Hallo,
wir haben eine Vereinbarung mit der Post, dass sie Pakete, wenn wir nicht da sind, in der Garage ablegen können. Kommt nicht besonders oft vor, aber ab und an finden wir ein Paket, das direkt bei der Tür in der Garage liegt.
Nun hat aber neulich so ein Schlaumeier von Zusteller das Paket mitten in die Garage gelegt. Mein Mann öffnete das Tor per Fernbedienung, fuhr in die Garage - und gleich mal mitten auf das Paket drauf. Dass der Inhalt (technisches Gerät) nichts abbekommen hat, war reine Glückssache.
Nun würde mich interessiere: Müsste der Zusteller haften, weil man davon ausgehen darf, dass er mitdenkt, und das Paket an den Rand der Garage legen sollte? Oder wären wir selbst schuld, weil wir bei dieser Vereinbarung (die wie gesagt nur ca. 3-4x im Jahr zutrifft) eben immer vorsichtig in die Garage fahren müssten, weil ja immer ein Paket da liegen könnte? Ich muss dazu sagen, dass die Zufahrt etwas bergauf geht, so dass man den Garagenboden beim Einfahren nicht sofort sehen kann.
Oder gehört das ins Rechtsbrett?
Danke,
Julia