Wer hat hier Vorfahrt ? Rechts vor links?

Hi.

Im vorliegendem Fall kommt von rechts eine Straße. Es ist keine Beschilderung bzgl. einer Vorfahrtsregelung vorhanden, die von rechts kommende Straße ist auch keine verkehrsberuhigte Straße.
Gilt hier rechts vor links oder hat der Geradeausfahrer Vorfahrt wg des abgesenkten Bordsteins?

Danke
M.

Bitte besseres und aussagekräftigers Bild machen. die Stellfläche kann man gut erkennen die Straße nicht.

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So sehe ich hier gar keine Straße sondern die Fahrspur eines baulich abgegrenzten Parkplatzes. Die wäre definitiv nicht vorfahrtsberechtigt. Und daran würde sich mE auch nichts ändern, wenn man diesen Parkplatz dann auch an anderen Stellen wieder verlassen könnte/man ihn nutzen könnte um Zufahrt zu dahinter liegenden Straßen zu bekommen.

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Genau deswegen hatte ich das Luftbild dazugetan. Daran kann man den Verlauf nämlich erkennen. Aber bitte gerne hier noch ein Bild:

so wird es deutlich klarer. Da fahren die von Rechtskommenden über den Bordstein.

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Nein, eben nicht. Der Parkplatz ist neben der erwähnten Straße gelagert. Hier kommt tatsächlich eine Straße (!) heraus (Die übrigens nach 50 Metern eine Einbahnstraße ist, in Gegenrichtung, damit der Parkplatz auch von hier erreichbar ist)

D.h.dann …?

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Naja, abgesenkter Bordstein wird in einem Atemzug mit Grundstücksausfahrt genannt, hier muss man allen anderen Vorfahrt gewähren und Fußgänger vorbei lassen.

https://dejure.org/gesetze/StVO/10.html

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Servus,

vor dem abgesenkten Bordstein steht aber noch ein tückisches oder.

Schöne Grüße

MM

Kann man so sehen, muss man aber nicht :wink: Die einheitliche Gestaltung der Oberfläche und die Abgrenzung gegenüber der Straße, von der aus das Foto gemacht wurde, geht ja auch diesseits der „Straße“ weiter und da steht ja auch ein schwarzer Bulli offenbar geparkt auf genau dieser einheitlichen und von der Straße abgegrenzten Fläche. Das würde ich schon als einheitlichen Parkplatz betrachten, zumal ja auch diesseits des Bulli dann wieder ein anders Pflaster gewählt wurde. D.h. da wollte man doch ganz offensichtlich die Parkbuchten links und rechts deiner „Straße“ mit dieser einheitlich zusammenfassen und gerade nicht die „Straße“ gegenüber den Parkbuchten so absetzen, dass man dadurch von einer gesonderten Straße ausgehen soll.

Und wie ich schon schrieb, spricht auch die Möglichkeit einer weiteren Zu-/Ausfahrt nicht gegen einen Parkplatz, auch wenn man den Parkplatz so als Verbindung zwischen diesen Zu-/Abfahrten nutzen kann. D.h. deine Einbahnstraße mag zwar in direkter Verlängerung dieser Fahrspur liegen, kann aber trotzdem auch einfach nur eine weitere Zu-/Abfahrt des Parkplatzes sein. Kommt doch oft vor, dass Straßen unmittelbar vor einer Einfahrt enden.

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Hat denn die „Straße“ auch einen Namen?

ja… nu…

prinzipiell wird da Rechts vor Links gelten
Wenn Du nun aber scharf auf einen neuen rechten Kotflügel bist und das ausnutzen wollen, wird das sicher eine Litanei an Prozessen nach sich ziehen. Schließlich ist einem Ortsfremden eine Straße nicht zu erkennen. Noch nicht mal ein Schild mit einem Straßennamen… irgendwann ist Ärger vorprogrammiert…
Allerdings, wenn Du und der örtliche Richter im selben Fingerhakeln-Club sind und Du bei den örtlichen Polizisten auch ein Stein im Brett hast… (eigene Erfahrung - ein abgebautes Stopschild (sorry, war aus 1988 und da nur ein „p“!) ohne weitere erkennbaren Straßenmarkierungen). Der Richter damals: Das muss man doch wissen, dass die Hauptstraße Vorfahrt hat… nun beide Straßen waren gleich breit … und mein Unfallgegner hat mich 10 Meter weiter am Heck gestreift… Weiter erstaunlich: Lt. Reparatur war sein Kühler demoliert (musste ich 66% zahlen ebenso wie seine Stoßstange und re. Kotflügel inkl. Licht) und der linke Scheinwerfer repariert worden… letzteres wurde mir erlassen. Mein Schaden war der linke Teil meiner Stoßstange und etwas Kotflügel. Ich nen 3er BMW er ein 280S-Mercedes… Bayern halt…

Und jeder Autofahrer hat natürlich das Luftbild in der Tasche. :smirk:
Ich sehe hier auch nur einen Parkplatz, kann ja nicht um die Ecke gucken. :thinking:
Abgesenkter Bordstein genügt. Und baulich ist das ganze wohl auch ziemlich eindeutig gestaltet.

In der Tat. Und wenn man dazu ein wenig googelt, ist die Lage anscheinend unbestimmt. Manche Gerichte entscheiden so, andere so.

Da sagt die StVo im 10er aber was anderes.

1Wer. . . aus einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1 und 325.2) auf die Straße oder von anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren . . . hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist;

Ich schrieb bereits, dass hier kein (!) verkehrsberuhigter Bereich mündet, sonst wäre ja die Vorfahrt eindeutig geregelt. Hier ist eine einfache Einmündung (überall Tempo 30), nur dass es diesen abgesenkten Bordstein gibt.

Das Navi vom Foto sagt
N48.85, E10.487

nein, da ist ein Bordstein keine einfache Einmündung. Daher von mir extra dick hervorgehonben.

Was rein garnihts über die vorfahrtsregeln aussagt.

Etwas ungenau, ist es das hier?

Ich verstehe dein Problem nicht. Gerade weil es auf dem Dashcam-Foto nicht gut zu sehen (d.h. zu verstehen) ist, und kein Autofahrer ein Luftbild dabei hat (wobei: einige Navis haben genau das), hatte ich schon in meinem Anfangsposting das Luftbild zur Verdeutlichung mitgeliefert.