Wer ist für Straßenmarkierungen zuständig?

Hallo,

ich würde gerne wissen, welches Amt o.ä. einer Gemeinde für Straßenmarkierungen zuständig ist. Der Privatparkplatz einer Reihenhaussiedlung öffnet sich zu einer engen Straße und seit geraumer Zeit stehen wegen akutem Parkplatzmangel immer Autos direkt gegenüber der Ein- und Ausfahrt dieses Parkplatzes. Zum Ein- bzw. Ausparken bleibt dann kaum noch Platz. Nun ist es nach StVO § 12, Abs. 3, Satz 3 ja verboten, gegenüber der Parkplatzeinfahrt zu parken. Nur dummerweise hält sich niemand daran.
Es bringt ja auch nichts, jeden Tag die Polizei anzurufen. Deswegen wäre es bestimmt effektiver, wenn die zuständige Behörde eine Zick-Zack-Linie gegenüber des Parkplatzes ziehen würde. Wo kann man so etwas beantragen und macht das überhaupt Sinn? Nicht, dass man dann fünf Jahre darauf warten muss.

Kann jemand einen Tipp geben?

Grüße
ColumnGirl

Hallo,

habe manchmal dasselbe Problem.

Nun ist es
nach StVO § 12, Abs. 3, Satz 3 ja verboten, gegenüber der
Parkplatzeinfahrt zu parken. Nur dummerweise hält sich niemand
daran.

Die Regel gilt ja mit der Einschränkung „schmale Fahrbahn“.
Was genau ist denn als „schmal“ zu werten?
Ich hörte irgendwo, dass minimal 3m Restfahrbahnbreite verbleiben müssen. Gibt es hierzu Konkreteres?

Danke und Grüße,
M.

Moin,

Ich hörte irgendwo, dass minimal 3m Restfahrbahnbreite
verbleiben müssen. Gibt es hierzu Konkreteres?

Also ich kann da jetzt keine konkrete Zahl finden. Diese ergibt sich aber aus der max. zulässigen Breite eines mehrspurigen Fahrzeugs von 2,55m (Geräte/Maschinen für die Strassenunterhaltung 3m) und dem Sicherheitsabstand von 0,5m (§32 StVZO).
Der verbleibende Raum der Fahrbahn muss also ein Fahrzeug passieren lassen können.

Gruss Jakob

Hallo,

nach StVO § 12, Abs. 3, Satz 3 ja verboten, gegenüber der
Parkplatzeinfahrt zu parken. Nur dummerweise hält sich niemand
daran.

wieso sollten, wenn etwas sowieso schon verboten ist, noch weitere Maßnahmen ergriffen werden? Was tun, wenn die Leute trotz Zick-Zack Linie da parken? Schilder aufstellen? Das Gelände Tag und Nacht von der Polizei überwachen lassen? NATO Draht ausrollen?

Verboten ist verboten. Wenn es dich nervt, ruf die Polizei.

Gruß

S.J.

Moin!

Ich hörte irgendwo, dass minimal 3m Restfahrbahnbreite
verbleiben müssen. Gibt es hierzu Konkreteres?

Also ich kann da jetzt keine konkrete Zahl finden. Diese
ergibt sich aber aus der max. zulässigen Breite eines
mehrspurigen Fahrzeugs von 2,55m (Geräte/Maschinen für die
Strassenunterhaltung 3m) und dem Sicherheitsabstand von 0,5m
(§32 StVZO).
Der verbleibende Raum der Fahrbahn muss also ein Fahrzeug
passieren lassen können.

Es gibt also keine Sonderregelung für das Parken gegenüber von Einfahrten, also den Rangierraum, den der Einfahrtseigentümer mindestens zur Verfügung haben muss, wenn ich das richtig verstehe.

Danke und Gruß,
M.

Moin

Rangierraum sollte eigentlich ja nicht nötig sein, sofern ordnungsgemäss geparkt wird. Dann würde ja genug Platz verbleiben um ohne rangieren ein- oder auszuparken. Letztlich wird es ja in §12 StVO recht genau geregelt.

Gruss Jakob

Hallo,

es ist ja schön, dass das nun geklärt ist, aber ich würde trotzdem gerne zu meiner Ausgangsfrage zurückkommen: An wen wende ich mich wegen einer Straßenmarkierung?

Grüße
ColumnGirl

Hallo,

es ist ja schön, dass das nun geklärt ist, aber ich würde
trotzdem gerne zu meiner Ausgangsfrage zurückkommen: An wen
wende ich mich wegen einer Straßenmarkierung?

wenn es hier wiederholt zu Ordnungwidrigkeiten kommt, die Polizeieinsätze nach sich ziehen, werden unsere Freunde und Helfer entsprechend tätig. Nur weil eine Einzelperson sich gestört oder behindert fühlt, werden wohl kaum entsprechende Maßnahmen eingeleitet, schon gar nicht, wenn nicht vorher andere Mittel erfolglos waren.

Sonst würde sich ja jeder Grundstücksbesitzer die gegenüber liegende Seite seiner Einfahrt markieren lassen.

Aber man kann sich natürlich an die zuständige Polizei wenden und das Thema zur Sprache bringen.

Gruß

S.J.

Hallo,

es ist ja schön, dass das nun geklärt ist, aber ich würde
trotzdem gerne zu meiner Ausgangsfrage zurückkommen: An wen
wende ich mich wegen einer Straßenmarkierung?

Die Regelung des Verkehrs mit Verkehrsschildern, Markierungen und Leiteinrichtungen wird von der zuständigen Verkehrsbehörde durchgeführt. Verkehrsbehörden sind für die innerstädtischen Straßen kreisfreien Städte selbst bzw. die Landkreise.

Gruß

Hallöle,

man könnte sich ja ggf. vom örtlichen Strassenverkehrsamt eine Freigabe erteilen lassen auf dem störenden „eigentlich-nicht-Parkplatz“ 1-2 nicht übersehbare Pflanzkübel o.ä. für sich passend zu setzen (z.B. direkt an der Bürgersteigkante um genug Platz zu behalten). Dadurch bleibt für Dich genug Platz zur Ausfahrt, der Falschparker hat hingegen keine Chance.

wölfin