Wer darf trauen?

Hallo,

Wie geht das: „PN“ ? Dann weiter.

wenn Du in meiner Antwort (in der Forumsansicht!) oben rechts neben meinem Nick auf den kleinen Briefumschlag klickst, kannst Du mich anschreiben.

Unten schreibst Du, dass Du evangelisch bist. Ich denke, der beste Weg wäre eigentlich, wenn das Paar auf den Pfarrer/ die Pfarrerin bei Euch zugeht. Dann ließe sich im persönlichen Gespräch klären, was die beiden möchten und was möglich ist. Normalerweise ist eine Trauung nur möglich, wenn wenigstens einer in der Kirche ist. Aber auch Pfarrer haben Spielraum und Phantasie.
Es könnte für die beiden - wenn sie das möchten - der Anlass zu einer Annäherung an die Kirche sein. Vielleicht lässt sich der Pfarrer/ die Pfarrerin auch auf eine kirchliche Feier zur Silberhochzeit ein. Aber, wie gesagt, das braucht das persönliche Gespräch, um zu schauen, was passt.

Viele Grüße,

Jule

Kirchliche Trauung oder Ehesegen?
Auch auf die Gefahr hin, daß das Thema schon erledigt ist:

Um Gottes Segen für einen anderen Menschen - oder in diesem Fall ein Ehepaar - zu bitten und zu beten, das steht allen Menschen frei. Dazu bedarf es keiner Formalien. Daher können Sie natürlich eine private Feier mit Ehesegnung vornehmen. Einschlägige Bibeltexte finden Sie vermutlich im Internet - oder Sie fragen hier nochmal nach. Gebete können selber formuliert werden, ein Vater Unser sollte mit dabei sein. Anläßlich eines Ehejubiläums sind solche Segensfeiern auch im Gottesdienst üblich und möglich - sogar mit einer Erneuerung des Eheversprechens. Und es spricht nichts dagegen, etwas Vergleichbares zu Hause im Wohnzimmer zu tun.

Aus einer „richtigen“ kirchlichen Trauung wird allerdings so nichts werden:

1.) Die kirchliche Trauung ist in der evangelischen Kirche dem Ortspfarrer/-in des Brautpaares vorbehalten. Und sie ist eine kirchliche „Amtshandlung“, die beurkundet und in den Kirchenbüchern eingetragen wird. Das ist auch das Vorrecht des/der Ortsgeistlichen.
Wenn Sie an Stelle des/der Ortsgeistlichen eine kirchliche Trauung halten möchten, brauchen Sie dazu dessen/deren Genehmigung („Zession“).

2.) Eine kirchliche Trauung ist ein öffentlicher Gottesdienst - und öffentliche Gottesdienste zu halten, ist in der evangelischen Kirche nur denjenigen gestattet, die dazu „ordentlich berufen“ sind => Pfarrerinnen und Pfarrer, ggf. auch Diakonin/Diakon, Lektor, Prädikantin…

Fazit: Gehen Sie davon aus, daß Sie unter diesen Umständen keine „Kirchliche Trauung“ halten können.

Gruß, Martinus
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