Wer haftet bei falsch angeschlossenem Herd?

Hallo,
folgender Fall:
In einer Mietwohnung gibt es Stromausfall. Der Elektriker kommt, stellt fest, dass der Herd verursacht, dass die Sicherung rausspringt und dann, dass der Herd falsch angeschlossen wurde.
Der Mieter sagt, der Herd wurde aber 10 Jahre lang so benutzt (womöglich selten). Die Wohnung hat vor 1 Jahr den Besitzer gewechselt.
Wer würde für die Kosten des Elektrikers aufkommen müssen, wenn der Herd schon vor 11 Jahren eingebaut war, also noch bevor der Mieter kam? Der vorherige Vermieter? Der Elektriker, der den Herd damals falsch eingebaut hat? Der neue Vermieter?

Wer denn sonst ?
ich nehme ja an, der Mieter hat sich an ihn gewandt und um einen Elektriker gebeten.
Oder nicht ?

Der aktuelle Vermieter kann sich ja bemühen den Schaden auf alte Verursacher abzuwälzen. Viel Glück dabei !

MfG
duck313

Okay, und wie wäre es in dem folgenden Fall:
Als der jetzige Mieter X einzog, wurde ihm die Wohnung von einer Firma Y zur Verfügung gestellt, die die Wohnungen ihrerseits für ihre Mitarbeiter anmietete, also nicht Eigentümer war. Diese, als Mieterin Y, ließ den Herd anschließen. Inzwischen besteht der Mietvertrag direkt zwischen dem neuen Vermieter und Mieter X. Dem Mieter X gehört der Herd.
Muss nun der Mieter die Kosten tragen oder der Vermieter?

Durch wen?

Einen guten Bekannten. :grinning:

Wenn das so ist, dann muß natürlich der Mieter die Kosten tragen.

Was hat der Vermieter mit dem Herd zu tun, der dem Mieter gehört?

Der Mieter. Es ist sein Herd. Der Vermieter müsste „nur“ haften für Fehler am Sicherungskasten und der fest verlegten Leitung bis zur Herdanschlussdose.
Ab da wäre es deine Zuständigkeit.

Du könntest aber grundsätzlich den damaligen Vermieter Y in die Pflicht nehmen. Er hatte den Herd so übergeben, offenbar mit einem Fehler der sich erst nach Jahren zeigte.

MfG
duck313

Okay, danke.
Ich war mir nur unsicher wegen dieser Situation mit der Firma Y, die gleichzeitig Mieterin des Eigentümers und Vermieter des jetzigen Mieters war. Wenn diese den Herd eingebaut hat, der jetzt dem Mieter gehört, hätte es ja sein können, dass der jetzige Eigentümer als heutiger Vermieter quasi die Rechtsfolge der bisherigen Vermieterin Y antritt und somit für die Folgen des falschen Anschlusses bezahlen muss.
Aber so scheint es ja nicht zu sein.
Dankeschön.

Wobei sich aber im Text des Fragestellers vermutlich ein Fehler eingeschlichen hat, was man zuerst noch klären müsste.

Der Besitzer ist bei einer vermieteten Wohnung nicht der Eigentümer (Vermieter) sondern der Mieter.

Nö.

Das ist zwar richtig, aber es ist auch am bisherigen Verlauf klar zu erkennen, dass er einen Vermieter- und keinen Mieterwechsel meinte!

Oje, wie kompliziert. Ich hatte „Eigentümer“ und „Besitzer“ synonym verwendet.
Also A = Eigentümer seit 1 Jahr und heutiger Vermieter von X
B = Voreigentümer
Y = Ehemaliger Mieter (noch unter Voreigentümer) und Vermieter von X
X = Mieter seit 10 Jahren
Einbau des Herds erfolgte entweder durch X, dann ist alles klar, oder durch Y.

Wie jetzt? Du bist X und weißt nicht, ob Du den Herd selber eingebaut hast oder wer anders? :wink:

Wer hat denn den Herd ursprünglich gekauft und bezahlt?
Wer hat den Anschluß beauftragt?
Und wie ist er zu Deinem Eigentum geworden?

Fragen über Fragen …!

Ich denke aber, nach 10 Jahren hast Du keine Chance mehr.
Sei lieber glücklich darüber, daß Dir der Herd nicht um die Ohren geflogen ist.

Sicher, nur bedeutet dies aber nicht, dass der Vermieter für den Einbau zuständig ist. Könnte auch der ehemalige Mieter gewesen sein.

Und dies bei einer Rechtsfrage!
Bedeutet dann aber auch, dass die Antworten teilweise falsch sind, weil man sich auf deinen Text bezieht.