Hallo,
welche Organe der Europäischen Gemeinschaften, dürfen Sanktionen an einen Mitgliedsstaat verhängen?
Ich dachte immer entweder der EuGH oder der Ministerrat (Rat der Europäischen Union). In der Neuen Züricher Zeitung (NZZ) ist zu lesen, dass auch die Kommission Sanktionen verhängen kann ( http://www.nzz.ch/nachrichten/kultur/aktuell/milde_e… ).
Ist das so korrekt? Kann nicht die Kommission nur Sanktionen vorschlagen, die dann vom Ministerrat verhängt werden?
Eine zweite Frage hätte ich noch:
Gibt es einen finanziellen Rahmen innerhalb welcher sich die Höhe der Sanktionen bewegen müssen, oder sind der Ministerrat und der EuGH in der Sanktionsbemessung völlig frei?
Danke
Martin Unterholzner