Wer haftet bei regenwasserschäden

Hallo alle zusammen,

nach gestrigem heftigen Regenfall, lief genügend Wasser vom geschlossenen Balkon ins Wohnzimmer meines Nachbarn über mir. Danach dann an meinen Wänden hinab und auch der Fernseher hats abbekommen. Nichtsahnend kam ich nach Hause und machte den Fernseher noch an … nun gut - Fernseher also jetzt dahin.

Meine Hausversicherung sagt:
„Wir kommen für den Schaden in Ihrer Wohnung (Wände) auf. Der Maler wird nach circa 2-4 Wochen kompletter Trocknungszeit zum Streichen kommen. Den Fernseher zahlen wir nicht.“

Mein Nachbar sagt:
„Beim Streichen helfe ich dir gerne, doch in der Police meiner Haftplicht steht, dass sie nicht für Regenwasserschäden aufkommt.“

Mein Bekannter, der Versicherungswesen studierte, sagt:
„Dir kann egal sein WIE das alles passiert ist. Wichtig ist, dass du einen Schaden erlangt hast, der abzudecken ist. Die Haftplicht deines Nachbarn greift hier, da der Schaden von seiner Wohnung in deine Wohnung geschehen ist.“

Eine Hausratsversicherung habe ich nicht.

Wer zahlt? Was ist mein nächster Schritt? Ich habe keine Mietschutzversicherung, bin in keinem Mieterschutzbund etc.
Wie komme ich zu meinem Recht?

Über Feedback wäre ich dankbar.

Liebe Grüsse
Sabine

Hallo Sabine,

eine Ferndiagnose via Internet ist schwierig.

Ich versuche eine einfache Antwort (als reine Gefälligkeit, ohne Anspruch auf Vollständigkeit).

Haftpflichtversicherung (kurz HP) deines Nachbarn :

Hier hast Du das Problem, dass ich kein Verschulden deines Nachbarn erkennen kann (im juristischen Sinne). Dies wäre aber eine Vorraussetzung für einen Haftungsanspruch nach § 823 BGB.

Ob die HP deines Nachbarn „Regenwasserschäden“ nicht bezahlt, bleibt daher nachrangig.

Haben Sie den schon schriftlich abgelehnt (da könnte man die Begründung erkennen)?

z.B:
Sollten Sie sich z.B auf Allmählichkeitsschaden (hier werden Niederschlagschäden behandelt) berufen, so ist die Klausel umstritten (und könnte man u.U angreifen).

Aber du hättest immer noch das Problem der Haftung (s.o)

Dein Bekannter meint wohl als Anspruchsgrundlage einen nachbarschaftlichen Ausgleichsanspruchs nach § 906 BGB. Aber auch hier dürfte es an den Voraussetzungen mangeln.

Insgesamt schätze ich Deine Chancen - bei kursorischer Prüfung - leider als gering ein.
Für eine genaue Beurteilung müßte man den Sachverhalt weiter aufklären (Kosten-/Nutzenfrage).

Eventl. kannst Du die HP um eine Kulanz bitten.

LG
Robert

Hallo Sabine,

bist du Mieter oder Eigentümer der Wohnung? Wenn du Mieter bist würde ich mich an den Vermieter wenden. Der soll seine Haus & Grundbesitzer Haftpflicht anrufen. Das Gebäude war aus meiner Sicht an dem Wasserschaden schuld, da es ja anscheinend nicht dicht war, und das gehört ihm. Wenn der Nachbar schuld war (z.B. dass er die Balkontür nicht geschlossen hatte oder ähnliches) dann zahlt seine Haftpflicht selbst wenn da drin steht, dass sie für Regenwasser nicht zahlt. Wenn dir das Haus oder die Wohnung gehört dann wird dir niemand den Schaden zahlen (außer vielleicht dein Nachbar), da es dann ein Eigenschaden ist.

