- aber in den EXIFs ist
kein Copyright und kein Fotograf verzeichnet.
Was keinen Einfluss auf das Urheberrecht hat.
Ob es eine „allgemeine Freigabe“ hat, ist zumindest zu
hinterfragen
Ich glaub das ist in diesem Fall nicht relevant. Schliesslich
geht es dem UP ja nicht darum mit dem Bild was anzustellen, es
weiter zu veröffentlichen,
Formaljuristisch wurde das Bild mit der öffentlichen Bekanntgabe des Links, wohin das Bild SELBST hochgeladen wurde, veröffentlicht oder öffentlich verwendet. Erst recht mit dem Hintergrund der Fragestellung und der Verwendung als „Fahndungsfoto“.
Ich zeige nur die Problematik auf.
Die besteht grundsätzlich bei JEDEM Foto, welches man nicht selber erstellt hat und ohne explizite Einwilligung des Urhebers veröffentlicht.