Wer darf handwerker beauftragen?

Hallo zusammen,

ich weiss, dass ich unsere Vermieterin bei Schäden informieren muss - meine Frage ist jetzt, habe ich dann ein Recht, dann einen Handwerker selber zu beauftragen? Der Hintergrund ist, dass sie selber eine Firma hat und uns immer Handwerker schickt, mit denen sie zusammenarbeitet. Merkwürdigerweise liegen die Beträge dann immer knapp über den im Mietvertrag vereinbarten Höchstgrenze von 75€ für Kleinreparaturen und das ärgert mich. Da das Haus über 30 Jahre alt ist, fallen immer mehr „Kleinreparaturen“ an, seien es Fenster- und Türgriffe, Rolladengurte, Wasserhähne usw. also alles Dinge, die der Mieter zu tragen hat. Aber das wird langsam richtig teuer…und größere Reparaturen wie Teppichaustausch (der ist 20 Jahre alt), Fenster, die undicht sind, Plattenbelag im Garten lässt sie nicht machen mit der Begründung, sie wollen in das alte Haus nichts mehr investieren!

Puh, da kann ich leider nicht weiterhelfen - hast du eine rechtsschutz? Oder Auskunft beim mieterverband einholen

Hallo Eliah,
die erste Frage muss man grundsächlich mit nein beantworten. Der Vermieter hat das Recht seine Handwerker selbst zu beauftragen. Bei „normalen“ Vermietern, wie bei mir, redet man darüber und sucht den günstigsten Anbieter. Die 75.- € Klausel ist ok. Die Kosten dürfen aber im Jahr ca. 150 - 200.- € nicht übersteigen. Vielleicht steht das auch im Mietvertrag. Bei dem Teppich muss ein Gutachter entscheiden. Nach 20 Jahren wäre es mal wieder Zeit. Wenn die undichten Fenster nicht repariert werden, hat der Mieter das Recht nach mehrmaliger schriftlicher Aufforderung an den Vermieter, die Miete zu kürzen. Bei den Platten muss eine unmittelbare Unfallgefahr nachgewiesen werden. Dann muss das gemacht werden. Das beste ist immer ein Beratungsgespräch bei einem RA für Mietrecht. Als „Normalverdiener“ erkundigen Sie sich wieviel so ein Gespräch kosten würde. Bei Geringverdiener steht Ihnen ein solches Gespräch kostenlos zu. ( Stadt-oder Kreisverwaltung, Gericht ) Erkundigen Sie sich, die Mühe lohnt sich auf jeden Fall. Das wichtigste ist - immer alles schriftlich.
Ich hoffe, es sind einige Tips die Ihnen weiterhelfen.
mfg. franjo

Hallo,

Sie müssen zuerst immer den Vermieter anzeigen, dass Sie einen Schaden haben.
Dieser hat dann 14 Tage Zeit den Mangel zu beheben. Sollte das nicht passieren können Sie Ihre Miete mindern, oder selbst einen Handwerker beauftragen. Die Rechnung senden Sie per Einschreiben und Rückantwort zu ihrem Vermieter.

Gruss.

Hallo Eliah,
das ist so ein heikles Thema, da wag’ ich nicht einfach eine Aussage zu machen. Einfach selbst beauftragen geht jedenfalls nicht. Doch hier gibts Tipps, wie vielleicht doch „noch was geht“:
http://www.welt.de/die-welt/article3855914/Der-Miete…

Hallo,
mit Handwerker in meinem Profil habe ich nicht den rechtlichen Bereich gemeint sondern den mechanischen Bereich besonders das elektrischen Gebiet. Tut mir Leid dass ich Dir nicht weiterhelfen konnte.
Gruß Olli

Hallo Namenlo(o)ser
das ist ein heikles Thema, weil es immer wieder auf den Einzelfall ankommt.
Viele Richter entscheiden, dass Sachen die zum Gebäude gehören (Fenster Türen …) nicht zu den Kleinreparaturen gehören.
Man darf jede Reparatur selbst ausführen (…lassen), wenn Diese nach den anerkannten Regeln der Technik (z.B. DIN) ausgeführt werden.

Gruß

  • Volker Wolter -

Hallo!

Hier sind einige Gedanken zur Kleinreparatur. Ich sehe so, dass über 75,00€ der Vermieter alles bezahlen muss!
Sie als Mieter bezahlen nur (und auch nur in bestimmten Fällen) bis 75,00€.
Also alles , was darüber ist , ist Sache des Vermieters. Wenn er eine teure Firma hat, dann hat er Pech und er muss alles bezahlen! Ich würde mit dem Vermieter besprechen, ob er vielleicht auch Interesse hat preiswerter reparieren zu lassen, denn er muss über 75,00€ bezahlen, nicht Sie!
Wenn der Vermieter das „alte“ Haus (30 Jahre sind kein Alter für ein Haus!)vergammeln lässt, können Sie in bestimmten Fällen die Miete mindern!
Grundsätzlich ist der Vermieter für Instandhaltung und Instandsetzung zuständig. Der Mieter muss nur für Kleinreparaturen zahlen, wenn er laut Mietvertrag dazu verpflichtet ist. Diese Klausel gilt aber nur, wenn eine Obergrenze für einzelne Kleinreparaturen genannt ist, die 75 Euro nicht übersteigen darf. Alles was teurer ist, ist keine Kleinreparatur.
In der Kleinreparaturklausel muss zudem ein Höchstbetrag für alle Kleinreparaturen innerhalb eines Jahres genannt werden. Der Mieter muss danach in einem Jahr höchstens 150 - 200 Euro für alle Kleinreparaturen zusammen zahlen oder 8% der Jahresmiete. Außerdem darf der Mieter per Mietvertrag nur zur Bezahlung der Kleinreparatur verpflichtet werden - nicht etwa zur Durchführung der Arbeit oder zur Beauftragung der Handwerker. Dies ist immer Sache des Vermieters.

