Wer ist befugt den Ausnahmezustand auszurufen?

Frankreich, Belgien…In letzer Zeit gab es diesen,aus verständlichen Gründen, ja sehr frequentiert. Trotzdem ist der Ausnahmezustand, wenn man sich den historischen Hintergrund vor Augen hält, nicht ohne Risiko. Wer ist - in den einzelnen Ländern- befugt diesen auszurufen? Ist es eine persönliche Entscheidung oder gibt es bestimmte Kriterien nach denen man sich richtet? LG joschi

Hallo,


Zu unterscheiden vom https://de.wikipedia.org/wiki/Katastrophenfall#Abgrenzung

Die EU kann hingegen keinen rechtl. Ausnahmezustand ausrufen.

Gruß
vdmaster

Hi, das dürfen in erster Linie die einzelnen Landesregierungen, oder die Bundesregierung.
Die einzelnen landesparlamente können eine Notstandslage aber abbrechen, im äussersten Fall indem sie die Landesregierung abwählen und eine neue einsetzen.

Davon zu Unterscheiden ist der Katastrophenfall, der meist von den Landkreisen/Kreisfreien Städten ausgerufen wird.

LG
Mike

Quatsch 1968 gab es noch gar keinen Deutschlandvertrag

Hallo,

einen Ausnahmezustand kennt dasd deutsche Recht nicht.

Hier gibt es nur den Katastrophenfall , der auf Kreis-,Land-oder Bundesebene durch die
Führungs-und Lagezentren bei den Innenministern der Länder und des Bundes ausgerufen werden.

Ansonsten gibt es nur den V-Fall siehe Grundgesetz § 115

Xa. Verteidigungsfall (Art. 115 a-115 l)
18.7.2012
Artikel 115 a

Mit der Ausrufung desselben wird der Bundeskanzler Chef der Streitkräfte.

Artikel 115 b
[Übergang der Befehls- und
Kommandogewalt über die Streitkräfte auf den Bundeskanzler]
Mit der Verkündung des Verteidigungsfalles geht die Befehls- und Kommandogewalt über die
Streitkräfte auf den Bundeskanzler über.

Die Bundesregierung

Artikel 115 f
[Außerordentliche Befugnisse der
Bundesregierung]
(1) Die Bundesregierung kann im Verteidigungsfalle,
soweit es die Verhältnisse erfordern,
1.den Bundesgrenzschutz im gesamten Bundesgebiete einsetzen;
2.außer der Bundesverwaltung auch den Landesregierungen und, wenn sie es für
dringlich erachtet, den Landesbehörden Weisungen erteilen und diese Befugnis auf
von ihr zu bestimmende Mitglieder der Landesregierungen
übertragen.
(2) Bundestag, Bundesrat und der Gemeinsame
Ausschuß sind unverzüglich von den nach Absatz 1 getroffenen Maßnahmen zu
unterrichten.

Quatsch ist Deine Aussage. Tipp: Klick auf den Wiki-Artikel und lies mal nach, was unter Deutschlandvertrag zu verstehen ist. Es ist nämlich nicht der Einigungsvertrag.

Wie ich immer sage Wiki-Quatsch

1952 kann es überhaupt keinen Deutschland-Vertrag gegeben haben

weil schlicht und ergreifend das Deutsche Reich noch fortbestand.

Dieses wurde erst mit dem 2 plus 4 Vertrag 1991 (fast) beseitigt und damit Deutschland als ganzes wieder hergestellt.

Was ist mit Art. 91 GG? Wir werden uns jetzt nicht um Worte streiten Notstand - Ausnahmezustand. Wenn in Art. 115a GG der V-Fall geregelt ist, was hat es dann mit Art. 91 GG auf sich? Da geht es doch sicher nicht nur um Meteoriteneinschläge und explodierende Kernkraftwerke? Achnee, Unglücksfälle und Naturkatastrophen sind in Art. 35 GG angesprochen.

