Hallo,
wegen eines Abrisses muss eine fachkundige Person prüfen ob im Gebäude geschützte Tierarten leben.
Laut amtlichen Merkblatt ist eine Person fachkundig wenn sie „einschlägige Kenntnisse zu vorkommenden Arten und deren Lebensstätten, Wertigkeit und Schutzstatus besitzt bzw. nachweisen kann“.
Laut Duden bedeutet „bzw.“ „oder; oder vielmehr, genauer gesagt. Abkürzung: bzw.
und im anderen Fall. Abkürzung: bzw.“
https://www.duden.de/rechtschreibung/beziehungsweise
Also muss jemand entweder fachkundig sein oder es nachweisen können?
Wie ist die Rechtssprechung dazu? Zählt eine Person die sich im Selbststudium mit der Thematik befasst hat als fachkundig genug um nachzusehen ob im Gebäude irgendwelche geschützten Tiere leben?
Gruß und Dank
Desperado