Servus,
ist in Österreich alles anders ?
das Zivilrecht, obwohl sehr ähnlich gestrickt, weicht dort hie und da überraschend vom deutschen Recht ab. Beim aktuellen Thema z.B. in der Frage, ob und in welchem Rahmen eine GbR bzw. GesbR rechtsfähig ist oder nicht. In A darf eine GesbR nicht selbst und als Veranstalterin einer Ausstellung auftreten, sondern nur ihre Gesellschafter.
Insofern ist es ein wichtiger Hinweis, dass der Fragesteller darauf hinweist, dass es hier um Österreich geht - bereits damit, wer hier überhaupt den Veranstaltungsraum anmieten kann, verhält es sich in A anders als in D. (Unabhängig davon, ob eine ad hoc und ohne dokumentierten Vertrag gegründete GbR in D jemanden fände, der sie als Mieterin akzeptiert).
Schöne Grüße
MM