Wer darf Bußgelder bei Ordnungswidrigkeiten...?

Hallo erstmal,

Ich hätte da mal eine eine Frage, und zwar:
Wer darf bei bei Ordnungswidrigkeiten Bußgelder einfordern?

Also darf ich einfach (angenommen ich habe „echte“ Beweise") nach einer Ordnungswidrigkeit ein Bußgeld von einer Person/Unternehmen fordern?

Oder muss ich dafür eine Anwaltskanzlei betreiben?
Oder einfach nur ein Gewerbe angemeldet haben?
Oder hat das ganze damit gar nichts am „Hut“?

Danke schon mal für eure antworten =)
Ich hoffe die Frage ist einigermaßen verständlich.

P.S. im Idealfall bzw. wenn möglich mit Quellen

Sind Sie eine offentlich-rechtliche Gebietskörperschaft oder Ansttalt oder die Polizei ? Oder sind sie in einem Gesetz, das eine Ordnungswidrigkeit definiert, als vollziehende Stelle definiert ?
Nein, dann dürfen Sie auch keine Bußgerlder einfordern.
Das darf dann ach keine Anwaltskanzlei, sondern der Vollzug von Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahrn ist auf die o.g. hoheitlichen Aufgabenträger beschränkt.

Als Privatperson kannst bzw. darfst Du nichtmal Bußgelder auf Deinem eigenen Grundstück nehmen.

So einfach ist das.
Gruß AK

Vergessen : Das nennt man „Hoheitliches Recht“. Ja genau!
Und dieses Recht hat nur ein Amt/ Behörde,darum ja hoheitlich.

Es darf also NIEMAND, ausser ein Amt bzw. Behörde ein solches hoheitliches Recht ausüben.
Andersrum: Wenn man auf seinem eigenen Parkplatz ein Schild anbrächte wo drauf steht, jedes Fahrzeug das hier parkt, ausser das mit dem Kennzeichen xxxxxx, muß 1000 Euro Strafe zahlen, hätte das trotz Lesbarkeit usw. keine Folge für einen „Falschparker“.
Lediglich gewisse Aufwendungen bzw. Kosten könnte man dann fordern und das sicher erst nach langem Gezetere.

Gruß AK

Busssgelder köennen nur von den zuständigen Ämtern und Behörden erlassen werden.

Du könntest… falls es um deinen Parkplatz geht… allenfalls zivilrechtlich vorgehen.

Meiner Meinung nach dürfen nur berechtigte Personon (Ordnungshüter) Bussgelder anfordern.

Guten Tag CarpeDiem,
zuerst die Antwort auf die erste Frage: Das darf der Ordnungsamt selbst.

Die Situation haben Sie nicht geschieldert, ich weiss leider nicht um was es geht. Es tut mir Leid.

Licht 10

Bußgelder bei Ordnungswidrigkeiten verhängt AUSSCHLIESSLICH die zuständige Behörde, kein Privatmensch, kein Anwalt, keine Firma.

Wer zuständige Behörde ist, ergibt sich in der Regel aus dem Gesetz, in dem die jeweilige Ordnungswidrigkeit definiert ist.

Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,

das Einfordern von Bußgeldern ist den Strafverfolgungsbehörden vorbehalten, also entweder dem Ordnungsamt oder der Staatsanwaltschaft / Strafgericht.

Mit freundlichen Grüßen

Nicolai F. Kutz
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

www.kapitalanwalt.de

Hallo,

vermutlich wurde deine Frage schon besser und ausführlicher beantwortet. Aber denk doch mal darüber nach: Was würdest du davon halten, wenn du bpsw. eine Party mit lauter Musik feierst, und dann jeder deiner Nachbarn vorbeikommt und die Hand aufhält, weil es ja ganz klar zu beweisen ist, dass im Moment laute Musik läuft, und du an jeden von Ihnen ein Bußgeld zahlen müsstest?

Die einschlägige Rechtsnorm ist im Speziellen der § 35 OWiG ( http://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__35.html ) - neben den grundlegenden Verfassungsprinzipien unseres Staates, die eine solche Selbstjustiz natürlich ausschließen ( -> Rechtsstaatsprinzip: http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_20.html ).

Als Lektüre empfehle ich dazu http://de.wikipedia.org/wiki/Selbstjustiz , und wenn noch weiteres Interesse besteht http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtspflege .

Viele Grüße!

Guten Tag,

leider verstehe ich Ihre Frage nicht,
denn es wird aus Ihrem Ansinnen leider für mich
nicht klar was Sie meinen.

Stellen Sie Ihre Emotionen ( Gefühle ) zurück
und denken bitte nach bevor Sie etwas schreiben
oder geschriebenes absenden.

mfg

Heumond

Hallo, Ordnungswidrigkeiten unterliegen normalerweise der Stadt oder Gemeinde. Diese können ein Bußgeld fordern. Ordnungswidrigkeiten sind im Prinzip Vergehen gegen das Allgemeinwohl. Und für die Durchsetzung des Gemeinwohls ist eben die Stadt oder Gemeinde zuständig. Gehen Sie mit Ihren Beweisen zu Stadt/Gemeinde und diese werden sich darum kümmern und es Ihnen evtl. danken. MfG

lesen Sie bitte https://de.wikipedia.org/wiki/Buße_(Verwaltungsrecht).

Bußgeldbescheide werden nur von hoheitlichen Stellen erlassen.

Bitte geben Sie Ihren Fall an Polizei, Staatsanwaltschaft o.ä. weiter, und vermeiden Sie den Auftritt als Privatsheriff…

Hallo Carpediem.
wenn auch etwas spät und evtl. hast du schon einige Antworten, dennoch hier meine Antwort:
Ordnungswidrigkeitenverfahren können nur staatliche Behörden oder beuftragte Kommunen durchführen. Andere juristische Personen, etwa des Privatrechts oder natürliche Personen sind hierzu nicht befugt.