Wer ist fachkundig bezüglich Lebensstätten geschützter Tierarten?

Hallo,
wegen eines Abrisses muss eine fachkundige Person prüfen ob im Gebäude geschützte Tierarten leben.

Laut amtlichen Merkblatt ist eine Person fachkundig wenn sie „einschlägige Kenntnisse zu vorkommenden Arten und deren Lebensstätten, Wertigkeit und Schutzstatus besitzt bzw. nachweisen kann“.

Laut Duden bedeutet „bzw.“ „oder; oder vielmehr, genauer gesagt. Abkürzung: bzw.
und im anderen Fall. Abkürzung: bzw.“
https://www.duden.de/rechtschreibung/beziehungsweise

Also muss jemand entweder fachkundig sein oder es nachweisen können? :wink:

Wie ist die Rechtssprechung dazu? Zählt eine Person die sich im Selbststudium mit der Thematik befasst hat als fachkundig genug um nachzusehen ob im Gebäude irgendwelche geschützten Tiere leben?

Gruß und Dank
Desperado

das allein genügt bestimmt nicht. Denn dass man sich „im Selbststudium damit befasst hat“, kann jeder sagen. „bzw nachweisen kann“ verstehe ich so, dass es keine genaue Vorgabe gibt, was z.B. jemand studiert haben muss. Er sollte seine Kenntnisse aber nachweisen können, vielleicht durch eine entsprechende berufliche (oder ehrenamtliche?)Tätigkeit. Genaue Vorschriften erfragst du am besten bei der entsprechenen Behörde, ich könnte mit vorstellen, dass es hier einigen Ermessensspielraum gibt.

Das mit dem nachfragen bei der Behörde ist so eine Sache. Gerade weil es einen Ermessensspielraum gibt. Ich könnte an einen Mitarbeiter kommen der nur Personen mit Studium in X, Fachrichtung Y akzeptiert - wobei er evtl. auch eine weniger spezialisierte fachkundige Person akzeptieren müsste.

Kennt jemand die möglichen Strafen falls ein Amt die fachkundige Person für nicht fachkundig genug hält?

Dann dürfte den Abriss nicht standgegeben werden und es muss ein erneutes Gutachten im auftrag gegeben werden. Dies Kostet zeit und Geld.

An sich spielt es ja keine Rolle, wer das Gutachten macht. Jeder fachkundige müsste annähernd zum selben Ergebnis kommen. Mag sein, dass es Unterschiede beim Preis gibt.

Du suchst ja hoffentlich nicht nach einem fachkundigen, der in deinem Auftrag großzügig wegschaut.

Nein, in dem Gebäude würde nichtmal eine Ratte freiwillig leben… hab dort noch nie irgendein Lebewesen gesehen.

Hallo nochmal,

mir kommt da noch eine Idee: Was wäre denn, wenn das Haus aus Sicherheitsgründen nicht betreten werden kann und somit kein Experte nachsehen könnte? Was wird in solchen Fällen gemacht?

Gruß
Desperado

P.S.: Keine Ahnung, wieso mein Beitrag in die Rubrik „Mietrecht“ gerutscht ist.

Hallo Desperado,

Einschlägig bedeutet hier insbesondere, dass sich jemand auskennt und das
mehrmals bewiesen hat.

Ich kenne Leute, die fast nicht die Schule geschafft hätten und für die das heute
dennoch gilt.

Das ist es mit dem Vertrauen zu einem abgeschlossenen Biologiestudium schwieriger.
Ich kenne da Leute, die erkennen fast jede Pflanze, haben aber von Fledermäusen
keine Ahnung.

Meine Erkenntnis ist, dass du mit deiner Entscheidung nicht mehr lange zögern
solltest.

Der Naturschutzbehörde geht es nicht darum, deinen Abriss zu verweigern. Die
wollen von fachlicher Stelle (die werden oft irgendetwas finden), dass z.B. den
Zugang zum Vermehrungsraum versperrt wird. Eventuell musst du dich auch an
Ausweichquartieren beteiligen.

Wenn du geschickte Partner findest, hält sich der finanzielle Aufwand in Grenzen,
weil sie sehr schnell mögliche Probleme erkennen und Lösungsmöglichkeiten
aufzeigen.

Grüße

Jens

Hallo Desperado,

dann wird die Naturschutzbehörde wahrscheinlich kein Statiker bestellen. Sie
kennt allerdings Leute mit Auge und Ohren, die mal nachschauen. Das würde alles
verzögern.

Grüße

Jens