Wer haftet für Unfall- oder Tierschäden infolge einer Treibjagd?

Hallo Zusammen,

letzten Samstag gab es hier bei uns eine Treibjagd. Die Geschwindigkeit wurde auf einer Strecke von ca. 5 Kilometern auf 30 km/h begrenzt. Am Anfang und Ende der Strecke standen Typen des militanten Trachtenvereins (JÄGER; keine Polizisten) mit Warnwesten, machten sich wichtig und ermahnten die Autofahrer, sich vor Hunden und anderem Getier in Acht zu nehmen…

Was passiert, wenn man so einen wildgewordenen Köter, welcher gerade seinen „Killerinstinkt“ auslebt, anfährt oder gar tötet (bei 'nem Unfall natürlich)? - Das Auto kaputt, Tierarzt, Menschenarzt (u. U.), Polizei… Wer zahlt nachher was? Das ist ja wahrscheinlich so vom Jäger gewollt, dass die Hunde einfach über die Straße rennen, weil nicht angeleint…

Gruß Oberberger

PS: Ja, ich kann dieses Trachtengehabe mit Rumballern nicht leiden; die Frage ist aber ernst gemeint! …trotz dass ich mich im September (unter diesem Namen) angemeldet hatte!

Stimmt, die armen Tiere. Sagte er und biss in sein Kotlett vom Discounter. Zu deiner Frage: § 823 BGB.

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Im Discounter jagen die aber nicht! - Im Übrigen hasse ich Wild (-fleisch); schmeckt furchtbar sauer.

Könntest Du das bitte ein bisschen erläutern?

§ 823

(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen (???) widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

(2) Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, welcher gegen ein den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstößt. Ist nach dem Inhalt des Gesetzes ein Verstoß gegen dieses auch ohne Verschulden möglich, so tritt die Ersatzpflicht nur im Falle des Verschuldens ein.

Wer handelt in diesem Beispiel vorsätzlich oder fahrlässig? Der Jäger? Der Autofahrer? Wer muss wem was bezahlen?

Gruß Oberberger

bei einer treibjagd treiben die treiber und jagen die jäger. hunde sind da keine ohne leine unterwegs.

und wenn wer trotz warnung ein tier überfährt kommt es halt drauf an.

Rennen da keine blut-sabbernden Rudel von Kampfdackeln über die Straße, irgendwelches Getier hetzend, während die Jäger hinterherlaufen? - Warum wird dann explizit vor über die Straße laufenden Hunden gewarnt, wenn die Jäger nur „Gassi“ mit denen gehen?

Gruß Oberberger

Der Jäger kann fahrlässig handeln wenn er den Hund frei rumlaufen lässt und riskiert dass er auf die Strasse läuft. Der Autofahrer kann fahrlässig handeln wenn er weiss dass eine Jagd stattfindet (Menschen in Warnwesten die ihn darauf hinweisen) und trotzdem mit 100 km/h über die Landstrasse die durch den Wald führt fährt.

Wer mit wieiviel haftet entscheidet dann wohl letztendlich ein Richter.

Okay, also alles ganz normal; niemand mit irgendwelchen „Sonderrechten“…

Danke Dir, Gruß Oberberger

Nur weil sich jemand eine Warnweste anzieht hat er keine Sonderrechte. Egal wie wichtig er tut.

nein.

wie du weiter oben nachlesen kannst:

die hunde sind nur zum angst-machen dabei. gebell und geruch. die sollen schließlich weder versehentlich erschossen werden noch will man, dass die hunde das wild verletzen. und zum spuren-folgen muss man sie auch nicht von der leine lassen.

wir sind nicht in gb, hier gibt es keine echten jagdhunde mehr.

Hunde werden bei Treibjagden idR dazu eingesetzt, das abgeschossene Niederwild zu apportieren oder angeschossenes Wild aufzustöbern.
Drückjagden kommen bei uns nicht so oft vor. Der Dackel wird, wenn überhaupt, dazu eingesetzt, Füchse aus dem Bau zu treiben und nicht um Wild aus dem Dickicht zu jagen.
Und Hunde sind bei uns üblicherweise versichert, fall sie Schaden anrichten sollten. Bei einer Wildsau ist das von fall zu Fall unterschiedlich.

Genau, wer sollte denn die Wildsau versichert haben??? und selber, …, nicht glaubhaft.

lg tugu

Hi,
egal, ob Wildsau oder Hund, in der Teilkasko ist im Regelfalle der Schaden durch Tieranprall versichert. (Billigtarife evtl. ausgenommen.)

Ja, genau das kann dazu führen, dass die Haftpflichtversicherung den „Schaden“ an dem (armen) Hund anerkennt, und eine horrende Tierarztrechnung übernimmt. Das darf dann der VN in den nächsten. Jahren, durch erhöhte Prämien bezahlen…

Ja Danke, Oberberger

PS: Ich mag Hunde!

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Ja, das wusste ich nicht; ich habe mein Wissen zum Thema „Treibjagd“, maximal aus dem Fernsehen und von dem „Fahnenschwenker“ mit seinen Schildern, die vor einer solchen warnten…

Gruß Oberberger

Leider die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung! - Bäääm…

Gruß Oberberger

PS: Für den Hund!

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Hi
sei doch froh, dass da überhaupt jemand den Grund für die Geschwindigkeitsbegrenzung genannt hat.
Hier bei uns wird die Geschwindigkeit reduziert und ein Schild mit „Treibjagd“ aufgestellt.
Bei nem Unfall gilt dann erst mal § 3 StVO - danach § 1 Abs. 2 StVO.
Der Jäger/Jagdpächter haftet nur bei Verschulden, was im Einzelfall geprüft werden muss.

Gruß
HaweThie

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Haha, ich lach mich kaputt. Das ist Deutschland live und in Farbe.
Solche Wichtigtuer aber auch, die da einfach so auf eine Gefahr aufmerksam machen wollen.