat die Käuferin einen Anwalt beauftragt, der Ihr die 8,- Euro zurück holen soll. Aus freundlichkeit habe ich längst Ihre 8 Euro bereits schon rücküberwiesen, aber jetzt verlangt der Anwalt der Käuferin von mir 50,- Euro für seine Bemühungen.
Wer muss jetzt den Anwalt bezahlen? Ich hatte noch keinen Kontakt mit diesem Anwalt. Vor der Überweisung habe ich die Käuferin per email informiert das ich Ihre entgekommen und aus höfflichkeit das Geld zurück überweise.
Aber jetzt Ihren Anwalt zahlen das sehe ich nicht ein.
Was ist eure Meinung wer muss den Anwalt für den ersten Brief bezahlen?