Wer darf eine Fotoausstellung veranstalten? (Österreich)

Hallo!

Welche Voraussetzungen muss man mitbringen um in Österreich eine Fotoausstellung rechtlich korrekt veranstalten zu können. Wir sind eine größere Gruppe von Hobbyfotografen und Filmemachern.

Wer und wie darf man also eine Fotoausstellung veranstalten.

Zusatz: Wie siehts mit dem verkauf von Bilder bei der Ausstellung aus?

Hallo!

ist in Österreich alles anders ?

Man besorgt sich einen geeigneten Raum, lässt die Ausstellung in Zeitung ankündigen oder wirbt anders dafür und hofft auf reges Interesse von Besuchern und gut ist es.

Wer das machen kann ? JEDER, Du, Ich, Hinz und Kunz.

Und wieso sollte man dabei nicht auch seine Bilder verkaufen können ? Wer wollte es einem untersagen ?

MfG
duck313

Servus,

ist in Österreich alles anders ?

das Zivilrecht, obwohl sehr ähnlich gestrickt, weicht dort hie und da überraschend vom deutschen Recht ab. Beim aktuellen Thema z.B. in der Frage, ob und in welchem Rahmen eine GbR bzw. GesbR rechtsfähig ist oder nicht. In A darf eine GesbR nicht selbst und als Veranstalterin einer Ausstellung auftreten, sondern nur ihre Gesellschafter.

Insofern ist es ein wichtiger Hinweis, dass der Fragesteller darauf hinweist, dass es hier um Österreich geht - bereits damit, wer hier überhaupt den Veranstaltungsraum anmieten kann, verhält es sich in A anders als in D. (Unabhängig davon, ob eine ad hoc und ohne dokumentierten Vertrag gegründete GbR in D jemanden fände, der sie als Mieterin akzeptiert).

Schöne Grüße

MM

Wir haben ja keinen Verein angemeldet. Trotzdem können wir eine Fotoausstellung einfach so machen, sofern wir einen Veranstaltungsraum haben. Musik und so Sachen muss man natürlich anmelden. Aber mir geht es bei der Frage rein nur darum ob ich rechtlich einfach so eine Ausstellung machen darf, oder ob das nur ein Verein, rechtliche Gesellschaft, oder Fotograf machen darf.

Servus,

man darf das schon als einzelne Person, freilich mit allen Folgen - mir wäre dabei schon allein die Haftung, wenn etwas wegkommt, viel zu heikel.

Auch wenn Vereinsmeierei die künstlerische Initiative bremsen kann - eine plötzliche Pleite wegen unerwarteter Forderungen ist auch nicht grad leiwand.

Daher sicher zu überlegen, ob man der Sache nicht eine Rechtsform geben möchte, bei der alle Beteiligten mit im Boot sind.

Schöne Grüße

MM