Wer ist Eigentümer eines Autos?

Hi Leute!

Ich habe mal eine (zugegebenermaßen) sehr dämliche Frage - aber wir haben uns gerade in der Kneipe über diese Frage die Köpfe heißgeredet und sind zu keinem Schluß gekommen. Folgende Frage:

Wer ist Eigentümer eines Autos?
Die (natürliche oder rechtliche) Person, die im Kfz-Brief eingetragen ist, oder die Person, die den Kfz-Brief besitzt (man beachte die rechtlich unterschiedliche Definition von „Besitz“ zu „Eigentum“). Wenn ich mir ein Auto auf Kredit kaufe und den Kfz-Brief bei der Bank hinterlegen muß, bin ich dann Eigentümer des Autos oder ist es die Bank?

Hintergrund dieser blöden Frage ist nämlich folgendes: Wenn der Besitzer des Kfz-Briefes der Eigentümer des Autos ist, müßte er dann nicht auch die GEZ-Gebühren für das Autoradio zahlen? Stehen die Banken bei der GEZ mit -zig tausenden von Mark im Soll? Was ist mit den Radios in den nicht verkauften Autos eines Händlers - GEZ-pflichtig oder nicht (bekanntlich muß das Radio nicht betrieben, sondern nur betriebsfähig sein, damit die GEZ zulangen kann).

Mittlerweile laufen bei uns die ersten Wetten - und ich würde beim nächsten Treff ganz gerne ein paar Bierchen ohne Löhnung zischen… :wink: (Mein Tip war: die eingetragene Person zahlt die GEZ)

Irgendwelche Meinungen dazu?

Grüße
Siegfried

Hallo Siegfried,

ohne es wirklich belegen zu können, sage ich mal.
Die eingetragene Person im Brief ist der Halter. Der Besitzer des Briefes ist der Eigentümer.
Der Halter muß zahlen.

Prost
Michael

Mahlzeit!

Wer ist Eigentümer eines Autos?

Eigentümer ist der Besitzer des Kfz-Briefes. Also beispielsweise die Bank. Bis sie den Brief herausgibt.

Besitzer des Autos ist derjenige, der die Verfügungsgewalt über das Fahrzeug hat. Dabei ist es unrelevant, ob diese Person auch im Brief eingetragen ist.

Hintergrund dieser blöden Frage ist nämlich folgendes: Wenn
der Besitzer des Kfz-Briefes der Eigentümer des Autos ist,
müßte er dann nicht auch die GEZ-Gebühren für das Autoradio
zahlen?

Es ist unrelevant, wer Eigentümer des Fahrzeugs ist. Genauso unrelevant ist allerdings auch die eingetragene Person. Relevant für die GEZ ist der Besitzer des Fahrzeugs. Also die Person, die über das Fahrzeug die Verfügungsgewalt hat. Hilfsweise richtet sich aber die GEZ (natürlich) an den eingetragenen Halter, denn dieser wird definitiv wissen (müssen), wer der Besitzer des Fahrzeugs ist.

Irgendwelche Meinungen dazu?

Siehe oben. Reicht Dir das? Ich hoffe doch. Ist ein etwas kniffliges Thema, finde ich jedenfalls.

So long.
Mathias

Eigentümer eines Autos ist einfach derjenige, dem es übergeben wurde mit dem Konsens, dass das Eigentum übergehen soll (§ 929 BGB)

Was dann in den Papieren steht, ist hautpsächlich verwaltungsrechtlich von Bedeutung. Im Fahrzeugschein steht der KFZ-Halter (in Österreich „Zulassungsbesitzer“).

Besitzer nach deutschem Recht ist derjenige, der die tatsächliche Verfügungsgewalt über die Sache hat hat.

Die Bank kann Eigentümer eines Fahrzeuges sein oder nicht, sie wird aber nicht automatisch mit Inbesitznahme des Fahrzeugbriefs Eigentümer (es kann sich genauso um die Begründung eines Pfandrechtes handeln)

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi, Tom!

