Wer erstattet die Fahrtkosten zum Vorstellungsgespräch?

Habe einen Vorstellungsgespräch in Nürnberg wahrgenommen und fuhr dafür von Berlin aus mit dem ICE (Kosten - 173 Euro). Nun wollte ich die Fahrtkosten erstattet haben, aber die Firma weigerte sich, mit der Begründung, dass sich nur im Falle einer Einstellung die Kosten erstatten würde, zu der es ja noch nicht gekommen sei. Ich sollte die Kosten von der Steuer absetzen lassen. Ich bin aber Student und habe kein steuerrelevantes Einkommen. In der Einladung stand:

„Die Reisekosten erstatten wir nach erfolgter Einstellung.“

Für mich hat dieser Satz nur die Bedeutung, dass die Kosten nach der Einstellung erstattet werden, und nicht davor. Ich kann da nicht herauslesen, dass die Kosten nicht erstattet werden, wenn es zur keiner Einstellung kommt. Es muss doch explizit erwähnt werden, dass die Kosten nicht erstattet werden? Oder es muss sinngemäß etwas anderes vereinbart werden. Richtig?

Hallo!

Der Satz ist sowas von eindeutig !

Sag mal,wie kann man da herauslesen, Fahrtkosten werden in jedem Fall erstattet, ob man eingestellt wird oder nicht.

„… erstatten wir nach erfolgter Einstellung“.  Und ist die in deinem Fall denn erfolgt ?
Wird sie voraussichtlich noch erfolgen ?

Dann kann ja noch erstattet werden.
Sonst eben nicht.

Klare Sache das.

MfG
duck313

Moin,

eigentlich eine Rechtsfrage, aber naja.

Die Erstattung der Fahrt- und Unterkunftskosten sollte man VOR Antritt der Reise klären.

Mit einer konkreten Einladung läßt sich u.U. beim Jobcenter eine Übernahme erreichen.

Mehr möchte ich jetzt hier nicht sagen.

Gruß Volker

„Die Reisekosten erstatten wir nach erfolgter Einstellung.“

Für mich hat dieser Satz nur die Bedeutung, dass die Kosten
nach der Einstellung erstattet werden, und nicht davor. Ich
kann da nicht herauslesen, dass die Kosten nicht erstattet
werden, wenn es zur keiner Einstellung kommt.

Also falls du das wirklich ernst meint, wundert es mich nicht, dass du nicht eingestellt wurdest. Der Satz ist eindeutig: wenn man eingestellt wird, erhält man die Kosten erstattet. Also lautet der Umkehrschluss: wenn man nicht eingestellt wird, bekommt man die Kosten nicht erstattet.

Nette Möglichkeit solche Leute schon früh rauszufiltern :smile:

Gruß
Steffie

Eben nicht. Wenn es so einfach wäre, würde ich die Frage nicht stellen.

Hm, wie stellt sich denn für Dich die Antwort da? (Ist das die vollständige Erstinformation gewesen oder stand da noch mehr?)
Ich verstehe es auch so, dass sie nur dann die Fahrtkosten übernehmen, wenn Du eingestellt würdest. Leider. Und wenn sie noch schriftlich erklären, dass sie die Kosten nicht übernehmen, dann hast Du schlechte Karten.

Es tut mir leid, wenn Du auf den Kosten sitzen bleibst, denn das ist sehr unschön, wenn man erstmal viel Geld nur für Reisekosten ausgeben muss. Leider wird das noch öfter vorkommen.
Vielleicht wirst Du ja eingestellt. Ansonsten verbuche es unter Erfahrung. Dann ärgert es Dich vielleicht weniger.

Eben nicht. Wenn es so einfach wäre, würde ich die Frage nicht
stellen.

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Eben nicht. Wenn es so einfach wäre, würde ich die Frage nicht
stellen.

Nun ja. Glaub uns, es ist eindeutig.

Gruß
Steffie

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Ich verstehe es auch so, dass sie nur dann die Fahrtkosten
übernehmen, wenn Du eingestellt würdest. Leider. Und wenn sie
noch schriftlich erklären, dass sie die Kosten nicht
übernehmen, dann hast Du schlechte Karten.

Die Mail muß doch vorher gewesen sein. Darum würde ich nicht zu so einer Firma fahren. jetzt hast du erstmal Erfahrung gesammelt.

Angenommen, ich habe den Satz so verstanden:„bitte kommen Sie zu uns, um sich vorzustellen, danach stellen wir Sie ein, aber die Kosten erstatten wir nur nach der Einstellung“. „Danach stellen wir Sie ein“ - ist eine Annahme. Genau so wie „wenn es zu keiner Einstellung kommt - erstatten wir die Kosten nicht“ - ist ebenso eine Annahme.

Darum gibt es in Deutschland die Judikative - die Rechtsprechung. Diese hat in den mir bekannten Urteilen entschieden:

  1. Die durch die Beauftragung (=Bestellung des AN) entstehenden Kosten sind zu erstatten, und zwar unabhängig davon, wie das Gespräch ausgeht (BAG, Urteil vom 29.06.1988, Az: 5 AZR 433/87)
  2. Der AG muss darauf hinweisen, dass er die dem Bewerber entstehenden Kosten für das Vorstellungsgespräch nicht übernimmt (ArbG Kempten, Urteil vom 12.04.1994, Az: 4 Ca 720/94

Es muss also ausdrücklich und unmissverständlich darauf hingewiesen werden, dass

  1. der AG den AN einlädt
  2. der AG die Kosten nicht übernimmt

Einladung habe ich ja, der Auschluss der Übernahme der Kosten ist nicht ausdrücklich erwähnt. Ich habe es ja falsch verstanden, also ist dieser Passus auch nicht unmissverständlich. Zu dem ist er auch noch rechtswidrig, denn laut Rechtsprechung ist es unerheblich, ob es zur Anstellung kommt oder nicht.

ABER, das ist mein Kenntnisstand. Ich befasse mich recht selten mit der Rechtsprechung, und vielleicht weißt jemand mehr zu dieser Frage

Der Satz ist eindeutig:
wenn man eingestellt wird, erhält man die Kosten erstattet.

Das mag ja sein, ob er allerdings in dieser Form Rechtsbestand hat möchte ich gerade mal bezweifeln.

Also lautet der Umkehrschluss: wenn man nicht eingestellt
wird, bekommt man die Kosten nicht erstattet.

Es muß unmißverständlich dargestellt werden das die Kosten nicht übernommen werden, da ist eigentlich kein Raum für wilde Umkehrschlüsse.

Nette Möglichkeit solche Leute schon früh rauszufiltern :smile:

Absolute Unverschähmtheit würde ich das nennen.

Der Plem

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"bitte kommen Sie
zu uns, um sich vorzustellen, danach stellen wir Sie ein

Wow, eine Firma, die Bewerber 100prozentig nach dem Vorstellungsgespräch einstellt, nicht schlecht!

Es muss also ausdrücklich und unmissverständlich darauf
hingewiesen werden, dass

  1. der AG den AN einlädt
  2. der AG die Kosten nicht übernimmt

Dann verklag die Firma doch, wenn dir die 173 EUR so wichtig sind und du dich im Recht fühlst.

Gruß
Steffie

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Dann verklag die Firma doch, wenn dir die 173 EUR so wichtig
sind und du dich im Recht fühlst.

Warum nicht, für manche Menschen sind 173€ fast einen halben Monat Leben.

Vieleicht mal wieder auf der Erde ankommen, der Plem