Gruß
Dennis

Hallo Dennis,

lieben Dank für dein Feedback.
Ich bin Mieterin und ich habe mich bereits an den Vermieter gewandt. Die Aussage von dort war, dass sie die Sanierung an den Wänden vornehmen werden, den Fernseher aber weder die Haftpflicht des Vermieters noch die Haftplicht des Nachbarn ersetzen werden.
Der Nachbar hatte die Balkontür zu und konnte in der Vergangenheit keine undichten Stellen an der Balkontür erkennen.
Der Vermieter beruft sich darauf, dass sie nur für Gebäudeschäden aufkommen, in diesem Fall aber nicht die undichte Balkontür, da dieser Fall erstmalig auftritt.
Mein Nachbar ist sehr kulant und möchte mir gerne entgegenkommen - was passiert nun, wenn er bei der Versicherung angibt, dass er die Balkontür offen hatte? Rein theoretisch.

Lieben Gruß
Sabine

Lieber Robert,

danke für dein Feedback.
Mir ist bewusst, dass meine Chancen gering sind. Oder besser gesagt - es wird mir allmählich bewusster.
Wie sieht der Fall aus, wenn mein Nachbar nun angeben würde, dass er die Balkontür offen gelassen hatte? Kommt seine HP dann für den Fernseher auf? Oder sieht es gar so aus, dass er auch für den Schaden an den Wänden aufkommen müsste?
Alles nur rein theoretisch. Ich möchte nur gemeinsam mit meinem Nachbarn eine vertretbare Lösung finden.

Liebe Grüße
Sabine

Das wird der Sachbearbeiter entscheiden, aber dann war er ja an dem Wasserschaden schuld und hat fahrlässig gehandelt. Dann müsste die Versicherung zahlen. 100% ig kann ich es dir aber auch nicht sagen. Das ist dann schon fast ein Fall für einen Rechtsanwalt, wenn sich alle weigern zu zahlen. Einer von beiden hat schuld und müssen dir den Schaden ersetzen. Hast du eine Rechtsschutzversicherung?

Gruß
Dennis

Hallo Sabine,

das ist eine gute Frage!Leider kann ich dir da nicht
kompetent weiterhelfen!
Meines Erachtens kann der Schaden nur dann gedeckt
sein wenn der Gebäudeeigentümer über die Wohngebaeudeversicherung
Elementarschäden bzw. wenn deine Hausratversicherung diese auch mitversichert hat.
LG

Hallo Sabine !
Da hast Du tatsächlich ein recht schwieriges Problem, dass sich kaum zu Deiner Zufriedenheit lösen lassen wird.
Am einfachsten wäre eine eigene Hausratversicherung mit Überspannungschäden gewesen. Dann wäre das Problem
schon gelöst.
Das Geld für eine eigene Hausratversicherung hast Du Dir aber gespart und nun stehst Du schlecht da.
Dritte haften nicht weil es vermutlich ein Elementarschaden war, den man erst seit wenigen Jahren überhaupt versichern kann. Selbst wenn Dein Vermieter eine solche Versicherung hat (Überschwemmungen, Schneebruch, Erdbeben u.ä.) wird Dir das kaum etwas nützen, weil er nur das Gebäude selbst und alle damit fest verbundenen Gegenstände (Heizungssteuerungen, Gemeinschaftsantennen u.v.m.) versichert hätte.

Wenn Du niemanden ein Verschulden nachweisen kannst, z.B. dem Vermieter, weil er wusste, dass undichte Stellen nicht abgedichtet wurden, dann bleibst Du auf Deinem Schaden sitzen. Dein Vermieter könnte dann in einem solchen Fall sein Vermieterhaftpflicht in Anspruch nehmen.

Man kann halt nicht alles versichern und trägt allein schon wegen der ansonsten unbezahlbaren Prämien, geringe und kalkulierbare Risiken selbst.
Leider kann ich Dir keine bessere Auskunft geben.
Letztlich erkläre ich abschließend noch, dass ich
keinerlei Haftung für diesen Ausführungen übernehme, weder für die Richtigkeit und auch nicht wegen evtl. fehlender Vollständigkeit.

Gruß aus Iserlohn von
Dieter G.

