Wer bezahlt Schreiben vom Anwalt?

Ich habe mit einer Käuferin bei ebay ärger, sie hatte von einem Produkt eine falsche Vorstellung. Zuerst verneinte ich eine Rückabwicklung. Aber nach fünf Tagen der letzten Auseinandersetzung, dacht ich mir egal es geht um nur 8,- Euro, ich überweise es zurück + Poro für Rücksendung. Heute früh habe ich das Geld auch Großzügig zurück überwiesen mit dem Ausschluss jeglicher Fehleranerkennung. Geld zurück.
Jetzt fällt mit gerade im unbesetzen Nachbarbriefkasten ein Einwurfeinschreiben adressiert an mich auf. Als der Briefträger hat den Brief in den falschen Briefkasten geworfen. Zwischenzeitlich hat die Käuferin einen Anwalt beauftragt, der Ihr die 8,- Euro zurück holen soll. Aus freundlichkeit habe ich längst Ihre 8 Euro bereits schon rücküberwiesen, aber jetzt verlangt der Anwalt der Käuferin von mir 50,- Euro für seine Bemühungen.

Wer muss jetzt den Anwalt bezahlen? Ich hatte noch keinen Kontakt mit diesem Anwalt. Vor der Überweisung habe ich die Käuferin per email informiert das ich Ihre entgekommen und aus höfflichkeit das Geld zurück überweise.

Aber jetzt Ihren Anwalt zahlen das sehe ich nicht ein.

Was ist eure Meinung wer muss den Anwalt für den ersten Brief bezahlen?

Wenn das so ist (auch in der zeitlichen Abfolge) mußt du die Forderung des gegnerischen Anwaltes nicht akzeptieren.
Du kannst - mußt aber nicht - dem Anwalt ein Schreiben zukommen lassen indem du ihm mitteilst (mit Datum und die E-Mail als Beweis) das du der Käuferin zwischenzeitlich schon den Kaufpreis entgegenkommenderweise zurückerstattet hast.
Schau dir das alles noch einmal in der Chronologie an und teile dies dem Anwalt mit. Du bist nicht verpflichtet nun die Anwaltskosten der Käuferin zu übernehmen. Die Kosten des Anwaltes muß die Käuferin übernehmen. Sollte der Anwalt dies nicht so sehen, so laß ihn ruhig klagen. Jedes Gericht wird dir dies bestätigen.
nip

Hi,

der Anwalt muss von der Kundin bezahlt werden. Aber ich kann mir nicht vorstellen, dass man sich für 8 Euro einen Anwalt nimmt.
Wenn nachgewiesen werden kann (Überweisung, Quittung), dass das Geld bereit gezahlt wurde, gibt es keinen Streitgegenstand mehr. Das zumindest sagt mir meine Erfahrung.
Ich würde sie noch einmal höflich kontaktieren und sagen, dass es sich um eine Überschneidung handelt. Nicht auf Konfrontation gehen, das bringt nix.
Viel Erfolg!

Gruß Katja

Vertragsrecht ist Privatrecht und leider nicht mein Fachgebiet.

Grundsätzlich sollte doch derjenige den Anwalt bezahlen, der ihn beauftragt, ob sich das bei einem Streitwert von 8 € lohnt, sei mal dahingestellt.
Leider weiß ich nicht, ob es vielleicht eine Rechtsgrundlage dafür gibt, dass der Anwalt sein Honorar von Dir fordert, die entsprechende Begründung steht vielleicht in seinem Schreiben?

Davon losgelöst würde ich persönlich es nach Deiner Schilderung davon abhängig machen, wann Du mitgeteilt hast, dass Du das Geld erstattest und wann der Anwalt beauftragt worden ist.

Gruß

Hallo mroktober,

Wenn Sie die Überweisung ausdrücklich ohne „Fehleranerkennung“ gesendet haben, dann liegt von Ihnen kein Anerkenntnis bezüglich der Forderung von 8€ vor, sondern eine Art Kulanz… Insofern hat jede Partei die Kosten ihrer außergerichtlichen Rechtsverfolgung selbst zutragen. Ungefähr so würde ich dem Anwalt antworten und diesen bitten sich an seine Mandantschaft zu wenden.

