Wer ist der gesetzliche Erbe ?

Hallo,
wenn jemand verheiratet ist und keine Kinder da sind, allerdings lebt noch die Mutter und ein Bruder mit Tochter (also seine Nichte), ist dann im Todesfall die Ehefrau die alleinige gesetzliche Erbin? (es ist kein Testament vorhanden)
Danke für eine Antwort.
Gruß Franzilein

Hallo!

Nein, es erbt dann die Ehefrau 3/4 und die Mutter 1/4.

MfG
duck313

Vielen Dank für die Antwort
LG Franzilein

Hallo hier sollte man das Berliner Testament machen damit das Erbe an den verheiratenden Ehepartner geht.
viele Grüße noro

Du weißt mal wieder mehr als alle anderen.
Z.B. den Güterstand der Eheleute?
.

Ob sie aber stimmt wissen nur die Götter.
.

Eltern eines kinderlos Verstorbenen haben auch beim Berliner Testament einen Pflichtteilsanspruch.

Diese Formulierung ist diskussionswürdig.
.

1 Like

den normalen, der in 90-95 % der Fälle vorliegt (Zugewinngemeinschaft)
Sollte eine Gütertrennung oder Gütergemeinschaft vorliegen verschiebt sich die Erbaufteilung zw. überlebender Ehefrau und Mutter des Verstorbenen auf 50 zu 50 .

Daher ersetzt das Forum keinen Anwalt -

Du kannst noch soviele Quoten nennen wie Du willst.
Die Antwort ist immer falsch, weil Du den Bruder des Verstorbenen nicht berücksichtigst.
.

1 Like