Hallo Sabine Maria,

dein Bekannter hat Recht. Der Nachbar über Dir haftet für Deinen Schaden. Wenn der Schaden an Deinem Fernseher von dem Wassereinbruch kommt und das ein Fachmann feststellt wird meistens auch dafür gehaftet, je nachdem was Dein Nachbar für eine Police hat. Auf jeden Fall lass Dir für alles einen Kostenvoranschlag geben, dann prüft der Versicherer was er zahlt und Du kannst dann entscheiden ob Du das machen läßt oder das Geld nimmst und es selber machst.

Hallo Sabine,

sollte die Türe offen gestanden haben spräche einiges für Fahrlässigkeit (eine Form des Verschuldens). Wobei es auf die Gesamtumstände ankommt.

Bei einfacher und grober Fahrlässigkeit ist die Voraussetzung zur Haftung erfüllt und m.E müßte die HP dann auch zahlen.

Handelt der Nachbar vorsätzlich (bedingt oder absolut) haftet der Nachbar zwar auch, aber seine Versicherung lehnt die Deckung ab (Vorsatzhandlung sind i.d.R grundsätzlich ausgeschlossen).

z.B
Wer die Türe offen läßt und soviel Regen eindringt, dass die Wohnung unterhalb so durchnässt (wie von dir beschrieben) handelt m.E wohl fahrlässig (zumindest einfache Fahrlässigkeit).
Wobei auch andere Sachen noch eine Rolle spielen (z.B. wie lange geöffnet, ob Nachbar in oder außerhalb der Wohnung war; ob Unwetter zu erwarten/erkennen waren; die Absicht des Nachbarn, …).

Wer für einen längeren Zeitraum offen läßt und event. noch die Wohnung verläßt handelt m.E wohl grob Fahrlässig (wenn es keinen Entschuldigungsgrund gibt).

Vorsicht hier könnte aber auch schon bedingter Vorsatz vorliegen (z.B wenn sich der Nachbar der schädigen Wirkung bewußt war, sich aber dachte, es wird scchon gut gehen)
Folge wäre: kein Versicherungsschutz in HP.

Was die Wände betrifft…

Grundsatz.
Liegt ein Verschulden vor, könnte die Gebäude- Eigentümer/ Versicherung beim Verursacher regressieren (gehen i.d.R erstmal in Vorleistung und holen sich das Geld wieder). Dies wird von Versicherungen aber wenn, erst ab grober Fahrlässigkeit möglich/gemacht (auch i. Abhängig von der Schadenhöhe).

Du siehst die Sache ist nicht ganz einfach und es hängt sehr davon ab wie es war.
Daher würde ich dir auch immer zur Wahrheit raten. Denn eine Täuschung der Versicherung kann fatale Folgen haben.

Desweitern erscheint mir, dass Du deine Versicherung/Risikosituation von einen Experten überprüfen lassen solltest (auch hier gilt: Versicherung/Beratung ist nicht gleich Versicherung/Beratung).

LG
Robert

Hallo Sabine,

es handelt sich hier um keine versicherungstechn., sondern eine rein juristische Fragestellung. Ich bin kein Jurist, meine aber folgendes:
Du solltest nachweislich und schriftlich einen Schadenersatzanspruch in Höhe der Maler- und Fernseherkosten beim Ober-Nachbarn und dem Eigentümer von dessen Wohnung (falls nicht identisch) geltend machen.
Das Wasser kam daher. Es ist für dich unerheblich, ob und ggf. wo und wie die versichert sind.
Sollte keine Zahlung erfolgen, nimmste dir einen Anwalt und lässt machen. Wichtig aber ist, dass du ihm gegenüber deine Ansprüche schriftlich und nachweislich (Zeugen / Einschreiben etc.) anmeldest.

Wie erwähnt, es ist eine jur. Frage, Du solltest daher auf jeden Fall noch mal einen Juristen fragen.

VG Jens
www.jens-sternberg.de

keine ahnung kann nur bei krankenversicherung helfen

Das die Gebäudeversicherung nur die Schäden des Gebäudes sprich die Wände bezahlt ist soweit korrekt. Für den Hausrat (Fernseher) müsste eine eigene Versicherung abgeschlossen werden. Tut mir leid, dass ich dir da keine Hilfe bin.

Mo