Was ist der Unterschied zwischen der Umsatzsteuerschuldumkehr nach § 13b UStG und der Bauabzugssteuer?
Liegt keine Freistellungsbescheinigung vor und es geht eine Bruttorechnung für Bauleistungen zu.:Frage1: Wie muss diese dann bezahlt werden; brutto oder netto?
Frage2: Wer (Leistender oder Leistungsempfänger) führt was (Bauabzugssteuer oder Umsatzsteuer) ab?
Frage3: Was passiert bzw. ist zu tun, wenn keine Freistellungsbescheinigung vorliegt, auf der Rechnung kein Hinweis zum § 13b UStG erfolgt ist und der Rechnungssteller (Leistender/Auftragnehmer) auf den Ausgleich der Mehrwertsteuer besteht und mahnt, der Rechnungsempfänger (Leistungsempfänger/Auftraggeber) sich aber weigert, die Umsatzsteuer zu entrichten?
Wer bringt Licht ins Dunkel? - Danke für hoffentlich hilfreiche und erleuchtende Antworten -