Hallo!
Hier sind einige Gedanken zur Kleinreparatur. Ich sehe so, dass über 75,00€ der Vermieter alles bezahlen muss!
Sie als Mieter bezahlen nur (und auch nur in bestimmten Fällen) bis 75,00€.
Also alles , was darüber ist , ist Sache des Vermieters. Wenn er eine teure Firma hat, dann hat er Pech und er muss alles bezahlen! Ich würde mit dem Vermieter besprechen, ob er vielleicht auch Interesse hat preiswerter reparieren zu lassen, denn er muss über 75,00€ bezahlen, nicht Sie!
Wenn der Vermieter das „alte“ Haus (30 Jahre sind kein Alter für ein Haus!)vergammeln lässt, können Sie in bestimmten Fällen die Miete mindern!
Grundsätzlich ist der Vermieter für Instandhaltung und Instandsetzung zuständig. Der Mieter muss nur für Kleinreparaturen zahlen, wenn er laut Mietvertrag dazu verpflichtet ist. Diese Klausel gilt aber nur, wenn eine Obergrenze für einzelne Kleinreparaturen genannt ist, die 75 Euro nicht übersteigen darf. Alles was teurer ist, ist keine Kleinreparatur.
In der Kleinreparaturklausel muss zudem ein Höchstbetrag für alle Kleinreparaturen innerhalb eines Jahres genannt werden. Der Mieter muss danach in einem Jahr höchstens 150 - 200 Euro für alle Kleinreparaturen zusammen zahlen oder 8% der Jahresmiete. Außerdem darf der Mieter per Mietvertrag nur zur Bezahlung der Kleinreparatur verpflichtet werden - nicht etwa zur Durchführung der Arbeit oder zur Beauftragung der Handwerker. Dies ist immer Sache des Vermieters.
Die Wirksamkeit so einer Klausel ist zusätzlich an weitere Bedingungen geknüpft: Im Mietvertrag muss genau festgehalten sein, für welche Schäden sie gilt. Zahlen muss der Mieter nur für Teile, die seinem direkten und häufigen Gebrauch dienen.
Erfüllt die Kleinreparaturklausel all diese Voraussetzungen nicht oder weicht sie zu Ungunsten des Mieters von diesen Vorgaben ab, ist sie unwirksam. Dann muss der Vermieter auch für kleinere Reparaturen bezahlen. Kann ein Schaden nicht mehr repariert werden und ist deshalb eine Neuanschaffung erforderlich oder ist die Reparatur teurer als 75 Euro, muss sich der Mieter nicht an den Kosten beteiligen.
Anders sieht es übrigens aus, wenn der Mieter den Schaden schuldhaft verursacht hat. Dann muss er zahlen. Und hat er sich zum Beispiel eine Gasetagenheizung, mit Genehmigung des Vermieters eingebaut, muss er selbst für die Wartung und die Reparaturen aufkommen.