Von einem Mitarbeiter wurde eine Warensendung irrtümlich als unversichertes Päckchen anstatt als versichertes Paket verschickt. Nun ist die Sendung verschwunden und ein Schaden von 140,- € entstanden. Wer haftet nun? die Betriebshaftpflicht der Firma oder die Prvathaftpflicht des Mitarbeiters?
Hallo,
wenn der Mitarbeiter im Auftrag der Firma gehandelt hat, dann hatet die Firma.
Mfg
F.-W. Hollmann-Raabe
die betriebshaftpflicht der firma bleibt zuständig.
die „private“ haftpflicht kann nicht zuständig sein - die kann nur den „privaten bereich“ abdecken!
Die Privathaftpflicht des Mitabeiters auf keinen Fall, da nicht privat.
Die Betriebshaftpflicht leistet i.d.R. nur bei Schäden, die einem Dritten zugefügt werden.
Aber selbst für ein unversichertes Paket gibt es eine Sendungsverfolgung und der Paketdienst dokumentiert, wann die Sendung zugestellt wird. Mit einem Einlieferungsbeleg sollten Sie m.E. zuerst den Paketdienst in Haftung nehmen.
Guten Tag, MannyChaos,eine private Haftpflicht ist grundssätzlich nicht für berufliche Belange zuständig, das gilt ausgeschlossen. Ob der Unternehmer seinen Betriebshaftpflichtvertrag so gestaltet hat, dass der Fehler des Miarbeiters versichert gilt, wissen wir natürlich nicht, das muss man dort erfragen. Das Verschwinden eine Sache stellt in rechlticher Hinsicht keinen Folge-Sachschaden dar. mfG versifa