Intern/Extern
Hallöchen,
zuerst einmal geht es bei „intern/Extern“ ausgeschriebenen Stellen nicht um Bewerber, sondern um den Ausschreibungsprozess.
Eine „interne Ausschreibung“ bedeutet, dass kein öffentliches Medium eingeschaltet wird, d.h. keine Zeitungsinserate / Ausschreibung bei Jobbörsen / Nutzung von Personalagenturen.
Es wird normalerweise ganz banal aus Kostengründen zuerst intern ausgeschrieben. Lässt sich die Stelle intern nachbesetzen, können so locker hohe fünfstellige Beträge an Kosten eingespart werden.
Dies geschieht normalerweise, wenn schon „quasi klar“ ist, wer die Nachbesetzung tätigen wird oder wenn man die Ansicht vertritt, dass zumindest ein hinreichend qualifizierter Nachbewerber vorhanden wäre.
Fällt jedoch das Interesse an der Ausschreibung mau aus (d.h. niemand will den Posten / niemand ist qualifiziert) dann muss nach der internen Ausschreibung extern ausgeschrieben werden.
Gibt es beim entsprechenden Arbeitgeber noch sog. „Personal-Einsparungsmaßnahmen“, so soll die interne Nachbesetzung meist auch gleichzeitig dem Zweck dienen, dass die Stelle des Nachbesetzers nicht wieder ausgeschrieben wird.
Vom Prinzip her sind Arbeitgeber, öffentlich oder nicht, daran interessiert, dass eine geeignete Person eine Stelle besetzt.
Von daher: Wenn man sich für qualifiziert hält, einfach bewerben - was kann denn Schlimmeres passieren als eine Absage?
Gruß,
Michael