es wurde beim Händler was gekauft und nach einiger Zeit nach
Absprache wieder zurück gesendet. Dies wurde in Päckchen
gemacht somit leider nicht versichert. Nun wird behauptet es
sei nichts zurückgekommen und ich hätte Pech gehabt.
Zurecht: Nicht die Versicherung, der Nachweis der Rücksendung ist dein Problem
§ 357 (2) BGB bestimmt: „Der Verbraucher ist bei Ausübung des Widerrufsrechts zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Sache durch Paket versandt werden kann. Kosten und Gefahr der Rücksendung trägt bei Widerruf und Rückgabe der Unternehmer.“
Nur: Welche Rücksendung gab es denn? Kein Einlieferungsbeleg, keine Rücksendung, keine Erstattung
Eine Portobeleg reicht da keinesfalls aus und mir ist kein Fall bekannt, wo (nachträgliche) Zeugen der Sendungsaufgabe widerstreitend zum Erfolg geführt hätte.
Das Widerrufsrecht ist aus gutem Grund so geregelt, weil es sonst kostenlosem Warenbezug Tür und Tor öffnen würde
G imager761