Die Bank kann Eigentümer eines Fahrzeuges sein oder nicht, sie
wird aber nicht automatisch mit Inbesitznahme des
Fahrzeugbriefs Eigentümer (es kann sich genauso um die
Begründung eines Pfandrechtes handeln)

Da sich Banken bei einem Kreditkauf eigentlich immer eine entsprechende Klausel einbauen, sind sie dann doch Eigentümer. Dort heißt es nämlich „…bleibt bis zur vollständigen Tilgung unser Eigentum…“ oder so ähnlich.

Aber sonst hast Du eigentlich Recht was das Eigentum angeht.

So long.
Mathias

nicht ganz
Hallo Michael,

Die eingetragene Person im Brief ist der Halter.

Halter ist, wer die tatsächliche Verfügungsgewalt über das Kfz. innehat. Dabei wird üblicherweise (Anscheinsbeweis, widerlegbar) davon ausgegangen, dass das die eingetragene Person ist.
Häufig ist jedoch das Fz. auf eine Firma eingetragen oder aus versicherungstechnischen Gründen z.B. auf den Vater, die Tochter fährt jedoch. In letzterem Fall ist die Tochter Halter(in) des Fz’s, im ersten Fall kommt aus auf die Fa. an.
(Beispiel: bei der Polizei ist der Dienststellenleiter Halter der Dienstfahrzeuge)

Gruß
HaWeThie

Hallo Mathias,

diese Frage hat mich auch schon immer brennend interessiert…nun bin ich aber irgendwie skeptisch.

Wer ist Eigentümer eines Autos?

Eigentümer ist der Besitzer des Kfz-Briefes. Also
beispielsweise die Bank. Bis sie den Brief herausgibt.

Bank ok…aber was ist, wenn ein „Freund“, der mal alleine in meiner Wohnung war, sich meinen Fahrzeugbrief aneignete ?
Er kann ja dann irgendwann später, wenn es für ihn interessant wird, behaupten, er sei der Eigentümer, weil er hat ja den Brief.
Nun muß ich beweisen, dass er mir den Brief entwendet hat.
Da ich nun nicht täglich nach meinem Brief schaue, kann es sein, dass mir der Verlust noch gar nicht aufgefallen ist und ich es deshalb bisher nicht der Polizei meldete.

Deine Aussage bedeutet für mich im Umkehrschluß, dass der, der den Brief zwischen die Finger bekommt, Eigentümer ist und der wahre Eigentümer mit leeren Händen bzw. ohne Auto dasteht.
Habe ich das so richtig verstanden ?

Besitzer des Autos ist derjenige, der die Verfügungsgewalt
über das Fahrzeug hat. Dabei ist es unrelevant, ob diese
Person auch im Brief eingetragen ist.

Wie läßt sich soetwas im Zweifelsfall denn eigentlich vor Gericht beweisen ?
Hast du eine Idee ?

So long,
Vanessa

1 Like

Hallo Vanessa,

diese Frage hat mich auch schon immer brennend
interessiert…nun bin ich aber irgendwie skeptisch.

Ist ein interessantes Thema, da hast Du wohl Recht.

Bank ok…aber was ist, wenn ein „Freund“, der mal alleine in
meiner Wohnung war, sich meinen Fahrzeugbrief aneignete ?
Er kann ja dann irgendwann später, wenn es für ihn interessant
wird, behaupten, er sei der Eigentümer, weil er hat ja den
Brief.

Theoretisch könnte er mit dem Brief zur Zulassungsstelle gehen und eine Umschreibung auf seinen Namen veranlassen. Ohne die Zulassung (Kfz-Schein) wird es aber zumindest „unbequeme“ Nachfragen geben. Er könnte aber z.Bsp. behaupten, er hätte den Wagen gekauft und der Vorbesitzer hätte die Zulassung verloren… Aber in jedem Fall gäbe es da kleinere Schwierigkeiten. Man kommt aber mit ein wenig Geschick und entsprechendem Auftreten damit durch. Witzigerweise will in der Zulassungsstelle keiner einen Kaufvertrag sehen.

Nun muß ich beweisen, dass er mir den Brief entwendet hat.
Da ich nun nicht täglich nach meinem Brief schaue, kann es
sein, dass mir der Verlust noch gar nicht aufgefallen ist und
ich es deshalb bisher nicht der Polizei meldete.

