Ich bin in einer kleinen Ortsgruppe des DLRG und möcht mich darüber informieren warum die ehrenamtlichen Helfer in Rettungsdiensten egal ob FFW, DRK oder DLRG keine Lichtsignale in der Form von Blaulichtern im Einsatz verwenden dürfen.
Wie kommst du darauf?
Sowohl die FFWs sowie auch die Rettungsfahrzeuge des DRK dürfen Sonder Lichtzeichen im Einsatz verwenden (§35 StVO). Beim DLRG weiss ich es nicht, kann es mir aber auch hier gut vorstellen.
Anders verhält es sich mit dem Martinshorn. Hier weiss ich speziell von einigen Gemeinden im Rheingau, dass die FFW nachts dort kein Martinshorn verwenden darf, weil die es wohl auch übertrieben hatten und dort nachts auf den Strassen eh nichts los ist.
Ich bin in einer kleinen Ortsgruppe des DLRG und möcht mich
darüber informieren warum die ehrenamtlichen Helfer in
Rettungsdiensten egal ob FFW, DRK oder DLRG keine Lichtsignale
in der Form von Blaulichtern im Einsatz verwenden dürfen.
Du meinst auf ihren Privatfahrzeugen?
Mit Blaulicht und Einsatzhorn dürfen ausgestattet sein:
„Einsatz- und Kommando-Kraftfahrzeuge der Feuerwehren und der anderen Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes und des Rettungsdienstes,“
Privatfahrzeuge gehören zunächst ma NICHT dazu.
Wobei mir persönlich bekannt ist, dass ein ärztluicher Leiter eines Rettungsdienstes einer großen Stadt im östlichen Ruhrgebiet / westlichem Westfalen Jahre lang ganz offiziell Sondersignal in seinem Privat-PKW hatte, zudem ein BOS Funkgerät. Er wurde nämlich regelmäßig als Notarzt alarmiert, wenn kein einziger freier regulärer Notarzt mehr verfügbar war.
Warum man das nicht allen erlaubt?
Weil die Gefahr einer übermäßgen oder gar missbräuchlichen Verwendung zu groß wäre.
Wie du weißt, stellt die Fahrt mit Sonder- und Wegerechten eine hohe Unfallgefahr dar.
Selbst jahrelang bewährten Kraftfahrern in Rettungsdienst, Feuerwehr und Polizei passieren dabei Unfälle. Wenn nun eher ungeübte Fahrer mit spärlich gekennzeichneten Privat-PKW Sondersignal nutzen dürften, würden die Unfallraten wohl leider stark ansteigen. Zudem sind noch nicht alle Einheiten mit Meldern ausgestattet, die eine hinreichend differenzierte Alarmierung erlauben.
Zur Ölspur müssen nicht 8 Feuerwehrleute mit Blaulicht auf ihren Privat-PKW anfahren.
Zum Feuer mit Menschengefährdung würde man sich das eventuell manchmal wünschen, aber man hat sich halt dagegen entschieden.
Hallo,
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Für Gesetze sind die Parlamente von Bundesländern und der Bundesrepublik zuständig.
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Ein Lichtsignalgesetz gibt es nicht. Auf die StVO und StVZO wurdes Du schon hingewiesen.
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Dass Fahrzeuge des DLRG im Einsatz kein Blaulicht verwenden dürfen, irritiert mich. Es wirft die Frage auf, warum sie die Dinger dann auf dem Dach spazierenfahren. http://commons.wikimedia.org/wiki/File:smiley:LRG-GW-W.jpg
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Zielt Deine Frage evtl. darauf ab, warum die Mitglieder z.B. der FFW, auf dem Weg zum FW-Haus mit ihren Privatpkws kein Blaulicht benutzen dürfen???
Gruß
vdmaster
Hallo
Ich bin in einer kleinen Ortsgruppe des DLRG und möcht mich
darüber informieren warum die ehrenamtlichen Helfer in
Rettungsdiensten egal ob FFW, DRK oder DLRG keine Lichtsignale
in der Form von Blaulichtern im Einsatz verwenden dürfen.
Die DLRG als private Rettungsorganisation ist in ettlichen Bundesländern in den Rettungsdienst- und/oder Katastrophenschutzgesetzen verankert. Je nach Einsatzzweck des Fahrzeuges ist die Zulassung als Sonder-KFZ möglich. Erst mit dieser speziellen Fahrzeugzulassung dürfen Sondersignalanlagen fest montiert werden.
Die Art der Fragestellung zeigt mir, dass keine amtliche Belehrung zu §35 und §38 der StVO vorliegen und somit das Führen eines mit SoSi ausgerüsteten Fahrzeges nicht zulässig ist. Selbst wenn Sie eine SoSi Anlage verbauen dürften, dürften Sie Ihr Fahrzeug anschließend nicht mehr bewegen!
Unter definierten Umständen ist die Inanspruchnahme von Sonderrechten ohne besondere Kennzeichnung auch von privaten Fahrzeugen möglich. Ein typisches Sonderrecht ist das verkehrte Befahren von Einbahnstraßen für Müllfahzeuge. Ein weiteres typisches Sonderrecht ist das landen eines Rettungshubschraubers auf der Autobahn. Vorraussetzung ist natürlich in allen Fällen die Notwendigkeit für die Umsetzung des Einsatzzieles.
Das gefährdungsfreie Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit oder überfahren von roten Ampeln kann unter wenigen Umständen zulässig sein bzw. toleriert werden.
Das Wegerecht gibt es nur in Zusammenspiel von Blaulicht UND Martinshorn. Ich bin froh, dass das nur bestimmte Fahrzeuge nutzen dürfen. Es wird jetzt schon genug Unsinn damit getrieben.
MfG Frank (ET2)