Wer darf sich Professor nennen

Hallo liebe Forumsmitglieder ,
da sich manche Menschen mit falschen Federn schmücken , hätte ich gern eine Antwort auf diese Frage .
Ich danke Euch schon mal für die Antworten .
Gruss Wolfgang

Hallo Wolfgang,

kurz steht es hier: http://www.sprache-werner.info/?Rpage=akademische-gr… ;
daraus einen Auszug aus dem „Welt“-Zitat unten: „Um für diesen Titel in Deutschland überhaupt qualifiziert zu sein, werden ein Uni-Studium, ordentliche Pormotion, fünf Jahre Berufserfahrung sowie Lernerfahrung und Publikationen erwartet.“

Sollte der Titel von einer ausländischen, international aber nicht anerkannten Universität verliehen worden sein, muss der Name der Universität in Deutschland als Zusatz zu dem Titel geführt werden, also etwa „Professor (Taka-Tuka-Land) Max Merker“ oder so. In der Regel ist ein Professor auch promoviert, hat also einen Doktortitel, aber das ist nicht zwingend, z. B. gibt es Ausnahmen bei Kunsthochschulen oder bei Honorarprofessuren.

So einfach sich selbst verleihen darf man den Titel „Professor“ aber nicht. Das muss schon durch eine anerkannte Fakultät geschehen. Das gilt auch für den Prof. h. c. Ausnahmen gibt es wie immer in Österreich: „Küüss die Haand, gnää’ Frao Prohfässoor!“

Herzliche Grüße

Thomas Miller

Hallo, Wolfgang,

es gibt zweierlei Professoren:

ordentliche und außerordentliche.

Gemeinsam ist beiden, dass sie nach der Dissertation / Doktorarbeit noch eine weitere wissenschaftliche Arbeit, die Habilitation, geschrieben haben und diese von einem dafür zuständigen Gremium anerkannt bekamen.

Mit dieser Anerkennung darf man sich „Professor“ nennen mit dem Zusatz „ao“ = außerordentlicher" P.

Bekommt nun so ein ao P. an einer Universität einen Lehrstuhl, genauer einen Professorenlehrstuhl, eine Professur, so ist er ein o P.

Gruß Fritz

Hallo Fritz,

Mit dieser Anerkennung darf man sich „Professor“ nennen mit
dem Zusatz „ao“ = außerordentlicher" P.

Also bei uns darf man -wenn man promoviert ist- habilitieren, dann ist man zunächst mal Dr. habil. Wenn man als Habilitierter bestimmte Lehrverpflichtungen an der Uni wahrnimmt, darf man sich „Privatdozent“ (PD) schimpfen. Das hat leider noch überhauptgarnix mit Geld verdienen zu tun, und „Professor“ ist man auch keiner, auch kein „außerordentlicher“.

Mit Habilitation - egal ob PD oder nicht - darf man sich aber für eine Professur bewerben. Wenn man dann mal glücklicher Inhaber eines Lehrstules ist, dann ist man Professor. Ein ordentlicher Professor - so denke ich mir das zumindest - ist auf einer regulären Stelle des Landes, während es hier auch sog. außerplanmäßige Professoren (apl.Prof.) gibt, die wohl mit mehr Lehrverantwortlichkeiten ausgestattete, habilitierte akademische Oberräte sind. Sowas wie ao.Prof. habe ich noch nicht gesehen.

Herzliche Grüße,
Jochen

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Professor ohne Habilitation?
Hallo! Bei uns an der Fachhochschule nannten sich alle Professor. Ich weiß, dass nur 2 von denen tatsächlich habilitiert haben. Einer hatte nichtmal promoviert. Seid ihr sicher, dass das alles schwarze Schafe waren? kann ich mir nicht vorstellen. Gibtes vielleicht noch einen Unterschied zwischen einem Uni-Prof und einem FH-Prof? Und wie würde man die dann korrekterweise nennen, die zwar an einer Hochschule lehren, aber nicht habilitiert haben?

Bin jetzt etwas verwirrt!
daddeldue

Hallo Jochen,

Sowas wie ao.Prof. habe ich noch nicht gesehen.

das sind in der Regel Honorarprofessoren, die also auf Zeit und für ein bestimmtes Gebiet angestellt sind. In den Geisteswissenschaften gibt es das recht häufig, ich meine aber, dass das auch für die Naturwissenschaften gilt.

Herzliche Grüße

Thomas Miller

a.o. Prof
Hallo Fritz,

Mit dieser Anerkennung darf man sich „Professor“ nennen mit
dem Zusatz „ao“ = außerordentlicher" P.