MfG

Hallo,

wenn der Vorgang sich so abgespielt hat, wie beschrieben, sehe ich keinerlei Grund, warum Sie die Anwaltskosten bezahlen sollten. Drucken Sie sich den gesamten vorhergehenden E-Mail-Kontakt aus und bewahren die Sachen auf. Da ich den genauen Sachverhalt nicht kenne, kann ich natürlich keine Gewähr auf meine Antwort geben. Aber ich denke es ist nicht erforderlich gewesen, einen Anwalt einzuschalten, da hätte die Käuferin sich auch zunächst selbst schriftlich mit Ihnen in Verbindung setzen können und Ihnen Ihre Forderung darlegen können, zumal es ja nur um einen relativ geringen Betrag ging. Ich würde auch zunächst erstmal - sofern noch nicht geschehen - den Artikel zurückfordern.

mfg

Ich kenne es so, dass man bevor man einen
Anwalt einschaltet, eine letzte Frist setzt. Hat der Käufer das gemacht? Und wenn ja, haben Sie die Frist eingehalten, bzw. die 8,00 € innerhalb dieser Frist zurück überwiesen?
Sollte der Käufer den Rechtsanwalt ohne Vorankündigung eingeschaltet haben, würde ich nicht bezahlen. Aber dies ist nur meine persönliche Meinung.

Viel GLück.
Mfg artep67

Hallo mroktober,
ich bin Sachverständiger in der Wohnungswirtschaft. Meine Fachkenntnisse werde ich nur auf diesem Gebiet preisgeben. In dieser Angelegenheit sollte ein Anwalt befragt werden.
MfG
Hartmut Eger

Hallo,
da das Schreiben nicht mit Einschreiben mit Rückschein vom Anwalt verschickt wurde ist es „nicht angekommen“.
Nicht reagieren, nicht zahlen. Kein Ton davon gegenüber der Käuferin.
Klären, ob das Geld bei der „Käuferin“ angekommen ist, zuerst auf eigenem Konto, ob abgebucht.
LG KKl

Ich habe mit einer Käuferin bei ebay ärger, sie hatte von
einem Produkt eine falsche Vorstellung. fünf Tage nach der letzten
Auseinandersetzung, dacht ich mir egal es geht um nur 8,-
Euro, ich überweise es zurück + Porto für Rücksendung. Heute
früh habe ich das Geld auch Großzügig zurück überwiesen
Jetzt fällt mit gerade im unbesetzen Nachbarbriefkasten ein
Einwurfeinschreiben adressiert an mich auf. Zwischenzeitlich hat die Käuferin einen Anwalt
beauftragt, der Ihr die 8,- Euro zurück holen soll. Der Anwalt der Käuferin
von mir 50,- Euro für seine Bemühungen.

Wer muss jetzt den Anwalt bezahlen? Ich hatte noch keinen
Kontakt mit diesem Anwalt. Vor der Überweisung habe ich die
Käuferin per email informiert das ich Ihre entgekomme das Geld zurück überweise.
Was ist eure Meinung wer muss den Anwalt für den ersten Brief
bezahlen?

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hallo sie muss den anwalt selber bezahlen

Hallo,
hier kommt es etwas auf das Timing an.
Wenn Ihre Mail und das Geld an die Kundin gingen nachdem der Anwalt aktiv wurde, bin ich mir nicht sicher. Wurde die Kundin aber rechtzeitig informiert und das Geld auch angewiesen, bevor der Anwalt aktiv wurde, so hat sie die Kosten selber zu tragen, da sie den Anwalt unberechtigt eingeschalten hat.

Viel Glück
Gruß

Hallo mroktober,

deine Frage betrifft ein privatrechtliches Problem. Ich habe jedoch öffentliches Recht als Interessengebiet angegeben.

jotti

Hallo mroktober,
solltest Du als echter! Privatverkäufer jegliche Gewährleistung ausgeschlossen haben bzw. die Ware im beschriebenem Zustand ausgeliefert worden sein hat der Käufer, wie bei jeder Auktion, kein Rücktrittsrecht.
Die Anwaltskosten muß also wohl der/die Käuferin zahlen.