Wer ist ein 'interner' Kollege / Kollegin?

Hallo zusammen,
Hintergehung meiner Frage ist, das im öffentlichen Dienst eine neue Stelle zuerst „intern“ ausgeschrieben wird.

Daher die Frage, was heißt überhaupt „Intern“?
Zählen zur Zeit beschäftigte Aushilfen Praktikanten oder Kollegen mit Zeitarbeitsverträge zu den „internen“ Kollegen/Kolleginnen,
können sie sich also bei Eignung auf die interne Stellen bewerben?

Was ist, wenn der Arbeitsvertrag bis zur Besetzung der ausgeschriebenen Stelle ausgelaufen ist.

Über etwas Aufklärung wäre ich dankbar
Gruß Holger

Hallöchen

genaugenommen bedeutet intern eigentlich innerhalb des Unternehmens beschäftigt.
Ob damit auch Zeitarbeiter, Praktikanten oder Auszubildene gemeint ist liegt am Unternehmen.
Auf jeden Fall würde ich auf jeden Fall zu einer Bewerbung raten wenn die Stelle ausgeschrieben ist.
Man ist ja in solchen Fällen schon mit dem Unternehmen und der Arbeitsweise vertraut und so für die Unternehmensführung unter Umständen besser zu gebrauchen als völlig außenstehende!

Gruß,
Talianna

Hallo,

Daher die Frage, was heißt überhaupt „Intern“?
Zählen zur Zeit beschäftigte Aushilfen Praktikanten oder
Kollegen mit Zeitarbeitsverträge zu den „internen“
Kollegen/Kolleginnen,
können sie sich also bei Eignung auf die interne Stellen
bewerben?

Es kommt immer auf die Ausschreibung der Stelle an. Eine allgemeingültige Regelung wird es nicht geben.

Je nach Einzelsitution der Stelle kann der Kreis der potentiellen Bewerber unterschiedlich gezogen sein. Beispielsweise kann es sein, daß eine Neueinstellung überhaupt nicht möglich ist, sondern nur eine Umsetzung stattfinden kann.

Gruß
Jörg Zabel

Eine allgemeingültige Regelung wird es nicht geben.
Gruß
Jörg Zabel

hallo Jörg,
das hilft zwar nicht wirklich weiter, aber danke für deine Einschätzung.

Gruß Holger

Hallöchen

genaugenommen bedeutet intern eigentlich innerhalb des
Unternehmens beschäftigt.
Ob damit auch Zeitarbeiter, Praktikanten oder Auszubildene
gemeint ist liegt am Unternehmen.

Das Unternehmen ist der öffentliche Dienst

Auf jeden Fall würde ich auf jeden Fall zu einer Bewerbung
raten wenn die Stelle ausgeschrieben ist.
Man ist ja in solchen Fällen schon mit dem Unternehmen und der
Arbeitsweise vertraut und so für die Unternehmensführung unter
Umständen besser zu gebrauchen als völlig Außenstehende!

Gruß,
Talianna

Hallo Talianna,

Ich dachte an einen fiktiven Fall, das der Beste „Kumpel“ vom Vorgesetzten als Aushilfe eingestellt wird. Und dieser sich dann auf eine interne Stelle [hochwertige] bewirbt.

danke für deine Einschätzung.
Holger

Hallo,

Ich dachte an einen fiktiven Fall, das der Beste „Kumpel“ vom
Vorgesetzten als Aushilfe eingestellt wird. Und dieser sich
dann auf eine interne Stelle [hochwertige] bewirbt.

Erscheint mir ziemllich unwahrscheilich. Gerade im öffentlichen Dienst geht es reichlich formal zu, da wird schon auf (formale) Qualifikation gesehen und der „Chef“ ist nicht unumschränkter Herrscher …

Gruß
Jörg Zabel

Hallo,

Gerade im
öffentlichen Dienst geht es reichlich formal zu,

eine sehr schöne Formulierung =)

Vielleicht sollte ich es als Mantra nehmen, wenn ich mal wieder sieben Monate auf irgendeine Unterschrift warte…

Grüße aus der Anstalt
S_E

Hallo,

Ich dachte an einen fiktiven Fall, das der Beste „Kumpel“ vom Vorgesetzten als Aushilfe eingestellt wird. Und dieser sich dann auf eine interne Stelle [hochwertige] bewirbt.