Nein. Mit einer Habil. ist man nur Dr. xy habil., sonst nichts. Auch zum a.o. Prof. wird man berufen. Der a.o. wird aber nur selten ausgeschrieben. Ausgeschrieben werden die damit verbundenen Stellen als „akademischer Direktor“ an einer Uni, als leitender Wissenschaftler an einer Grossforschungseinrichtung oder ähnliches. Uniintern werden verdiente Mitarbeiter des Mittelbaus (mit Habil.) nach vielen Jahren treuer Dienste als PD in Forschung und Lehre dazu ernannt. (Übrigens kann man den Titel PD und Prof wieder verlieren, wenn man aus der Uni ausscheidet und seiner Lehrverpflichtung nicht nachkommt)
Genauso gibt es die Möglichkeit eine Persönlichkeit, die an einer Uni bereits o. Prof. ist, an einer anderen Uni als a.o. Prof. zu berufen.

Bekommt nun so ein ao P. an einer Universität einen Lehrstuhl,
genauer einen Professorenlehrstuhl, eine Professur, so ist er
ein o P.

Es gibt nur „Lehrstühle“, den Begriff „Professorenlehrstuhl“ kenne ich nicht. Eine Professur ist noch kein Lehrstuhl. (Vgl. dazu die Abstufungen, assistant professor, associate professor, full professor/chair). Man bezeichnet auch heute noch den Lehrstuhlinhaber als Ordinarius (c4) und seine nachgeordneten Professoren (c3) als Extraordinarien. Dann kommen in der Hierarchie die a.o. Profs (meist A14-16), dann die Privatdozenten (meist C2), dann die Habilitanden (C1) (Beides soll jetzt in der Juniorprofessur zusammengefasst werden). Wobei die Anstellung und der Lehrauftrag zwei getrennte Dinge sind. Wissenschaftler an Grossforschungseinrichtungen können ebenfalls Professoren … Habilitanden sein, ohne dabei an der Universität angestellt zu sein.

Ciao R.

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Hallo Thomas,

ich meine
aber, dass das auch für die Naturwissenschaften gilt.

schon, aber eher selten.

Wir hatten einen altgedienten Abteilungsleiter (akademischer Oberrat) der nach vielen vergeblichen Mühen eine ordentliche Profesur zu erlangen mit gut Mitte 50 eine, wahrscheinlich speziell für ihn eingerichtete, Stelle als Prof. erhielt. Sie war zufälligerweise bis zu seinem Ausscheiden befristet. Diese Stelle wurde uns als ao-Stelle verkauft, wir nannten ihn dann immer Professeor durch Ministers Gnaden.

Gandalf

Hallo,

also soweit ich weiss gibt es auch noch eine neue Methode Professor zu werden über den Junior-Professor, und ohne Habilitation.Ist nur noch nicht besonders verbreitet. Dabei ist man aber auch in der Uni und da in der Lehre tätig.

Danke für Eure Mühe
Es gibt ja doch reichlich unterschiedliche Profs . Ich hab jedenfalls was dazugelernt .
Gruss an Euch
Wolfgang

Hallo,

An Fachhochschulen kenne ich mich nicht so aus. An der Uni kenne ich:

  • Ordentliche Professoren
  • ausserordentliche Professoren
  • Junior-Professoren

Wurde schon alles genannt, aber der Weg dorthin ist vielleicht ganz interessant.

  1. Wenn Du ordentlicher Professor werden willst, dann kaufst Du Dir z.B. die Zeit, oder schreibst Dich im Hochschulverband ein und laesst Dir die Stellenausschreibungen schicken, die ueblicherweise lauten:

An der Universitaet xy ist am Fachbereich zx zum x.y.20xz eine Professur (C4 oder C3 oder auch neuerdings W2) zu besetzen. Gesucht wird eine Persönlichkeit mit hervorragenden analytischen/ gestalterischen/ künstlerischen/ etc. Fähigkeiten, blablabla. Sie soll das Fach xy in seiner gesamten Breite in der Lehre vertreten und ihren Forschungsschwerpunkt im Bereich Enzymologie (oder Quantenoptik, oder Neues Testament) haben. Habilitation oder gleichwertige wissenschaftliche Leistungen werden vorausgesetzt.
(…) (blablabla)

Darauf kann sich zunaechst mal jeder bewerben, zwischen 20 und 200 werden sich bewerben und wer die Stelle am Ende bekommt wird verbeamtet und ist ab dann ein „Ordentlicher Professor“.
Sich ohne Doktor zu bewerben ist wohl sinnlos (der ist soweit ich weiss wirklich vorgeschrieben), die Habilitation dagegen ist seit 2 Jahren abgeschafft und spielt - je nachdem wie konservativ die Kommission eingestellt ist - eine groessere oder kleinere Rolle. Im Zweifelsfall finden sich immer gleichwertige Leistungen und wenn die Kommission jemanden nicht will, hat er oder sie sowieso keine Chance.
Lehrerfahrungen (also schon mal Vorlesungen gehalten zu haben) ist erwuenscht, aber nicht zwingend. Was wirklich zaehlt, ist die Anzahl Deiner Veroeffentlichungen in wissenschaftlichen Fachzeitschriften und -buechern. Aber selbst wenn Du wenig veroeffentlicht hast - sofern Du es schaffst, dass die Kommission gerade Dich haben will - dann bist Du hinterher ordentlicher Professor.

