Hallo, hier mal eine rechtliche Frage:
Ich habe ein Gerät im Internet-Versandhandel gekauft, Händler in Deutschland.
Nach 9 Monaten hat das Gerät einen Fehler. Der Händler ist aber mittlerweile eingegangen, die Website ist ebenso tot wie die Telefonnummer.
Das Gerät trägt einen Aufkleber eines Elektronikimporteurs (Grosshandel) mit technischen Daten und „Hergestellt für …“. Gebaut wurde das Teil vermutlich in Fernost. Der Importeur sagt, dass der Händler zuständig wäre, und dass es einen Insolvenzverwalter geben muss, zieht sich aber ansopnsten nichts davon an.
Hat er damit recht ? Wenn ja, wen kann ich für meine Garantie (Gewährleistung, … das was 2 Jahre gilt) heranziehen ?