Hi Leute!
Ich habe mal eine (zugegebenermaßen) sehr dämliche Frage - aber wir haben uns gerade in der Kneipe über diese Frage die Köpfe heißgeredet und sind zu keinem Schluß gekommen. Folgende Frage:
Wer ist Eigentümer eines Autos?
Die (natürliche oder rechtliche) Person, die im Kfz-Brief eingetragen ist, oder die Person, die den Kfz-Brief besitzt (man beachte die rechtlich unterschiedliche Definition von „Besitz“ zu „Eigentum“). Wenn ich mir ein Auto auf Kredit kaufe und den Kfz-Brief bei der Bank hinterlegen muß, bin ich dann Eigentümer des Autos oder ist es die Bank?
Hintergrund dieser blöden Frage ist nämlich folgendes: Wenn der Besitzer des Kfz-Briefes der Eigentümer des Autos ist, müßte er dann nicht auch die GEZ-Gebühren für das Autoradio zahlen? Stehen die Banken bei der GEZ mit -zig tausenden von Mark im Soll? Was ist mit den Radios in den nicht verkauften Autos eines Händlers - GEZ-pflichtig oder nicht (bekanntlich muß das Radio nicht betrieben, sondern nur betriebsfähig sein, damit die GEZ zulangen kann).
Mittlerweile laufen bei uns die ersten Wetten - und ich würde beim nächsten Treff ganz gerne ein paar Bierchen ohne Löhnung zischen… (Mein Tip war: die eingetragene Person zahlt die GEZ)
Irgendwelche Meinungen dazu?
Grüße
Siegfried