Wer ist für diese Art von Unfall haftpflichtig?

Hallo, ich habe mal eine Rechtsfrage. Meine Tochter war im November in einem Hallenbad in Oberhausen miz zwei gleichaltrigen Freundinnen schwimmen. Ach ja, die Mädels sind zwölf Jahre alt. Die Mädchen haben drei Jungen aus ihrer Klasse getroffen. Dann kam es auf einer der beiden Rutschen zu folgendem Unfall.
Unmittelbar hintereinander sind die Kinder gerutscht, meine Tochter als Vorletzte auf den Knien und hinter Ihr ein Junge. Wie genau und wer jetzt mit wem zusammen gekracht ist, ist schwer nachzuvollziehen. Meine Tochter ist noch auf der Rutsche nach vorne gestürzt und mit dem Gesicht voran auf dem Rutschenboden aufgeschlagen. So sind die beiden oberen Schneidezähne teilweise abgebrochen.
Die andere der beiden Rutschen im Schwimmbad ist mit einer Ampelanlage geregelt, diese Rutsche nicht. Ein Hinweisschild rutschen auf eigene Gefahr ist woll vorhanden.
Laut Zahnarzt werden die Schneidezähne woll nicht in nächster Zeit absterben.
Die Zähne sollen nun mit keramischen Plättchen beklebt werden.
Meine Frage, wer ist in diesem Fall Haftpflichtig? Es geht um die Kosten für die jetzt anstehende und späteren ( als Folge- schäden) Behandlungen.
Ich hoffe die Geschichte ist verständlich rübergekommen, wir wissen nicht an wenn wir uns wenden sollen.
Wäre es sinnvoll einen Rechtsanwalt einzuschalten.

Hallo,

zunächst sollten Sie sich mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung setzen. Wenn die Krankenkasse Probleme bereitet, dann muss ggf. ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden.

Mfg
F.-W. Hollmann-Raabe

Hallo,

da sollten Sie unbedingt einen Anwalt einschalten da die Haftung aus unterschiedlichen Gründen so nicht geklärt werden kann. Die Frage ist schon mal:

  1. durfte Ihre Tochter denn auf den Knien da runterrutschen.
  2. wie ist es mit dem Abstand der Rutschenden, wann darf denn das nächste Kind auf die Rutsche.
  3. War hier eine Aufsichtspflicht vorgeschrieben un d was die dann auch Anwesend.

Sie sehen, hier ist eine Menge abzufragen deshalb sollten Sie unbedingt zum Anwalt gehen.

Wünsche Ihnen viel Erfolg.

Viele Grüße
Niro

Wenn eine „private Unfallversicherung“ besteht, sind in dieser meistens „kosmetische Behandlungen“ - dazu zählen die Schneidezähne mitversichert. Diese einzuschalten bedarf keiner anwaltlichen Vertretung.

Etwas anderes ist es, wenn „Fremdverschulden“ vorliegt.
Hier ist immer anwaltliche Hilfe angebracht.
Wie Sie schreiben ist der Schadenshergang schwierig nachzuvollziehen und ob eine Ampelanlage es verhindert hätte - kann nicht ermittelt werden.
Ist die Tochter ohne Fremdverschulden auf der Rutsche gestürzt oder durch „anstupsen“?
Rat zu dem weiteren Verfahren gibt Ihnen auch die Krankenkasse, die will die Behandlungskosten vom Verursacher erstattet haben :wink: . Was haben Sie auf dem Unfallfragebogen der Krankenkasse/Zahnarztbehandlung ausgefüllt? Wenn kein Fragebogen zugestellt wurde, fordern Sie bitte einen an.
Beste Grüße

hallo M, da ist wirklich „guter Rat“ teuer. Bei gleichaltrigen Kindern im Spiel wird aucd die Hallenaufsicht nicht heran zu ziehen sein. Auf jeden Fall ist die Krankenversicherung und evtl. auch eine private Unfallversicherung eintrittpflichtig. mfG versifa

s
Hallo, ich habe mal eine Rechtsfrage. Meine Tochter war im
November in einem Hallenbad in Oberhausen miz zwei
gleichaltrigen Freundinnen schwimmen. Ach ja, die Mädels sind
zwölf Jahre alt. Die Mädchen haben drei Jungen aus ihrer
Klasse getroffen. Dann kam es auf einer der beiden Rutschen zu
folgendem Unfall.
Unmittelbar hintereinander sind die Kinder gerutscht, meine
Tochter als Vorletzte auf den Knien und hinter Ihr ein Junge.
Wie genau und wer jetzt mit wem zusammen gekracht ist, ist
schwer nachzuvollziehen. Meine Tochter ist noch auf der
Rutsche nach vorne gestürzt und mit dem Gesicht voran auf dem
Rutschenboden aufgeschlagen. So sind die beiden oberen
Schneidezähne teilweise abgebrochen.
Die andere der beiden Rutschen im Schwimmbad ist mit einer
Ampelanlage geregelt, diese Rutsche nicht. Ein Hinweisschild
rutschen auf eigene Gefahr ist woll vorhanden.
Laut Zahnarzt werden die Schneidezähne woll nicht in nächster
Zeit absterben.
Die Zähne sollen nun mit keramischen Plättchen beklebt werden.
Meine Frage, wer ist in diesem Fall Haftpflichtig? Es geht um
die Kosten für die jetzt anstehende und späteren ( als Folge-
schäden) Behandlungen.
Ich hoffe die Geschichte ist verständlich rübergekommen, wir
wissen nicht an wenn wir uns wenden sollen.
Wäre es sinnvoll einen Rechtsanwalt einzuschalten.

ich würde die Ansprüche erst einmal bei der Haftpflicht vom Schwimmbad anmelden und alles weitere wird dann durch den Arzt und ggf. einen Gutachter geklärt…

sollte es so nicht funktionieren dann unbedingt einen RA hinzuziehen…