Kann jemand Hilfestellung geben mit eigenen Erfahrungsberichten. Worauf muss man achten. Gibt es zuverlässige Personen die eine Vermittlung möglich machen?
Servus,
was meinst Du mit „Seriosität“?
Wenn Dir jemand vermittelt wird, der Dir nicht passt, fährt er halt wieder nach Hause.
Die Themen Lohnsteuer, Sozialversicherung und Mindestlohn sind so oder so Deine Themen, nicht die der Agentur. Die vermittelt nämlich bloß, sie erbringt keine Werkleistung oder sowas.
Schöne Grüße
MM
Hallo Yogananda!
Prinzipiell gibt es zwei mir bekannte Vermittlungsarten. Die Einen vermitteln selbständiges Personal, das einen Gewebeschein vorweisen kann und direkt verrechnen. Die Anderen werden als „Praktikanten“ vermittelt und werden von der Agentur bezahlt.
Verlange von der Agentur entsprechend der Behinderung ausgebildete Pflegekräfte und lass Dir von ihnen Zeugnisse der absolvierten Kurse vorlegen. Wenn sie nichts vorzuweisen haben, lass sie gleich austauschen.
Bei selbständigen Kräften wäre da noch der Pflegevertrag, den brauchst Du um Förderungen zu erhalten, Muster kann man im Internet herunterladen.
Ebenso müssen sich die Pflegekräfte an der Adresse Deiner Mutter anmelden und diese auch als Adresse der Ausführung des Gewerbes angeben. Das gilt nicht für „Praktikanten“, die sind am Sitz der Agentur gemeldet.
Liste alles von Wert in der Wohnung Deiner Mutter auf und überprüfe den Stand immer vor Personalwechsel.
Dann wäre da noch das Problem des Handgeldes, falls die Pflegekräfte auch einkaufen gehen. Geh erst mal selbst einkaufen, damit Du weißt, wie viel tatsächlich verbraucht wird und gib den Pflegekräften dann dementsprechend Handgeld. Verpflichte die Pflegekräfte die Einkaufsbelege zu sammeln und überprüfe sie genauest, die haben nämlich die Gewohnheit, beim Einkaufsbummel herumliegende Belege zu sammeln, bis vom Handgeld nichts mehr übrig ist und Du eine Nachzahlung leisten musst.
Das sind die Erfahrungen aus 10 Jahren Pflegekräfte für meine Eltern, allerdings in Österreich, aber ich denke in Deutschland wird es nicht anders sein.
MfG
airblue21
Servus,
nach deutschem Recht kann eine weisungsgebundene Tätigkeit nicht selbständig ausgeübt werden.
Außerdem gibt es in D keine wie auch immer geartete Sonderbehandlung von „Praktikanten“: Wenn jemand sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist, ist er sozialversicherungspflichtig (beiläufig mindestens zum Mindestlohn) beschäftigt - ohne Umweg, Wenn und Aber.
Schöne Grüße
MM