Das ist die zweite Seite. Zivilrechtlich oder ggf. auch Strafrechtlich müßte man hier seine Ansprüche erstmal durchsetzen. Kann recht langwierig werden, auch wenn man im Recht ist. Wer solche Aktionen drauf hat, wird wohl auch bei Bedarf einen Zeugen präsentieren können.

Deine Aussage bedeutet für mich im Umkehrschluß, dass der, der
den Brief zwischen die Finger bekommt, Eigentümer ist und der
wahre Eigentümer mit leeren Händen bzw. ohne Auto dasteht.
Habe ich das so richtig verstanden ?

Wie gesagt,theoretisch ist alles möglich. Das bedeutet eigentlich nur, das man seinen Kfz-Brief immer schön ordentlich verwahren sollte.

Wie läßt sich soetwas im Zweifelsfall denn eigentlich vor
Gericht beweisen ?
Hast du eine Idee ?

Der Fakt, das man ja noch die Zulassung hat und kein Kaufvertrag vorliegt, sollte auch jeden Richter ins Zweifeln bringen. Zumal man ja auch im Besitz des Fahrzeugs und der Schlüssel wäre. Nach allgemeiner Denke verkauft heute ja niemand ein Auto ohne Kaufvertrag. Und selbst, wenn man ein Auto verschenkt, macht man dazu meist ein Stück Papier. Ich glaube, das man vor Gericht ganz gute Karten hat.

Aber trotzdem sollte man schön auf seinen Brief aufpassen. Wer will schon soviel Streß haben :smile:

So long.
Mathias

1 Like

Da steht doch ohne weiteren Text!

Hi Siegfried,

Der KFZ-Brief ist eine Eigentumsurkunde und soll Auskunft darüber geben, wer der Eigentümer ist. Letztlich ist dieser KFZ-Brief ein Indiz für den Eigentumsnachweis. Tatsächlicher Eigentümer ist derjenige, auf den das Eigentum zuletzt übertragen worden ist. Das kann sein durch Kaufvertrag, durch Schenkung, Erbe, Pfändung usw.
Besonders im Streitfall ist aber der KFZ-Brief ein wichtiges Indiz zu Feststellung, wer der Eigentümer ist (entweder durch den letzten Eintrag oder durch den Besitz des Briefes selbst).
Daraus ist auch herzuleiten, dass man durchaus Eigentum an einem KFZ haben kann, ohne im Brief eingetragen zu sein oder den Brief zu besitzen.
Besitzer des Fahrzeuges ist derjenige, der die tatsächliche Verfügungsgewalt über das Fahrzeug hat.
Halter sollte immer der Besitzer sein, ist aber aus Verwaltungsgründen derjenige, der als letzter im KFZ-Brief eingetragen ist. So ist also der Halter im Kfz-Schein auch der letzteingetragene im KFZ-Brief.
So ist eine Bank, die aufgrund eines Kreditvertrages das Sicherungseigentum an dem Fahrzeug hat, Eigentümer des KFZ, als Halter und Besitzer eingetragen (auch im KFZ-Brief) ist aber der Darlehensnehmer.

Die „GEZ-Frage“ hat wiederum einen anderen Hintergrund. Hierbei geht es nicht um die Eigentumsverhältnisse am Fahrzeug sondern die an den Radios. Der Besitzer des Radios (hier auch nicht notwendig der Eigentümer) ist rundfunkgebührenpflichtig, weil er ein Rundfunkempfangsgerät bereithält. Wesentlich ist nicht, dass er Radio hört, sondern dass er Radio hören kann.

Gruß,
Francesco

Vielen Dank, Mathias
…nun weiß ich Bescheid.

Ich habe mal wieder völlig verquer gedacht und dabei vergessen, dass man ja ein Auto nicht mal eben so in die Hosentaschen stecken kann :wink:

Dank Dir :smile:)

Vanessa

Hi Mathias!

Es ist unrelevant, wer Eigentümer des Fahrzeugs ist. Genauso
unrelevant ist allerdings auch die eingetragene Person.
Relevant für die GEZ ist der Besitzer des Fahrzeugs. Also die
Person, die über das Fahrzeug die Verfügungsgewalt hat.
Hilfsweise richtet sich aber die GEZ (natürlich) an den
eingetragenen Halter, denn dieser wird definitiv wissen
(müssen), wer der Besitzer des Fahrzeugs ist.

