Hallo,
ich würde gerne wissen, welches Amt o.ä. einer Gemeinde für Straßenmarkierungen zuständig ist. Der Privatparkplatz einer Reihenhaussiedlung öffnet sich zu einer engen Straße und seit geraumer Zeit stehen wegen akutem Parkplatzmangel immer Autos direkt gegenüber der Ein- und Ausfahrt dieses Parkplatzes. Zum Ein- bzw. Ausparken bleibt dann kaum noch Platz. Nun ist es nach StVO § 12, Abs. 3, Satz 3 ja verboten, gegenüber der Parkplatzeinfahrt zu parken. Nur dummerweise hält sich niemand daran.
Es bringt ja auch nichts, jeden Tag die Polizei anzurufen. Deswegen wäre es bestimmt effektiver, wenn die zuständige Behörde eine Zick-Zack-Linie gegenüber des Parkplatzes ziehen würde. Wo kann man so etwas beantragen und macht das überhaupt Sinn? Nicht, dass man dann fünf Jahre darauf warten muss.
Kann jemand einen Tipp geben?
Grüße
ColumnGirl