Wer darf mein Zeugnis anfordern?

Hallo Ihr!

Ich musste letzte Woche mein Zeugnis (Realschulabschluss) anfordern um es bei meiner neuen Arbeitsstelle, dem Kreis, als beglaubigte Kopie vorlegen zu können (das möchten die, damit ich beweisen kann, dass ich auch wirklich gelernte ****** bin (leuchtet ja auch ein, zumindest bei der Ausbildung) Also, von meiner Ausbildung hab ich das Original natürlich noch, nur vom Schulabschluss nicht, weil ich zwischendurch schon oft umgezogen bin :open_mouth:

Jedenfalls kam mir da die Frage, hätten Sie das beim Kreis auch machen können? Also kann jemand bei meiner alten Schule anrufen und mein Zeugnis verlangen? Oder kann nur ich das anfordern? Wie wird das überprüft, kann ja jeder sagen, dass ich diejenige am Telefon bin ^^

Ich musste ein erweitertes Führungszeugnis beantragen und das Ergebnis, MUSS an den Kreis gehen, ich könnte es ja fälschen. Wieso machen sie es dann bei meinem Abschlusszeugnis nicht auch so?

Danke für hilfreiche Antworten!

Hallo Bibi123,

bei beiden dingen (schulzeugnis wie führungszeugnis) geht es um personenbezogene daten, die niemand ohne deine zustimmung erfahren darf, die also auch niemand außer dir anfordern darf (dehalb musstest du ja auch das führungszeugnis beantragen).

Der direkte versand des führungszeugnisses hängt m.W. mit den Kosten zusammen: du musst die erstellung nicht bezahlen, sondern das amt, das sicher sein will, dass gegen dich nichts vorliegt. (falls du doch zahlen musstets und das geld nicht erstattet bekommst: informiere mich bitte, damit ich meinen stand aktualisiere.)

deine schulzeugnisse dürfen nicht direkt angefordert werden, da du sie ja schon hast (bzw. haben müsstest) und der grundsatz gilt, dass staatliche behörden immer zuerst direkt beim betroffenen auskünfte einholen müssen. Nur wenn der betroffene sich weigert auskünfte zu geben zu denen er gesetzlich verpflichtet ist (z.b. bestimmte steuerfragen, arbeitslosengeld 1 und 2) darf direkt von behörde zu behörde nachgefragt werden.

PS zu deinem realschulzeugnis: du solltest unbedingt eine von der schule beglaubigte zweitschrift anfordern (könnte geld kosten), damit du später schulabschluss und schulbesuchszeit -wichtig für rentenfragen!- nachweisen kannst. in einigen bundesländern werden zeugnisdaten an schulen nur dreißig jahre aufbewahrt …

hoffe geholfen zu haben

Abgeben darf die Schule das Zeugnis nur an Dich oder an jemand, dem ein Gesetz diese Anforderung gestattet.
Auf telef. verlangen hin darf sie kein Zeugnis verschicken, sie muss schon einen glaubhaften Nachweis Deiner Identität verlangen.
Beim Führungszeugnis gibt es eine andere Rechtslage.

Hallo,

bezüglich der Frage, woher die Schule weiß, dass Sie sie sind: Zumindest mal sollte die Schule das Geburtsdatum abegeglichen haben.

Sowohl das Zeugnis als auch das erweiterte Führungszeugnis wurde von Ihnen angefordert. Die Schule darf das Zeugnis Ihnen zusenden (wenn Sie die Schule gebeten hätten, diese Zeugniskopie direkt dem Kreis zuzusenden, hätte die Schule das vielleicht auch gemacht)

Dass das erweiterte Führungszeugnis nicht an Sie, sondern direkt an die Behörde (in Ihrem Fall der Kreis) gesandt wurde, ientspricht der gesetzlichen Regelung und dient in erster Linie dem Schutz vor Mißbrauch. Das erweiterte Führungszeugnis enthält nämlich Angaben, auf die nur Behörden und grundsätzlich keine anderen Stellen wie z.B. Unternehmen, Zugriff haben dürfen. Würde das erweiterte Führungszeugnis direkt an die anfordernde Person gesandt werden, könnten z.B. privatwirtschaftliche Arbeitgeber, die grundsätzlich das erweiterte Führungszeugnis nicht einsehen dürfen, ihre BewerberInnen drängen, es anzufordern und zur Bewerbung vorzulegen.

Viele Grüße,

W.H.

Hallo,
Stell Dir mal vor, ich könnte einfach Dein Zeugnis anfordern :wink:
Polizeiliche Führungszeugnisse sind aus guten Gründen (die Du ja schon selbst erklärt hast) gesetzlich anders geregelt.
VG Klaus

Hallo Bibi123,

also, zuerst einmal ist jede Zeugnisvorlage, egal in welcher Art. Sei es Online, als beglaubigte Abschrift, Kopie oder Original stets ein freiwilliger Vorgang des Zeugnisinhabers selbst.

Das Arbeitgeber Zeugnisse verlangen ist durchaus normal und auch gerechtfertigt. Je wichtiger die Position des neuen Jobs, desto intensiver erfolgen hier die Fragen nach Zeugnissen. Das verschafft den Arbeitgeber einen durchaus glaubwürdigen Einblick in die Leistungsfähigkeit aber auch in die charakterliche Eignung eines Bewerbers.

