Wer haftet bei Fahrten für die Arbeitsstelle für Schäden am eigenen Fahrzeug?

Angenommen eine Näpa /Verha deren Zusatz- Ausbildung der Arbeigeber komplett zahlte ,hatte einen kleinen Blechschaden während einer vom Arbeitgeber veranlaßten Fahrt allerdings mit eigenem PKW.Für Fahrten wird regelmäßig Kilometergeld 30 ct pro gefahrenem Kilometer vereinbart und bezahlt. Wer bezahlt jetzt den Schaden am PKW -der Arbeitgeber oder der Angestellte? ?

Verhairatete Nähmaschinen-Patentanwälte und andere Arbeitnehmer bekommen Unfallschäden vom Arbeitgeber ersetzt, wenn

  • der Unfall auf einer vom Arbeitgeber veranlassten Dienstfahrt passiert
  • der Unfall auf Grund leichter Fahrlässigkeit entstand (es gibt für „mittlere“ Fahrlässigkeit eine Aufteilung, bei grober Fahrlässigkeit zahlt der AN alles selber)
  • die bezahlte Kilometerpauschale so niedrig ist, dass sie nicht das Risiko abdeckt.

Da wohl nur diese 30ct bezahlt wurden und die Fahrt auf Weisung des AG geschah, würde man nun den Grad der Fahrlässigkeit bestimmen müssen.

Der AG wäre gut beraten, durch Zahlung einer angemesseneren Pauschale das Risiko von Unfällen komplett auf den AN abzuwälzen. 30ct reichen sowieso bei fast keinem Auto, um die Kosten abzudecken!

Hallo,

Kommt sicher auch auf die Anschaffungs- und laufenden Kosten sowie die Laufleistung an. Allein die Anschaffungskosten eines Dacia Sandero, der 20.000km im Jahr läuft, dürften schon ein ganz anderes Bild abgeben als die eine Q7 mit allem Schnickschnack, der nur 10.000 km läuft. Sowas muss dann der AG vor Ermittlung einer entsprechenden km-Pauschale ermitteln oder gibt es auch für sowas quasi pauschale Pauschalen?

Grüße