sehr geehrter A@T
die antwort lautet, wie sooft: es kommt darauf an.
- auf die art und beschaffenheit des lagergutes
- auf die art der umpackarbeiten
- auf die ausstattung der lagerhalle
- auf den standort und die damit verbundenen standortfaktoren (bebauungsplan, flächennutzung usw.)
wenn man z.b. gefahrstoffe von jti einlagern und umpacken möchte, muss man beispielsweise u.a. umweltrecht und das bundesimmissionsschutzgesetz beachten. beim umpacken kämen dann noch gefahrgutrecht, chemikaliengesetz und vor allem der arbeitsschutz hinzu. die geben dann vor welche qualifikationen die beschäftigten sowie der betreiber haben muss, bzw. welche anforderungen an die anlage zu stellen sind. wenn akten eingelagert werden wollen, muss man den datenschutz beachten. bei lebensmitteln, sind es hygienevorschriften.
sollte es sich einfach nur um z.b. fahrradteile handeln, die in großmengen angeliefert und frisch portioniert werden sollen, muss man nur auf folgendes achten:
- gewerbe- oder misch-oder wohngebiet
- lärmschutz (lieferverkehr und umpackarbeiten)
- arbeitsschutz, arbeitsstättenrichtlinie
- berufsgenossenschaft für angestellte mitarbeiter
hinzu komen weitere punkte für den fall, dass mit staplern, hebebühnen oder einem vollautomatisierten hochregallager mit chaotischer lagerverwaltung gearbeitet werden soll.
wie schon gesagt: es kommt darauf an…
mit freundlichen grüßen
faust-coaching
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