Hallo,
mit meinem Steuerberater diskutiere ich immer wieder mal Beispielfälle und Ideen. Also alles rein spekulativ.
Folgender Fall Arbeitnehmer AN (52) seit 30 Jahren ungekündigt und durchgehend beschäftigt als Angestellter, GDB50 wird vom AG gekündigt. Er hat jetzt 15 Monate Anspruch auf ALG1.
Er bekommt den maximal Satz ALG1 und darf den bekannten Satz pro Monat hinzuverdienen.
Dieser AN hat vor 12 Monate eine UG mit ihm als Geschäftsführer als Nebenerwerb gegründet, die UG hat aber in den vergangenen 12 Monaten keine Einnahmen gehabt und rund 7000€ Verluste tragen müssen.
Sollte die UG jetzt doch Einnahmen und Gewinn erwirtschaften, diese aber nicht an unseren arbeitslosen AN ausschütten dann sollte er doch nicht in Konflikt bzw der maximalen Hinzuverdienst Grenze mit dem ALG1 kommen.
Mein Steuerberater sagt dass das so nicht funktioniert. Aber ich bin scheinbar zu dumm ihn zu verstehen :-).
Ich freue mich auf Rückmeldungen.
Viele Grüße Michael