Liebe WWWler,
kennt sich hier jemand mit Haftungsfragen aus und kann mir
in diesem fiktiven Fall weiterhelfen?
Eine 13jährige Schülerin fährt nach dem Unterricht auf
direktem Weg mit dem Fahrrad nach Hause. Während der Fahrt betritt ein kleines
Kind unvermittelt und ungestüm den Radweg. Um eine Kollision mit dem Kind zu verhindern,
weicht die Schülerin auf dem Radweg scharf nach links aus, wobei sie mit einem sie gerade
überholenden gleichaltrigen Mitschüler zusammenstößt. Schülerin und Mitschüler
stürzen beide. Sie zieht sich einen Handgelenksbruch und Prellungen im
Bauchbereich zu. Er bleibt unverletzt, allerdings entsteht an seinem Rad
erheblicher Sachschaden (350 €). Das kleine Kind, das auf den Radweg trat, kann
nicht identifiziert werden. Nach dem ganzen Unfalltrubel mit Rettungswagen ist es
einfach nicht mehr da. Eltern des Kindes waren nicht erkennbar.
Ich weiß, dass für den Rettungswagen und die Behandlung im
Krankenhaus die gesetzliche Unfallversicherung aufkommt.
Aber wie steht es um das Rad des angefahrenen Mitschülers?
Muss hier die Schülerin haften, weil das Kleinkind (bzw. seine Eltern nicht
auffindbar sind)? Oder zahlt die gesetzliche Unfallversicherung auch
Sachschäden? Oder bleibt der Schüler auf dem Schaden sitzen?
Es gibt eine private Haftpflichtversicherung der Eltern der
Schülerin, die ihre Eltern aber nur ungern in Anspruch nehmen möchten, weil sie
in den vergangenen zwei Jahren bereits drei durch ihre Kinder verursachte
Schäden einreichen mussten und nun eine Vertragskündigung befürchten.
Vielen Dank für sachkundige Hinweise.
Matt