Habe einen Vorstellungsgespräch in Nürnberg wahrgenommen und fuhr dafür von Berlin aus mit dem ICE (Kosten - 173 Euro). Nun wollte ich die Fahrtkosten erstattet haben, aber die Firma weigerte sich, mit der Begründung, dass sich nur im Falle einer Einstellung die Kosten erstatten würde, zu der es ja noch nicht gekommen sei. Ich sollte die Kosten von der Steuer absetzen lassen. Ich bin aber Student und habe kein steuerrelevantes Einkommen. In der Einladung stand:
„Die Reisekosten erstatten wir nach erfolgter Einstellung.“
Für mich hat dieser Satz nur die Bedeutung, dass die Kosten nach der Einstellung erstattet werden, und nicht davor. Ich kann da nicht herauslesen, dass die Kosten nicht erstattet werden, wenn es zur keiner Einstellung kommt. Es muss doch explizit erwähnt werden, dass die Kosten nicht erstattet werden? Oder es muss sinngemäß etwas anderes vereinbart werden. Richtig?