Aber, niemals darf der Arbeitgeber (oder Zeugnisinteressent) über eine dritte Stelle (Schulbehörde, o.ä.) anfordern oder gar einsehen. Das ist ein massiver Eingriff ins Persönlichkeitsrecht und gesetzlich auch unzulässig!

Mit dem polizeilichen Führungszeugnis verhält es sich allerdings anders. Da kann eine Behörde durchaus über eine andere Behörde erweiterte, strafrechtlich relevante Informationen einholen. Das Vorgehen selbst ist aber genau vorgegeben und auch streng geregelt!

Der Datenschutzbeauftragte.

Hallo Du!
Ich fang mal mit dem Zeugnis an. Da es sich dabei um personenbezogene Daten handelt, muss die Schule vorher prüfen, ob der Anforderer berechtigt ist, das Zeugnis zu erhalten (persönlich mit perso., ggf. mit ssl verschlüsselter mail oder anderweitige Legitimation von dir).
Nur einfach per Telefon geht nicht.
Der Kreis hätte das bei der zu Grunde liegenden Einstellung über das berechtigte Interesse vermutlich auch anfordern können, wird da aber wohl auf Nummer sicher gegangen sein. Außerdem hast du ja so auch den Aufwand:smile:
Schulzeugnis und Führungszeugnis haben vermutlich andere Haftungsfragen, wenn mal was passiert. Wenn du bei Noten schummelst ist das im Zweifel ärgerlich und du hast Stress mit deinem Arbeitgeber. Wenn ein Führungszeugnis nicht o.K. ist kann das möglicherweise Haftungsfragen für den Arbeitgeber bedeuten.
Hoffe, es hilft ein wenig.
Gruß
Ulliyo

Hallo BiBi,

grundsätzlich dürfen Zeugnisse (= personenbezogene Daten) nur unter bestimmten Voraussetzungen herausgegeben werden.

Sie als Betroffene dürfen das jederzeit. Die „verantwortliche Stelle“ ist dabei angehalten, die Legitimation festzustellen, d.h. telefonische Auskünfte (ausser bei persönlicher Bekanntschaft) dürfen grundsätzlich nicht erteilt werden.

Will eine Dritte Stelle (Ihr Kreis) p.-Daten über Sie erhalten, wird entweder eine so genannte Rechtsgrundlage (= ein Gesetz muss dies explizit erlauben) oder Ihre Einwilligung dazu benötigt.

Etwas anderes wäre bei gerichtlichen Anordnungen oder wenn Ermittlungsbehörden Unterlagen anfordern, aber das ist bei Ihnen ja nicht der Fall.

Zusammenfassend ist demnach zu sagen, dass niemand mal eben bei Ihrer Schule oder sonst einer Stelle personenbezogene Daten (und ein Zeugnis gehört dazu!) einfach anfordern kann (Ausnahmen s.o.), am Telefon schon gar nicht.

Ein erweitertes Führungszeugnis ist dagegen eine andere Sache, denn dazu gibt es eine Rechtsgrundlage (z.B. BZRG, Bundeszentralregistergesetz).

Bei einem funktionierenden Datenschutz-Management brauchen Sie sich deshalb also keine Gedanken zu machen.

Sollten Sie den Verdacht haben, dass dem nicht so ist oder eine Stelle unberechtigt Daten über Sie herausgibt, können Sie nach § 34 BDSG eine Auskunft darüber verlangen und sich im Zweifel an die jeweilige Aufsichtsbehörde Ihres Bundeslandes wenden.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen behilflich sein.

Gruß
FG

Hallo,

die Schule ist verpflichtet, die Identität des Anfordernden zu überprüfen (in der Regel werden Sie aufgefordert, zur Schule zu fahren und sich dort auszuweisen). Ist Ihnen das nicht möglich, werden Sie oft aufgefordert, eine Kopie Ihres Personalausweises mit einer Beglaubigung Ihrer Unterschrift auf dem Anforderungsschreiben einzureichen.
Wenn Sie die Zeugniskopie selbst beglaubigen lassen müssen, wird Ihre Identität ohnehin von der beglaubigenden Stelle oder dem Notar überprüft.

Hallo,

grundsätzlich gilt, dass nur derjenige etwas anfordern darf, den es unmittelbar betrifft. Damit soll vermieden werden, das irgendjemand behauptet, ein rechtliches Interesse an der Information zu haben und diese dann auch bekommt. Ein weiterer Grund, dies so zu regeln ist, dass sonst die Behörde zu verpflichten ist, über die Übermittlung den Betroffenen zu informieren. .

Die Prozedur beim erweiterten Führungszeugnis kann nicht als Argumentionshilfe herangezogen werden. Auch dort beantragt der Betroffene das erweiterte Führungszeugnis. … Ich müßte jetzt im Gesetz nachschauen, … So viel ich mich erinnere, ist dort nur die unmittelbare Übersendung an den Träger der öffentliche Jugendhilfe für zulässig erklärt worden, um Manipulationen an der Auskunft zu verhindern. So viel ich mich erinnere, wird bei privaten Kindertagesstätten die Auskunft auch weiterhin an den Betroffenen geschickt.

Dieser datenschutzrechtliche Grundsatz ist also sehr sinnvoll.

Gruss Siegfried