Wenn das mit der GEZ so ist (Verfügungsgewalt über das Fahrzeug = GEZ zahlen), dann müßte ich mich für jedes Verleihen meines Autos an Dritte von der GEZ für den Verleihzeitraum freistellen lassen können (z.B. wenn ich für 3 Wochen in Urlaub gehe und das Auto einem Kumpel überlasse).

Ist ein etwas
kniffliges Thema, finde ich jedenfalls.

Wem sagst du das! Ganz besonders, wenn sechs Leute zusammenhocken und jeder an seinem vierten Weizenbier nuckelt :wink:

Grüße
Siegfried

Hi Siegfried!

Wenn das mit der GEZ so ist (Verfügungsgewalt über das
Fahrzeug = GEZ zahlen), dann müßte ich mich für jedes
Verleihen meines Autos an Dritte von der GEZ für den
Verleihzeitraum freistellen lassen können (z.B. wenn ich für 3
Wochen in Urlaub gehe und das Auto einem Kumpel überlasse).

Theoretisch könntest Du Dich so verhalten. Denn GEZ-zahlen mußt Du nur, wenn Du ein Gerät zum Empfang bereithältst. Solange Dein Autoradio Dein einziges Gerät ist, könntest Du für die Zeit, in der Du es nicht bereithältst, eine Abmeldung vornehmen.

Käme auf einen Versuch an. Ist zwar recht aufwendig, aber wäre mal interessant. Da hätte die GEZ sicher mal ein bisserl mehr Verwaltungsaufwand.

Aber die könnten ja für die Gebühren auch mal was tun :smile:)))

Versuch´s doch mal. Dann solltest Du aber hier berichten… :wink:

Wem sagst du das! Ganz besonders, wenn sechs Leute
zusammenhocken und jeder an seinem vierten Weizenbier nuckelt
:wink:

Jetzt verstehe ich , wie Ihr darauf kamt… :wink:

So long.
Mathias

Hi Siegfried!

Wenn das mit der GEZ so ist (Verfügungsgewalt über das
Fahrzeug = GEZ zahlen), dann müßte ich mich für jedes
Verleihen meines Autos an Dritte von der GEZ für den
Verleihzeitraum freistellen lassen können (z.B. wenn ich für 3
Wochen in Urlaub gehe und das Auto einem Kumpel überlasse).

Theoretisch könntest Du Dich so verhalten. Denn GEZ-zahlen
mußt Du nur, wenn Du ein Gerät zum Empfang bereithältst.

Genau das tust Du aber, wenn Du das Radio im Auto eingebaut läßt, auch wenn nur die Quick-Out-Halterung drin ist, weil das Radio mit „wenigen Handgriffen betriebsbereit“ ist. Denen ist es „Wurscht“, ob Du grad im Urlaub bist. Man müßte also das Radio ausbauen und „wegpacken“!

Solange Dein Autoradio Dein einziges Gerät ist, könntest Du
für die Zeit, in der Du es nicht bereithältst, eine Abmeldung
vornehmen.

Das dürfte wohl bei den wenigsten der Fall sein, oder? Es reicht ja schon ein Radiowecker, um GEZ-pflichtig zu sein.
Aber halt alles irgendwie doch nur theoretisch!

Gruß vom Zivilfahnder
*der zähneknirschend jedes Quartal seine GEZ-Gebühren abdrückt*

P.S.: Nur zur Info: Nicht mal die Polizei ist von der GEZ befreit und muß für jedes Radio in den Streifenwagen Kohle abdrücken (drum sind LEIDER auch so wenig eingebaut). Kannst mal versuchen 10 Stunden ohne Radio Streife zu fahren, da geht selbst den größten Plappermäulern der Gesprächsstoff aus :wink:

P.P.S.: Ich suche schon seit Jahren 'ne Möglichkeit, irgendwie drum rum zu kommen, leider ohne Erfolg :frowning:
Falls jemand den „Stein der Weisen“ gefunden hat, vergesst bitte nicht, mir ein Mail zu schicken :wink: