Wer hat Racht auf Strafmilderung?

Hallo liebe Leser,
ich habe mich im Ethikunterricht entschieden eine GFS über Strafmilderung zu machen. Ich denke es ist ein sehr interessantes Thema aber ich weiß allerdings eigentlich nichts darüber. Deshalb frage ich euch =)

  • Wer hat Recht auf Strafmilderung?
  • Wie sieht so eine Strafmilderung aus?

Ich denke es gibt genug die das interessiert und mir helfen wollen =)

Oh ich habe gerade in den Richtlinien gelesen, dass ihr nicht meine Hausaufgaben erledigen dürft, zu schade. Aber ich will eh nur ein paar Anregungen haben

Hallo,

ich habe mich im Ethikunterricht entschieden eine GFS über
Strafmilderung zu machen. Ich denke es ist ein sehr
interessantes Thema aber ich weiß allerdings eigentlich nichts
darüber.

Das soll vorkommen. Dann macht man sich schlau. Es gibt darüber Bücher. In Bibliotheken. Oder man sucht (zu Anfang) im Netz. Das heißt aber nicht, dass man andere die Arbeit für sich machen lässt.

Deshalb frage ich euch =)

Das kann ich lesen. Was spricht dagegen, selbst zu recherchieren. Mussten die Leute auch machen (unter schwereren Bedingungen, es gab weder google noch wikipedia), bevor es Internet gab.
Ich bin mir aber sicher, ihr habt eine Schulbibliothek. Und eine Stadtbibliothek.

Ich denke es gibt genug die das interessiert

Ja.

und mir helfen
wollen =)

Nein. Warum sollten sie?

Oh ich habe gerade in den Richtlinien gelesen, dass ihr nicht
meine Hausaufgaben erledigen dürft,

oder wollt.

zu schade.
Aber ich will
eh nur ein paar Anregungen haben

Gerade dazu taugt das Internet ungemein.

Gruß
Elke

Moin
Viel kann ich ebenfalls zur Sache nicht beitragen, aber ich möchte dich doch nicht um das Glücksgefühl bringen, eine echte Freud’sche Fehlleistung zustande gebracht zu haben: In deiner Titelzeile kommt das „Racht“ vor - hier haben wir es doch ganz offensichtlich mit einer unbewussten Vermischung von „Recht“ und „Rache“ zu tun, denn das „Recht auf Strafminderung“ hat ja als stärksten Widerpart das (zwar politisch weniger korrekte, aber sehr verständliche) „Recht auf Rache“.
Es grüßt dich
Branden

Vielen Dank für deine Antwort und ich muss zugeben deine Argumentation ist sicherlich sehr stichhaltig, aber wenn ich das so lese stellt sich mir die Frage für was dieses Forum denn sonst ist??? Damit jeder irgendwo seinen Senf dazugeben kann b.z.w seine persönliche Meinung??? Oder ist es vielleicht doch dazu da, dass „Unwissende“ sich ein bisschen Rat und Impulse bei Experten holen können???

Und es war ja durchaus nicht meine Absicht eine fertige GFS hier aus dem Forum zu schreiben, oder kam das so rüber???

Ich will dir ja aber auch überhaupt keinen Vorwurf machen, aber wenn du mir nicht helfen willst brauchst du mir das nicht extra zu sagen.

Morus

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Oh ja das ist mir überhaupt nicht aufgefallen, vielleicht sollte ich meine GFS umstellen:

„Haben wir das Recht zu Richten???“

Das muss Schicksal sein =)

Danke für den Hinweis.

Morus

Hy,

  • Wer hat Recht auf Strafmilderung?

Ja das ist eine sehr gute Frage. Ich bin kein Experte,aber meine persönliche Erfahrung(hab mir schon einige Verhandlungen angesehen) zeigten immerwieder,das zb. Leute die eine erschwerte Kindheit hatten eine Strafmilderung bekammen.
Auch Leute die unter Drogen standen( zum Tatzeitpunkt) provietieren davon.

Was mich persönlich ärgert, ist aber die Tatsache, das Leute die genug Geld haben oft die Möglichkeit haben sich damit mehr oder weniger „frei zu kaufen“ (meine Tante ist ehrenamtliche Richterin, deshalb habe ich schon viele Verhandlungen gesehen).
Natürlich gibt es auch die Möglichkeit einer Strafmilderung, wenn die Tat durch das Opfer provoziert wurde (von Fall zu Fall unterschiedlich), wobei bei dem Urteil immer auf persönliche Verhältnisse geschaut wird. Also bezieht der „Täter“ zb. ALG2 oder ist er Selbstständig.

Mehr kann ich dir dazu leider nicht sagen und bitte bedenke ich bin nur ein Leihe lies es also alles nach.

Gruss Grübel

Aber lieber Morus,
eine einzige Abfrage hätte Dich unmittelbar zum Einstieg des Themas geführt: http://de.wikipedia.org/wiki/Gnadenbefugnis
Vergiss nicht, die auch in die angefügten Weblinks, Literaturhinweise und Einzelbelege zu vertiefen.

Gruß
Eckard

Worum soll es tatsächlich gehen?
Hi !

Strafmilderung bzw. strafmildernden Umständen kann man sich von zwei Seiten nähern. Die eine Seite wäre die philosophische, die also fragt, aus welchen Gründen sollte wer warum in welchem Maß eine Milderung erhalten.

Die zweite Seite wäre einfach ein festhalten des derzeitigen Gesetzesstandes. Dazu wäre die Lektüre des (deutschen) Strafgesetzbuches (StGB) und möglicherweise von Kommentaren hierzu notwendig (Strafbemessung findet sich in den §§ 46 - 51 StGB http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/index.html ). Möglicherweise sollte auch geklärt werden, was alles überhaupt als Strafe in Frage kommt und was demgegenüber „sonstige Sanktionen“ sein können.
Mit „Strafe“ werden im deutschen Rechtssystem üblicherweise Verstöße gegen das StGB geahndet. Verstöße gegen die meisten anderen Gesetze werden als „Ordnungswidrigkeiten“ verfolgt und mit „Bußen“ belegt.

Ausnahmen von dieser Regel gibt es selbstverständlich auch. Wäre ja auch zu schön, wenn alles gaaanz einfach ist. :smile:

Es wäre also jetzt an dir dich festzulegen, ob du dich auf bereits bestehendes beziehen möchtest oder auf etwas, das sein sollte.

BARUL76

Hallo,

Ja das ist eine sehr gute Frage. Ich bin kein Experte,aber
meine persönliche Erfahrung(hab mir schon einige Verhandlungen
angesehen) zeigten immerwieder,das zb. Leute die eine
erschwerte Kindheit hatten eine Strafmilderung bekammen.

Was ist eine „erschwerte“ Kindheit?

Auch Leute die unter Drogen standen( zum Tatzeitpunkt)
provietieren davon.

Wie profitierten sie denn?

Was mich persönlich ärgert, ist aber die Tatsache, das Leute
die genug Geld haben oft die Möglichkeit haben sich damit mehr
oder weniger „frei zu kaufen“

Wie kauft man sich denn frei vor einem deutschen Gericht?
Würde mich mal interessieren, so für die Zukunft. Eventuell mussi ch anfangen zu sparen.

(meine Tante ist ehrenamtliche
Richterin, deshalb habe ich schon viele Verhandlungen
gesehen).

Es liegt mir auf dem Keyboard zu schreiben, dass etwas ansehen nicht unbedingt bedeutet, dass man wirklich versteht, was da vor sich geht, aber ich hege den Verdacht, dass das wieder zur Löschung führen könnte (während unreflektierte Aussagen einfach so stehenbleiben können).

Natürlich gibt es auch die Möglichkeit einer Strafmilderung,
wenn die Tat durch das Opfer provoziert wurde (von Fall zu
Fall unterschiedlich), wobei bei dem Urteil immer auf
persönliche Verhältnisse geschaut wird.

Was haben „persönliche Verhältnisse“ mit einer Provokation zu tun?

Also bezieht der
„Täter“ zb. ALG2 oder ist er Selbstständig.

Heißt das, als ALG2-Empfänger darf ich eher zuhauen als ein Selbständiger? Oder umgekehrt?

Mehr kann ich dir dazu leider nicht sagen und bitte bedenke
ich bin nur ein Leihe lies es also alles nach.

Wo?
Und auch wenn ich letztes Mal deswegen (?) gelöscht wurde:
Man leiht etwas aus.
Laie hingegen kann man sein.
Dennoch entschuldigt das nicht undurchdachte Beiträge.

Gruß
Elke

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