Erscheint mir ziemllich unwahrscheilich. Gerade im öffentlichen Dienst geht es reichlich formal zu,

Was dann auch schon mal dazu führen könnte, dass die Ausschreibung formal exakt auf diesen einen Bewerber passt ;o)

da wird schon auf (formale) Qualifikation gesehen

Genau. Auf keinen darf es echte sein. Notfalls schreibt man noch im Schnelldurchlauf eine Doktorarbeit, damit es passt.

und der „Chef“ ist nicht unumschränkter Herrscher …

Aber der weiß, wie es geht und/oder drückt dann auch mal ein Auge zu wenn der Andere seinerseits jemanden mit einem Posten versorgen muss. Oder er hat es schonmal gemacht und nun drückt der Andere ein Auge zu.

Grüße

Hallo,
intern bedeutet, dass die infrage kommenden Mitarbeiter einen gültigen Arbeitvertrag mit der entsprechenden Dienststelle zur Zeit der Ausschreibung haben.
Es kann durchaus eine Chance für bisher nur befristet eingestellte Personen sein.
Es kann aber auch sein, dass dann trotzdem eine externe Besetzung stattfindet, wenn sich z.B. kein geeigneter interner Bewerber findet.

Beatrix

Hallo,

Hallo,

intern bedeutet, dass die infrage kommenden Mitarbeiter einen
gültigen Arbeitvertrag mit der entsprechenden Dienststelle zur
Zeit der Ausschreibung haben.

Das mag vielleicht die Dir bekannte Definition sein, aber das ist nur eine von vielen Definitionsmöglichkeiten. Je nach Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung oder aber AG-Festlegung können mit dem Begriff „intern“ zB auch (Ehe-)Partner, AN-Kinder, Leih-AN, AN verbundener Unternehmen/Dienststellen mit erfasst sein.
Deswegen ist eine Einschätzung des UP ohne genaue Kenntnis der Vorraussetzungen überhaupt nicht möglich und die Antwort von Jörg die einzig Richtige.

Beatrix

Wolfgang

Intern/Extern
Hallöchen,

zuerst einmal geht es bei „intern/Extern“ ausgeschriebenen Stellen nicht um Bewerber, sondern um den Ausschreibungsprozess.
Eine „interne Ausschreibung“ bedeutet, dass kein öffentliches Medium eingeschaltet wird, d.h. keine Zeitungsinserate / Ausschreibung bei Jobbörsen / Nutzung von Personalagenturen.

Es wird normalerweise ganz banal aus Kostengründen zuerst intern ausgeschrieben. Lässt sich die Stelle intern nachbesetzen, können so locker hohe fünfstellige Beträge an Kosten eingespart werden.

Dies geschieht normalerweise, wenn schon „quasi klar“ ist, wer die Nachbesetzung tätigen wird oder wenn man die Ansicht vertritt, dass zumindest ein hinreichend qualifizierter Nachbewerber vorhanden wäre.

Fällt jedoch das Interesse an der Ausschreibung mau aus (d.h. niemand will den Posten / niemand ist qualifiziert) dann muss nach der internen Ausschreibung extern ausgeschrieben werden.

Gibt es beim entsprechenden Arbeitgeber noch sog. „Personal-Einsparungsmaßnahmen“, so soll die interne Nachbesetzung meist auch gleichzeitig dem Zweck dienen, dass die Stelle des Nachbesetzers nicht wieder ausgeschrieben wird.

Vom Prinzip her sind Arbeitgeber, öffentlich oder nicht, daran interessiert, dass eine geeignete Person eine Stelle besetzt.
Von daher: Wenn man sich für qualifiziert hält, einfach bewerben - was kann denn Schlimmeres passieren als eine Absage?

Gruß,
Michael