Wer ersetzt das waschbecken?

hi…
wer muss in folgendem fall das waschbecken bezahlen?
das teil ist mindestens 15 jahre alt und dem mieter kaputtgegangen. dessen haftpflichtversicherung zahlt doch sicher nur den zeitwert. wer zahlt den rest? vielen dank für tipps, molly

Hallo

das kommt auf die Versicherung an, die meisten zahlen Neuwert.
Ansonsten: Waschbecken bekommt man schon ab 50 €.

das teil ist mindestens 15 jahre alt und dem mieter
kaputtgegangen.

Ich würde mal sagen, es kommt drauf an, WIE es kaputtgegangen ist. Vandalismus, Fahrlässigkeit, Unfall, …

Hallo

Waschbecken bekommt man schon ab 50 €.

es kommt nicht darauf an, was Billigwaschbecken im Baumarkt kosten sondern was ein gleichwertiges Waschbecken kostet.

Gruß, Niels

Hallo!
Klare Antworten:
Wenn das Waschbecken nicht gerade aus Frust mutwillig zerstört wurde, zahlt das die Haftpflichtversicherung des Mieters. Hat er keine, muss er den Schaden selber bezahlen. Der VM muss nicht dafür aufkommen.
Und wenn die Haftpflicht den Schaden übernimmt, dann auch mit Montage etc…
Gruß
Andreas

Nach den Postings meiner Vorschreiber ist es wohl schon vorgekommen, dass eine Haftpflichtversicherung tatsächlich den Neuwert ersetzt hat (leider hatte ich dieses Glück bislang nicht …) - oder ist der Irrglaube tatsächlich so verbreitet?

Tatsächlich hat nach Deutschem Recht der Geschädigte nur Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe des Zeitwerts > § 249 BGB
http://dejure.org/gesetze/BGB/249.html

War die Sache zum Zeitpunkt des Schadens schon einige Jahre abgenutzt > verbraucht, dann ist dem Geschädigten streng nach Recht+Gesetz eben kein Schaden in Höhe des Neuwerts entstanden --> auf dem Differenzbetrag bleibt der Geschädigte (Eigentümer/Vermieter der Sache) leider sitzen.

siehe z.B.
http://de.wikipedia.org/wiki/Schadensersatz
http://www.frag-einen-anwalt.de/Vermieter-Kautionsab…

oder hier Rechtsinfo einer Versicherungsgesellschaft mit Zeitwerttabelle (Kleidung > Betriebshaftpflicht Reinigung)
http://www.versteegen.de/fileadmin/PDF/Zeitwerttabel…

Sofern er das Wahlrecht hat (z.B. Wasserschaden verursacht durch Mieter) - ist es für den Geschädigten daher besser, seine eigene Gebäudeversicherung in Anspruch zu nehmen, da hier i.d.R. Neuwertersatz vertraglich ereinbart ist.

Rudi

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Wenn das Waschbecken nicht gerade aus Frust mutwillig zerstört
wurde, zahlt das die Haftpflichtversicherung des Mieters.

Fällt sowas nicht unter „Abnutzung“? Wenn das Teil nicht mitwillig zerstört wurde? Ich wäre davon ausgegangen, dass das der VM zahlt, weil das als Grundausstattung zur Mietsache gehört.

Nicht?

Gruß,
-Efchen

Hallo,

Wenn das Waschbecken nicht gerade aus Frust mutwillig zerstört
wurde, zahlt das die Haftpflichtversicherung des Mieters.

Fällt sowas nicht unter „Abnutzung“? Wenn das Teil nicht
mitwillig zerstört wurde? Ich wäre davon ausgegangen, dass das
der VM zahlt, weil das als Grundausstattung zur Mietsache
gehört.

Ein Schaden ist keine Abnutzung. Ein kaputtes Waschbecken ist aber ein Schaden, der dem VM zu ersetzen ist.

Gruß
Maja

Fällt sowas nicht unter „Abnutzung“?

Ein Schaden ist keine Abnutzung. Ein kaputtes Waschbecken ist
aber ein Schaden, der dem VM zu ersetzen ist.

Und wo beginnt ein „Schaden“? Ich hatte mir jeztz sowas wie einen Sprung im Becken vorgestellt. Vielleicht gehe ich da von etwas aus, was so nicht im Ursprungsposting gemeint war.

Danke,
-Efchen

Nach den Postings meiner Vorschreiber ist es wohl schon vorgekommen, dass eine Haftpflichtversicherung tatsächlich den Neuwert ersetzt hat (leider hatte ich dieses Glück bislang nicht …) - oder ist der Irrglaube tatsächlich so verbreitet?

Das ist kein Irrglaube, sondern Fakt.
Geht mir z.B. eine Fensterscheibe zu Bruch, bekomme ich nicht den Zeitwert, sondern den Neuwert und wenn mein Hund dem Nachbarn die Hose zerbeisst, bekommt er eine neue. Bei unserer Versicherung ist das jedenfalls so.

Hallo,

Und wo beginnt ein „Schaden“? Ich hatte mir jeztz sowas wie
einen Sprung im Becken vorgestellt. Vielleicht gehe ich da von
etwas aus, was so nicht im Ursprungsposting gemeint war.

Selbst ein Sprung im Becken ist ein Schaden und hat mit normaler Abnutzung nichts zu tun. ein Waschbecken kann man in diesem Sinne auch gar nicht abnutzen. Es kann aufgrund falscher Reinigungsmittel blind werden aber selbst das wäre ein Schaden…

Eine Abnutzung wären zB. Laufspuren bei Teppich oder auf dem Parkettboden…aber Flecken im Teppich oder tiefe Kratzer im Parkett gehören schon wieder zu den Schäden…

Gruß
Maja

Hallo Irene-Marie

nach dem Willen des Gesetzgebers hat der Geschädigte tatsächlich nur Anspruch auf Zeitwert-Ersatz.
Der „Irrglaube“ bezog sich auf das vermeintliche Bestehen eines Rechtsanspruchs auf Neuwert-Ersatz.

Rudi

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