Wer haftet für Schäden bei aufgestellten Automat?

Wenn ein Automatenaufsteller einen Platz zum Aufstellen mietet, wer haftet für Schäden an Personen oder am Gebäude, wenn Das Gerät z.B brennt? Oder Wenn ein unbekannter randaliert, sich Zutritt verschafft, um den Automaten zu leeren?

Sind das Fälle für die Betriebshaftpflichtversicherung des Aufstellers? Oder muss das anders versichert werden? Oder sind das Gebäudeschäden, die über die Gebäudeversicherung reguliert werden würden? Oder muss das der Aufsteller ausgleichen oder bleibt der Eigentümer des Hauses auf dem Schaden sitzen?

Weiß das jemand und kann mir einen Tipp geben? Viele, vielen Dank schon einmal im Voraus!

Das wäre doch Sache des Aufstellers, es ist sein Schaden.

Und „brennen“ ? Das setzt voraus der Automat hat einen Stromanschluss . Gut, das gibt es. Aber auch dafür träte die Versicherung des Aufstellers ein.

Wenn der mutwillig angesteckt würde, dafür kann ja der Aufsteller nichts.
Das wäre allgemeines Lebensrisiko. Vor den Folgeschäden am Gebäude etwa würde Dich deine Gebäudeversicherung schützen.

Wenn man einem Aufsteller erlaubt an oder in seinem Gebäude so einen Automaten aufzustellen so sollte man auf eine solche Versicherung achten und sich ggf. nachweisen lassen.

MfG
duck313

hi,

ich denke er meint, dass beim verschaffen des Zuganges durchaus auch Schäden entstehen, die nicht den Automat selbst betreffen.

grüße
lipi

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Hi!

Das gibt es? Ich denke, das ist Standard, zumindest bei den Automaten, die mir das einfallen:
Spielautomaten, Kaffeeautomaten, Snackautomaten, Fahrkartenautomaten, Geldautomaten…
Jetzt würde mich interessieren, an welche Automaten du denkst, die ohne Strom laufen.

Grüßle
Diva

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Zigarettenautomat im Freien ? Da ich die nicht nutze bin ich über die „technische Aufrüstung“ gegenüber simplen Münzautomaten nicht so vertraut.
Gibt es eigentlich noch Kaugummiautomaten ?

Hallo,

ich bin da auch nicht auf dem Laufenden aber so weit ich mich erinnere sind die meisten (oder alle?) seit x Jahren mit EC-Karten Pflicht. Nicht zum Bezahlen, sondern als Altersnachweis.

Die habe ich im Freien schon länger nicht mehr gesehen. In größeren Kaufhäusern gibt es definitv noch vereinzelt von den Freistehenden in Säulenform mit Kugel obendrauf, bei denen die Ware z.B. in einer Spirale nach unten zur Ausgabe rutscht. Alternativ gibts die selben Automaten auch für Gummibälle oder ganz selten für irgendwelche Plüschfiguren und Gimmicks.

Ohne Strom würden mir sonst nur noch Automaten für Damenbinden, Kondome und Sexgimmicks einfallen.

Gruß
Tobias

hi,

vereinzelt schon.

Aber ist dir aufgefallen, dass die fast immer im Freien hängen?
Da geht’s letztlich auch ums vermeiden von Beschädigungen, wenn die Kaugummibärenbande die Automaten wieder serienweise leer räumt.

grüße
lipi

Habe mit der Gebäudeversicherung gesprochen. Gebäudeschäden wären versichert. Schäden am Automaten treffen den Aufsteller oder Geräteeigentümer. Vielen Dank Euch allen!

Nicht nur, denn wenn dadurch die Hütte abbrennt, ist zuerst einmal die Gebäudeversicherung des Hauseigentümers gefragt.

Genau, so hat sich das dann auch geklärt. Die Gebäudeversicherung hat bewertet, dass der Automat nicht die Gefahr erhöht und ist bei Gebäudeversicherungsschäden mit versichert. Also nicht der Automat an sich. Schäden am Automaten treffen den Aufsteller.