Wer haftet nun?

Hallo,

es wurde beim Händler was gekauft und nach einiger Zeit nach Absprache wieder zurück gesendet. Dies wurde in Päckchen gemacht somit leider nicht versichert. Nun wird behauptet es sei nichts zurückgekommen und ich hätte Pech gehabt.

Nachforschungsantrag blieb erfolglos.

Wert war über 150€

Hallo!

Käme darauf an, was das für eine Rücksendung war.

War das eine freiwillige Rücknahme des Händlers(Kulanz), evtl. nach der gesetzlichen 14 -Tage-Frist des Widerrufs ? Dann wäre es Pech. Risiko liegt beim Kunden !

War es innerhalb der 14 Tage, dann liegt Risiko beim Händler. Ebenso bei Rückgabe wegen Mängeln.

Und was hast Du nun gespart mit Päckchen gegenüber Paket ?

2 oder 3 € und hast jetzt 150 € Schaden !

mfG
duck313

Es gibt über diese 14 Tage noch 21 Tage Geld zurück Garantie Also insgesammt 35 Tage Zeit diese habe ich genutzt und war auch noch 10 Tage in der Zeit.

Da stand nur das ich es in dem Falle auf meine Kosten Retoure senden muss, aber da steht nichts von versichert.

da hast du doch bestimmt mal ne quelle zu, wie duck schon sagte, nach den 14 tagen wirds dein problem sein.

Hallo!

Da ist also freiwillig eine längere Rückgabefrist eingeräumt. Und dann gelten die Bedingungen des Händlers.
Und wenn nichts zur Haftung vereinbart war, dann kann man kaum annehmen, der Händler muss auch noch für das Verlustrisiko haften. Er gibt Geld zurück, wenn Kunde die Ware zurückgibt.
Und da ist der Kunde eben in der Pflicht, nachzuweisen, Ware wurde zurückgegeben.
Im Ladengeschäft wäre das persönliche Übergabe. Dann ist es klar.

Und bei Postweg ? Da ist es Sache des Kunden dafür zu sorgen, Ware kommt auch dort an. Und hier genügt eben nicht der Nachweis der Absendung, also Quittung vom Paket oder Einschreibenbeleg.
Nein, die Ware selbst muss ankommen. Bei versichertem Versand haftet ja nicht der Händler, sondern die Post/DHL. Vom Händler bekommt man kein Geld zurück ! Nur von der Post/DHL.

MfG
duck313

es wurde beim Händler was gekauft und nach einiger Zeit nach
Absprache wieder zurück gesendet. Dies wurde in Päckchen
gemacht somit leider nicht versichert. Nun wird behauptet es
sei nichts zurückgekommen und ich hätte Pech gehabt.

Zurecht: Nicht die Versicherung, der Nachweis der Rücksendung ist dein Problem :open_mouth:

§ 357 (2) BGB bestimmt: „Der Verbraucher ist bei Ausübung des Widerrufsrechts zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Sache durch Paket versandt werden kann. Kosten und Gefahr der Rücksendung trägt bei Widerruf und Rückgabe der Unternehmer.“

Nur: Welche Rücksendung gab es denn? Kein Einlieferungsbeleg, keine Rücksendung, keine Erstattung :frowning:

Eine Portobeleg reicht da keinesfalls aus und mir ist kein Fall bekannt, wo (nachträgliche) Zeugen der Sendungsaufgabe widerstreitend zum Erfolg geführt hätte.

Das Widerrufsrecht ist aus gutem Grund so geregelt, weil es sonst kostenlosem Warenbezug Tür und Tor öffnen würde :frowning:

G imager761