Die Wirksamkeit so einer Klausel ist zusätzlich an weitere Bedingungen geknüpft: Im Mietvertrag muss genau festgehalten sein, für welche Schäden sie gilt. Zahlen muss der Mieter nur für Teile, die seinem direkten und häufigen Gebrauch dienen.

Erfüllt die Kleinreparaturklausel all diese Voraussetzungen nicht oder weicht sie zu Ungunsten des Mieters von diesen Vorgaben ab, ist sie unwirksam. Dann muss der Vermieter auch für kleinere Reparaturen bezahlen. Kann ein Schaden nicht mehr repariert werden und ist deshalb eine Neuanschaffung erforderlich oder ist die Reparatur teurer als 75 Euro, muss sich der Mieter nicht an den Kosten beteiligen.
Anders sieht es übrigens aus, wenn der Mieter den Schaden schuldhaft verursacht hat. Dann muss er zahlen. Und hat er sich zum Beispiel eine Gasetagenheizung, mit Genehmigung des Vermieters eingebaut, muss er selbst für die Wartung und die Reparaturen aufkommen.

Hallo Eliah,
wende Dich an den Mieterbund mitsamt Deinen Mietvertrag. Vorsicht mit selbstständiger Beauftragung von Handwerkern, die musst Du am Ende selber bezahlen egal wie hoch die Rechnung ist.

Fragen sie bitte in ihrem Falle mal beim Mieter - Bund
nach.

hallo,ich kann dir nicht wirklich weiterhelfen,geh in den mieterschuztbund ,die können dir helfen.

Hallo Eliah,

verfügen Sie selbst über so viel handwerkliches Geschick, bestimmte Kleinreparaturen selbst fachgerechte durchzuführen ?
Bin auch Mieter, u. in der glücklichen Lage, sehr viele solche Reparaturen in eigener Regie erledigen zu
können.
Aber erst dann, wenn zu erwartender Selbstbehalt höher ausfallen könnte, wie im Mietvertrag vereinbart.
Viele kleine Mängel teile ich dem Vermieter nicht mit.
Z.B. Rolladengurt ist für ein paar Cent im BAUMARKT zu haben u. schnell selbst ausgewechselt. Oder :Wasserhahndichtung tauschen; Zimmertürschloss erneuern ( ca. 8 € ) . Verstopfter Abfluss unter Waschbecken freimachen. Wasserhahn kpl. auswechseln.
Und ich brauch mich nicht mit Vermieter auseinandersetzen.
Aber das mit dem Fenster ist schon zu speziell. Leider besitze ich kaum Kenntnisse über Mietrecht.

Gruß
Zirkusfloh

Hallöchen,

ob du selbst eine Firma beauftragen darfst weiß ich leider nicht. Hast du schon mal überlegt zum Mieterschutzbund zu gehen?

Hallo eliah, Grundsätzlich gilt, Mieter dürfen grundsätzlich nicht eigenmächtig einen Handwerker beauftragen. Wenn Sie im Mietvertrag einen festen Zuzahlbetrag vereinbart und unterschrieben haben, nämlich in Höhe von 75€, dann müssen Sie auch keinen Cent mehr drüber hinaus zahlen!
Beachten Sie was in ihrem Mietvertrag geregelt wurde! Welche Schäden diese 75 € abdecken sollen. Schönheitsreparaturen sind:
„…das Tapezieren, Anstreichen oder Kalken der Wände und Decken, das Streichen der Fußböden, Heizkörper einschließlich Heizrohre, der Innentüren, der Fenster und Außentüren von innen.“ Das sind Ihre kosten, aber alles andere???
Alle anderen Arbeiten bleiben, soweit sie nicht im Mietvertrag auf den Mieter umgelegt werden, Sache des Vermieters, da dieser für die Erhaltung der Mietsache verantwortlich ist.
Mit 75€ waren Sie einverstanden, wenn ihre Vermieterin bei diesen Rechnungen mehr verlangt, dann halten Sie doch ihr Ihren Mietvertrag vor die Nase. Das ist doch vereinbart und somit Gesetz!
Wenn ich selber zum Beispiel einen Glasschaden(Fensterscheibe oder Türfüllung) verursache, dann , muss ich selber für den Schaden aufkommen. Oder ich reguliere den Schaden über eine Versicherung(Privathaftpflicht,Hausratvers.)
Ihr Mietvertrag ist das A und das O, was darin steht gilt.
MfG

Hallo Eliah,

Tut mir leid kann in diesem Fall nicht weiterhelfen.

Gruß
Winfried