  1. Wenn Du Dich irgendwann habilitiert hast, kannst Du Dich (formlos) fuer eine bestimmte Uni (normalerweise die, an der Du habilitiert hast) zum Privatdozenten ernennen lassen. Dazu musst Du nicht mehr von der Uni angestellt sein, und die Privatdozentur beinhaltet auch kein Recht auf Bezahlung. Du musst nur - mindestens jedes 2. Semester - eine Vorlesung halten,. sonst wird Dir der Titel Privatdozent wieder aberkannt. Blockveranstaltungen gelten auch (sonst waere es fuer Leute, die in die Industrie gegangen sind, auch nicht machbar). Diese Vorlesungen werden normalerweise nicht bezahlt (da es genuegend Leute gibt, die es kostenlos, bzw. fuer den Titel tun). Nach 5 Jahren, sofern Du dann immer noch Privatdozent bist, kannst Du einen Antrag stellen, Dich zum „ausserplanmaessigen Professor“ ernennen zu lassen. Darauf setzt die Uni eine Kommission ein, die ueberpruefen soll, ob Du in den letzten Jahren noch Nennenswertes in der Forschung geleistet hast (sprich: so 1-2 Artikel pro Jahr in anerkannten Fachzeitschriften sollten es sein. Falls Du inzwischen in der Indiustrie arbeitest: Feierabendforschung). Die Kommission setzt 3-5 Gutachter ein, die - falls die Artikel vorliegen - normalerwesie positive Gutachten schreiben. Dann wird Dein Antrag genehmigt, Du kannst kannst fortan den Titel Prof. (apl) fuehren und ihn in Personalausweis und Telefonbuch eintragen lassen. Du hast weiterhin die gleichen Pflichten wie ein Privatdozent, ein Recht auf Bezahlung der Vorlesungen gibt es auch jetzt nicht.

  2. Juniorprofessor: Ist ganz was neues und existiert seit der Hochschulreform (von Bulmahn) vor 2 Jahren. Juniorprofessuren werden in der Zeit und den üblichen Stellen ausgeschrieben wie C3- oder C4-Professuren. Bewerben koennen sich alle, deren Promotion (Dr.) noch nicht laenger als 3 Jahre her ist. Weiter wie unter (1). Wer von der Kommission favorisert wird macht das Rennen. Je nach Bundesland darf er oder sie sich dann 6 Jahre lang Prof. oder Juniorprof nennen. Nach 6 Jahren allerdings ist diese Stelle ausgelaufen und der Titel verfaellt. Dann muesen die Juniorprofs weiter zu Schritt (1).

Alles klar?

Viele Gruesse, Walkuerax

Hi Walkuerax,

Sich ohne Doktor zu bewerben ist wohl sinnlos (der ist soweit
ich weiss wirklich vorgeschrieben),

das stimmt so nicht ganz.
In fast allen Fächern ist es eine sehr strenge soll-Bestimmung, aber z.B. in künstlerischen Fächern wird das nicht so eng gesehen und die große Ausnahme sind die Architekten.
Ein Freund hat selbiges studiert und mal kurz drüber nachgedacht, zu promovieren.
Als ihm dann im Fachbereichbüro nur unglaubliches Erstaunen entgegenschlug, schaute er sich noch mal bewust die Namen bzw. Titel der Professoren an und war bass erstaunt, daß alle(!) Prof. Dipl. Ing. waren. Keiner war promoviert.
Zudem hatten alle ein externes Büro und der Job als Prof. wurde nebenbei, ist schließlich gut fürs Renommee, auch noch gemacht.

Wie gesagt in den meisten Fällen unüblich, aber es geht theoretisch auch ohne Dr.

Gandalf

Hallo,

Privatdozent ist kein geschützter Titel. Er sagt lediglich aus, dass jemand über einen entsprechenden Vertrag mit dem Auftraggeber eine Dozentenstelle innehat. Nicht mehr und nicht weniger. Jeder kann sich Privatdozent nennen.

Gruß,
Francesco

Hi,

nennen schon aber ohne habilitiert zu sein hat derselbe dann nunmal keine Lehrbefähigung als PD, d.h. er darf im Prinzip keine Noten für Vorlesungen, die mit dem Studium als solches zu tun haben, vergeben.

Andererseits stimmt das schon : bei Architekten und Designern ist das wieder ganz anderst und vermutlich auch zwischen den Unis verschieden

Gruss
Bernhard