Wer erhält das Betreuungsgeld bei Demenz

Meine Eltern (beide 83) haben eine Pflegeheim-Odysee hinter sich. 2007 hat meine Mutter noch meinen Vater gepflegt, doch es wurde zu schwer für sie und ich habe beide Elternteile in meine Nähe geholt. Vater in ein Pflegeheim, Mutter in eine betreute Wohnung im gleichen Gebäude. Jedoch nach einer Woche bekam meine Mutter einen schweren Schlaganfall, wurde erst nach 3 - 4 Stunden gefunden. Reha wurde 2 x von der Krankenkasse abgelehnt.
Ich holte meinen Vater aus dem Pflegeheim und ließ beide vom ambulanten Pflegedienst in der betreuten Wohnung betreuen. Die Kosten wurden immer mehr, die Betreuung immer schlechter. Sie wurden ins Bett „wegentsorgt“. Nach einer Auseinandersetzung mit der Leitung des ambul. Pflegedienstes, nahm ich die Eltern dort raus und brachte sie in ein Pflegeheim bei mir um die Ecke. Anfangs sah es auch ganz ok aus, doch nach und nach kamen auch hier die Pflegemängel zu Tage. Ich konnte es nicht länger mit ansehen und entschied, dass ich die Pflege der Eltern in ihrem eigenen Haus übernehmen werde.
So weit die Vorgeschichte.
Nun hat der MDK bei beiden erhöhten Pflegebedarf wegen Demenz festgestellt. Das bedeutet, 100 € mehr. Aber nicht ich bekomme das Geld, weit gefehlt! Es bekommt auch nicht meine Tante, die immer wieder kommt und mit ihrer Schwester und Schwager die Demenzbetreuung übernimmt. Zu erwähnen ist, dass meine Tante ausgebildete Krankenschwester ist und seit Jahren für einem ambulanten Pflegedienst tätig ist. Niemand ist qualifizierter als sie für diese Aufgabe. Ich habe ihr auch das Geld, 100 €/Monat gegeben. Meine Tante hat eine Rechnung (privat) ausgestellt und den Erhalt des Geldes quittiert. Nun weigert sich die Krankenkasse mir die 100 € monatlich zu überweisen. Sie wollen eine Rechnung eines Pflegedienstes, Lebenshilfe etc.
Das kann doch nicht Rechtens sein. Weshalb bekommt derjenige nicht das Geld, der die Leistung erbringt?
Oder … ich habe die Ausbildung zur Verhaltenstrainerin (in der Wirtschaft) und eine Ausbildung als Psychologische Beraterin in der Paracelsus Schule gemacht. Kann ich eine Rechnung erstellen, die die Krankenkasse anerkennt? Ich sehe es nicht ein, irgendwelchen fremden Personen das Geld in den Rachen zu schmeißen und die wirklich was leisten, gehen leer aus.
Wer kennt hier die Gesetzeslage?

Hallo,
es ist leider richtig, dass ihr den erhöhten Pflegebetrag nicht privat ausgezahlt bekommt. Das war bei meiner Oma genauso. Dieser Betrag wird nur gezahlt, wenn auch eine von der Krankenkasse angebotene Leistung in Anspruch genommen wird, wie z.B. Tagespflege. Als meine Oma dann 2 x in der Woche in die Tagespflege ging, wurde ihr das zuerkannt und es wurde dann soweit ich mich erinnere direkt mit der Tagespflege abgerechnet. Privat kann der erhöhte Pflegebetrag nicht in Anspruch genommen werden. Um reguläres Pflegegeld zu bekommen, müßt ihr eine Pflegestufe beantragen, was allerdings bei Demenz nicht so ganz einfach ist wie wir auch feststellen mußten. Das dauert ein paar Monate, wird meist abgelehnt, dann muß man einen Widerspruch schreiben aufgrund des Gutachtens das der Gutachter vom MDK schreibt. Dann hat man evtl. eine Chance. Auch Unterlagen und Bescheinigungen vom Arzt mit einreichen. Dann wird Euch das Geld soweit ich weiß ausgezahlt. Unabhängig davon, wo sich Eure Eltern aufhalten. Der erhöhte Pflegebetrag, ist eben nur dafür gedacht, um den Angehörigen auch mal z.B. einen „freien Tag“ zu ermöglichen oder dass vielleicht einmal an Tag ein mobiler Pflegedienst vorbeischaut und um die Kosten für die Angehörigen zu reduzieren. Oder eben auch für die zu pflegenden Personen.
Soweit ich aus unserem Fall von meiner Oma informiert bin, habt ihr auf das erhöhte Pflegegeld keinen Anspruch, wenn Ihr selbst zu Hause pflegt ohne Pflegedienst oder Tagespflege.
Ich hoffe ich konnte etwas helfen. Erkundigt Euch doch mal bei einem Pflegedienst oder einer Tagespflege, die dort sind supernett meist. Außerdem gibt es seit letztem Jahr das Gesetz, dass Euch eine kostenlose Beratung seitens der Krankenkasse zusteht. Das ist seit 01.07.2008 so glaub ich :smile: Die Kasse muß Euch genau informieren, sie steht in der Beratungspflicht und muß haarklein Auskunft geben :smile:
Wenn Deine Tante in der Altenpflege tätig ist, kann sie sich dort bestimmt ja auch schlau machen :smile:

Lieben Gruß
Angie

Hallo Gisela,

da es sich hier um Leistungen nach dem Pflegeleistungsergänzungsgesetz /§45b SGB XI handelt, dürfen nur Einrichtungen mit einem entsprechenden Versorgungsauftrag im Sinne des § 75 SGB XI /besonderem, zugelassenen Konzept Leistungen erbringen. Unbenommen davon kann in schweren Fällen von Hirnleistungsstörungen auch ein erneuter Antrag auf 2400,- € Leistungen pro Jahr gestellt werden.

Deine Ausbildung oder der Einsatz einer einzelnen Pflegeperson zur Beaufsichtigung außerhalb eines professionellen Unternehmens wird von den Kassen nicht akzeptiert.

beste Grüße vom Plüschfisch, Fachwirt für Soziales und Gesundheit