Kann man so sehen, muss man aber nicht Die einheitliche Gestaltung der Oberfläche und die Abgrenzung gegenüber der Straße, von der aus das Foto gemacht wurde, geht ja auch diesseits der „Straße“ weiter und da steht ja auch ein schwarzer Bulli offenbar geparkt auf genau dieser einheitlichen und von der Straße abgegrenzten Fläche. Das würde ich schon als einheitlichen Parkplatz betrachten, zumal ja auch diesseits des Bulli dann wieder ein anders Pflaster gewählt wurde. D.h. da wollte man doch ganz offensichtlich die Parkbuchten links und rechts deiner „Straße“ mit dieser einheitlich zusammenfassen und gerade nicht die „Straße“ gegenüber den Parkbuchten so absetzen, dass man dadurch von einer gesonderten Straße ausgehen soll.
Und wie ich schon schrieb, spricht auch die Möglichkeit einer weiteren Zu-/Ausfahrt nicht gegen einen Parkplatz, auch wenn man den Parkplatz so als Verbindung zwischen diesen Zu-/Abfahrten nutzen kann. D.h. deine Einbahnstraße mag zwar in direkter Verlängerung dieser Fahrspur liegen, kann aber trotzdem auch einfach nur eine weitere Zu-/Abfahrt des Parkplatzes sein. Kommt doch oft vor, dass Straßen unmittelbar vor einer Einfahrt enden.