Wer kann mir sagen, wo ich die rechtlichen Grundlagen finde, an denen erklärt ist, wer zur erweiterten Schulleitung gehört. Gehört z. B. eine Bildungsgangkoordinatorin an einem Berufskolleg automatisch zur erweiterten Schulleitung? Gilt dies nur für die selbstständige Schule? Ist dies abhängig von der Größe der Schule?
Welche Rechten und Pflichten hat die erweiterte Schulleitung?
Danke sehr für Eure Hilfe!
wo ich die rechtlichen Grundlagen finde,
sofern es sich um öffentliche Schulen handelt, im Schulgesetz des Landes deiner Wahl
auch ohne Gruß