Wer darf EU-Sanktionen verhängen?

Hallo,

welche Organe der Europäischen Gemeinschaften, dürfen Sanktionen an einen Mitgliedsstaat verhängen?
Ich dachte immer entweder der EuGH oder der Ministerrat (Rat der Europäischen Union). In der Neuen Züricher Zeitung (NZZ) ist zu lesen, dass auch die Kommission Sanktionen verhängen kann ( http://www.nzz.ch/nachrichten/kultur/aktuell/milde_e… ).

Ist das so korrekt? Kann nicht die Kommission nur Sanktionen vorschlagen, die dann vom Ministerrat verhängt werden?

Eine zweite Frage hätte ich noch:
Gibt es einen finanziellen Rahmen innerhalb welcher sich die Höhe der Sanktionen bewegen müssen, oder sind der Ministerrat und der EuGH in der Sanktionsbemessung völlig frei?

Danke

Martin Unterholzner

Das ist doch alles Laberkacke. Das mit der EU wird nicht lange funktionieren. Das Problem besteht darin, dass die „Demokratie“ falsch herum aufgebaut ist. Vielmehr müsste es so sein, dass diejenigen Politiker, die vom Wähler direkt gewählt werden, also Kommunalpolitiker, das größte Bestimmungsrecht haben sollten, da der Wähler mit diesen Kontakt pflegen kann, er weiß, was in seinem Bezirk gebraucht wird und was getan werden muß. Alle übergeordneten Gremien(Landtag,Bundestag EU-Rat) sollten nur dafür dasein, die Verbindung zwischen den Kommunen zu ermöglichen und als Vermittler aufzutreten. Sicherheit und Justiz sollten aber weiterhin von höherer Stelle aus wirken.