1 Like

Und welchen Alufolienhersteller bevorzugst Du für deine Kopfbedeckung.
(Daneben empfehle ich die lektüre des BVerfG- Urteil zum Thema „Deutschland“ Kurzfassung:
Norddeutscher Bund = Deutsches Reich = Bundesrepublik Deutschland… Raider heisst jetzt halt Twix)

§ 91 GG schafft die (umstrittene) Rechtsgrundlage für den Einsatz nicht nur der Bundespolizei in den Bundesländern.
Verschämt hinter dem Bergriff

sowie Kräfte und Einrichtungen anderer Verwaltungen und des Bundesgrenzschutzes anfordern

versteckt sich nämlich die Bundeswehr.

In Artikel 87 ist es noch einmal genauer definiert

(4) Zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes kann die Bundesregierung, wenn die Voraussetzungen des Artikels 91 Abs. 2 vorliegen und die Polizeikräfte sowie der Bundesgrenzschutz nicht ausreichen, Streitkräfte zur Unterstützung der Polizei und des Bundesgrenzschutzes beim Schutze von zivilen Objekten und bei der Bekämpfung organisierter und militärisch bewaffneter Aufständischer einsetzen. Der Einsatz von Streitkräften ist einzustellen, wenn der Bundestag oder der Bundesrat es verlangen.

Und ich empfehle dir einmal die beiden Vorworte zum Grundgesetz zu lesen:

2015

Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen,
von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.
Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.

Und 1948

Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen,
von dem Willen beseelt, seine nationale und staatliche Einheit zu wahren und als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat das Deutsche Volk
in den Ländern Baden, Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern,
um dem staatlichen Leben für eine Übergangszeit eine neue Ordnung zu geben,
kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz der
Bundesrepublik Deutschland beschlossen.
Es hat auch für jene Deutschen gehandelt, denen mitzuwirken versagt war.
Das gesamte Deutsche Volk bleibt aufgefordert, in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands zu vollenden.

Fällt dir was auf ???

Tja, dazu BVerfG In seiner Entscheidung zum Grundlagenvertrag 1973:
"Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland
wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern ein Teil
Deutschlands neu organisiert (vgl. Carlo Schmid in der 6. Sitzung des
Parlamentarischen Rates - StenBer. S. 70). Die Bundesrepublik
Deutschland ist also nicht „Rechtsnachfolger“ des Deutschen Reiches,
sondern als Staat identisch mit dem Staat „Deutsches Reich“
, - in bezug
auf seine räumliche Ausdehnung allerdings „teilidentisch“, so daß
insoweit die Identität keine Ausschließlichkeit beansprucht. "
Da muss mir nix auffallen, es reicht aus, lesen zu können.

;it den Einigungsverträgen, dem Beitritt der 5 neuen Bundesländer sowie von Gesamtberlin zum Geltungsbereich des Grundgesetzen wurde nur die Flächenmäßige Teilidentität der BRD (durch die Parallele Existenz der DDR als Völkerrechtliches Objekt) aufgehoben.

Und wie gesagt: Raider heisst jetzt Twix, ist aber immer noch das gleiche drin… 1990 kam mit der Vereinigung nur ein bissle mehr dazu (jetzt mit 30% mehr in der Packung)

So zumindest diejenigen, auf die es bei der Auslegung des GG ankommt… Eine Rechtsklitsche namens Bundesverfassungsgericht.

1 Like

Hallo,

du solltest vielleicht einmal alles lesen und nicht nur das, was dir in den Kram passt lol

Es wird daran festgehalten, daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch die Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die Alliierten noch später untergegangen ist; es besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation nicht handlungsfähig. Die BRD ist nicht „Rechtsnachfolger“ des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat „Deutsches Reich“, - in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings „teilidentisch“.

Habe ich, habe ich.
Die Rechtslage ist völlig eindeutig. Das Deutsche Reich wurde niemals beseitigt, wie Du behauptet hast, sondern es besteht mit anderem Namen bis heute fort. (Siehe Urteile des BVerfG)
Damit ist deine Grundprämisse vollkommen abwegig.

Nuff said

Und handelt es sich dann um einen Verteidigungsfall oder einen Katastrophenfall? Oder eher so eine Art Notstand-Ausnahmezustand?