Hallo zusammen,
meine Frage ist hier vermutlich nicht ganz richtig platziert, aber unter den angebotenen Möglichkeiten habe ich keine bessere gefunden. Es geht um folgendes:
Als Verwalter einer Immobilie habe ich in Vertretung der Eigentümergemeinschaft einen Dienstleistungsvertrag zwischen der Eigentümergemeinschaft und dem Serviceunternehmen (Hausmeisterdienst) geschlossen.
Jetzt erhalte ich Rechnungen, in denen ich als Rechnungsempfänger ausgewiesen bin. Nach meinem Verständnis müsste ich nun diese Rechnungen in meine Buchhaltung als durchlaufende Posten einbuchen und meinerseits wieder Rechnungen an die Eigentümergemeinschaft stellen. Dazu habe ich aber, ehrlich gesagt, keine Lust.
Das Serviceunternehmen stellt sich auf den Standpunkt, dass im Rechnungstext die WEG als Auftraggeber und Leistungsempfänger erwähnt sei und das müsse mir genügen.
Meine Frage: bin ich da zu pingelig oder verstößt die Handhabung durch das Serviceunternehmen doch gegen die Vorschriften zur Erstellung einer ordentlichen Rechnung?
Für entsprechende Hinweise schon jetzt vielen Dank!
MfG
Norbert